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Verwaltungsgericht: Streit um AfD-Einstufung als Verdachtsfall vor Gericht

Verwaltungsgericht

Streit um AfD-Einstufung als Verdachtsfall vor Gericht

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    In einer Eilentscheidung im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass die AfD als Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden darf. (Archivbild)
    In einer Eilentscheidung im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass die AfD als Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden darf. (Archivbild) Foto: Lando Hass/dpa

    Der juristische Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall wird am Montag (9.30 Uhr) vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht Thema. Es geht um zwei Klagen der Partei. Eine davon richtet sich gegen die Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD unter anderem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte.

    Das Landesamt hatte den hessischen AfD-Landesverband 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. In einer Eilentscheidung im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass dies rechtmäßig ist und die Partei beobachtet werden darf. Diese Entscheidung im Eilverfahren war im September 2025 vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt worden.

    Am Montag steht nun im Hauptsacheverfahren eine Verhandlung auf der Agenda - eine Entscheidung wird voraussichtlich noch nicht fallen.

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