Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Wohnraum: Hohes Bußgeld möglich - Leerstandgesetz soll 2025 kommen

Wohnraum

Hohes Bußgeld möglich - Leerstandgesetz soll 2025 kommen

    • |
    • |
    Manche Kritiker des hessischen Leerstandgesetzes verlangen den Abbau bürokratischer Hürden beim Neubau von Wohnraum. (Symbolbild)
    Manche Kritiker des hessischen Leerstandgesetzes verlangen den Abbau bürokratischer Hürden beim Neubau von Wohnraum. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa

    Im Kampf gegen spekulativen Leerstand von Immobilien will Hessen den Kommunen neue rechtliche Möglichkeiten geben - verbunden mit Bußgelddrohungen von bis zu einer halben Million Euro. Es geht um Immobilien, die Eigentümer trotz Nachfrage bewusst leer stehen lassen, da sie zum Beispiel auf steigende Kaufpreise spekulieren.

    Das entsprechende Landesgesetz soll nach der Anhörung von Fachverbänden im Laufe dieses Jahres in Kraft treten, kündigte Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) in Wiesbaden an. Es geht um Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt - sie sollen für dessen Entlastung ein weiteres Instrument neben Neubau und Nachverdichtung bekommen.

    2022 standen der Volkszählung Zensus zufolge 3,9 Prozent der hessischen Wohnungen leer, wie das Wohnungsbauministerium mitteilte. «Das entspricht insgesamt über 122.000 Wohnungen und davon über die Hälfte seit mehr als einem Jahr», hieß es weiter.

    Mehr rechtliche Möglichkeiten für Städte

    Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) sagte, noch fehle hessischen Städten eine Rechtsgrundlage, um mehr leerstehenden Wohnraum zum Beispiel zu vermieten. Künftig sollen Kommunen daher Leerstandsatzungen erlassen können.

    Der Leerstand von Immobilien soll darin auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Ausnahmen soll es laut dem Wohnungsbauministerium bei «schutzwürdigen privaten Interessen» geben - etwa bei laufenden Sanierungen, beantragten Umbauten, nachgewiesenen Erbauseinandersetzungen oder einem «besonderen räumlichen Näheverhältnis» wie einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Leerstände von mehr als einem halben Jahr sollen künftig eine Genehmigung benötigen und stichprobenartige Überprüfungen möglich sein.

    «Keine eierlegende Wollmilchsau»

    Minister Mansoori betonte: «Grundlosen Leerstand wollen wir nicht mehr hinnehmen und Spekulation mit Wohnraum wollen wir weiter eindämmen.» Er wolle dafür sorgen, «dass sich die Menschen von ihrem Einkommen ein bezahlbares Zuhause und ein gutes Leben leisten können». Das neue Gesetz sei «keine eierlegende Wollmilchsau», sondern ein Baustein von mehreren für eine Wohnungspolitik aus einem Guss.

    Zu den Zusatzkosten für Kommunen bei der Umsetzung des geplanten Gesetzes sagte Vize-Ministerpräsident Mansoori mit Blick auf die möglichen Geldbußen: «Das hebt sich ein Stück weit auch gegenseitig auf.»

    Reaktionen

    Viele Menschen suchen eine Wohnung, obwohl viele Wohnungen lange leer stehen. Dagegen will Hessen vorgehen. (Symbolbild)
    Viele Menschen suchen eine Wohnung, obwohl viele Wohnungen lange leer stehen. Dagegen will Hessen vorgehen. (Symbolbild) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden