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Veruntreuung: Bewährungsstrafe im Untreueprozess gegen Ex-Sachbearbeiterin

Veruntreuung

Bewährungsstrafe im Untreueprozess gegen Ex-Sachbearbeiterin

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    Im Frankfurter Landgericht wurde eine ehemalige Behörden-Sachbearbeiterin wegen Untreue verurteilt.
    Im Frankfurter Landgericht wurde eine ehemalige Behörden-Sachbearbeiterin wegen Untreue verurteilt. Foto: Arne Dedert/dpa

    Eine frühere Mitarbeiterin von Behörden in Frankfurt und Hofheim ist wegen Untreue und Betrugs zu zwei Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt worden. «Diese Straftaten sind Ausdruck einer Erkrankung», sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung im Frankfurter Landgericht. Die 56-Jährige leidet seit vielen Jahren an Spielsucht. Das Geld hatte sie online verspielt, insgesamt richtete sie einen Schaden von über 452.700 Euro an.

    Ein Teil der im Jahr 2015 begonnenen Taten ist bereits verjährt und daher nicht angeklagt worden. In dem Verfahren im Frankfurter Landgericht ging es noch um einen Betrag von knapp 319.000 Euro, erbeutet innerhalb von vier Jahren in zwei Tatkomplexen, zunächst bei der Stadt Frankfurt, dann beim Main-Taunus-Kreis.

    Fiktive Daten

    Beim Stadtschulamt war sie als Sachbearbeiterin für die Auszahlung von Geldern an Tageseltern zuständig gewesen. Für ihre Taten aktivierte sie zum einen die Daten von ehemaligen Tagesmüttern und gab für deren Bezahlung eine familieneigene Bankverbindung in den Computer ein. Zudem erfand sie Daten von fiktiven Tageseltern, wieder versehen mit ihren Bankdaten. Auf diese Weise wies sie sich in den Jahren 2017 bis 2019 mehr als 50 Mal selbst Geld an - insgesamt waren es über 235.000 Euro.

    Doch dann fielen die ersten Ungereimtheiten auf, zunächst waren es nur vier Fälle mit einem Schaden von 23.000 Euro. Ihr wurde gekündigt, Ende 2020 verurteilte das Amtsgericht sie zu einer Bewährungsstrafe, zudem kamen die weiteren Fälle ans Tageslicht. Von weiteren Taten hielt sie das jedoch nicht ab.

    Neuer Job

    2020 hatte sie bereits einen neuen Job gefunden, und zwar beim Arbeitsamt des Main-Taunus-Kreises, Sachbereich «Controlling und Finanzen». Auch dort fingierte sie Angaben im Computersystem, indem sie die Daten von früheren Zahlungsempfängern nutzte. Als Bankverbindung für Zahlungen an die Krankenkasse gab sie wieder ein Familienkonto an - insgesamt flossen darauf über 83.000 Euro.

    Die Staatsanwältin beantragte eine Haft von über insgesamt mehr als fünf Jahre ohne Bewährung, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Landgericht zog in sein Urteil die Entscheidung des Amtsgerichts aus dem Jahr 2020 mit ein. Als Bewährungsauflagen muss die Frau unter anderem ihre Therapie fortsetzen und die Schuldnerberatung aufsuchen.

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