Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Salah Abdeslam: Anschläge in Paris und Brüssel: 20 Jahre Haft für Abdeslam

Salah Abdeslam
23.04.2018

Anschläge in Paris und Brüssel: 20 Jahre Haft für Abdeslam

Die Verteidiger von Abdeslam sprechen nach dem Prozess mit Journalisten.
Foto:  Thierry Roge/BELGA (dpa)

Salah Abdeslam soll an den islamistischen Anschlägen sowohl in Paris als auch in Brüssel beteiligt gewesen sein. Nun ist das erste Urteil gegen ihn gefällt worden.

Nach den verheerenden Anschlägen von Paris galt er als meistgesuchter IS-Terrorist Europas: Salah Abdeslam ist wegen versuchten Polizistenmordes in Belgien zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das zuständige Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der Franzose marokkanischer Abstammung im März 2016 vorsätzlich und im "terroristischen Kontext" auf drei Polizisten feuerte. Sein mitangeklagter Komplize Sofien Ayari erhielt ebenfalls 20 Jahre Haft. Beide können gegen das Urteil noch Berufung einlegen. 

Abdeslam soll zu einer Zelle der Organisation Islamischer Staat gehören, die die blutigen Anschläge in Frankreich im November 2015 und in Brüssel im März 2016 verübte. In Paris töteten IS-Extremisten bei koordinierten Angriffen 130 Menschen. Sie richteten unter anderem in der Konzerthalle "Bataclan" ein Massaker an, zudem sprengten sich am Stade de France während des Fußball-Länderspiels Frankreich gegen Deutschland Selbstmordattentäter in die Luft. In Brüssel töteten Selbstmordattentäter in der Metro und am Flughafen 32 Menschen. 

Abdeslam soll Sprengstoffgürtel in Paris nicht gezündet haben

In Paris soll Abdeslam einen Sprengstoffgürtel gehabt, ihn aber nicht gezündet haben. Nach den dortigen Anschlägen soll er nach Belgien geflohen und dort untergetaucht sein. 

Der Prozess in Brüssel stand mit diesen Ereignissen nur indirekt im Zusammenhang. Als Abdeslam am 15. März 2016 bei einer Razzia in der Brüsseler Gemeinde Forest mit zwei Komplizen aufgespürt wurde, schossen sie dem Gericht zufolge auf Polizisten und verletzten drei Beamte. "Sie waren auf einen Zusammenstoß mit der Polizei vorbereitet", sagte die zuständige Richterin. 

Ein Verdächtiger, der Algerier Mohamed Belkaid, wurde bei dem Schusswechsel getötet. Außer ihm feuerte laut Gericht noch mindestens ein weiterer der Anwesenden Schüsse ab. In der Wohnung stießen die Ermittler zudem noch auf Munition, eine IS-Fahne und einen Brief Abdeslams an seine Mutter, in dem er demnach schrieb, er müsse gegen die "Feinde Allahs" kämpfen. Der 28-Jährige entkam bei der Schießerei zunächst, wurde aber wenige Tage später in der Brüsseler Gemeinde Molenbeek gefasst. Das setzte die Terrorzelle damals möglicherweise so unter Druck, dass sie kurz darauf überhastet in Brüssel zuschlug.

Abdeslam bleibt in Frankreich in Untersuchungshaft

Salah Abdeslam sitzt wegen der Pariser Attentate in Frankreich in Untersuchungshaft.
Foto: Belgian Federal Police/epa (dpa)

Die Richterin schilderte den Fall und die Indizien am Montagmorgen vor Verkündung des Strafmaßes noch einmal ausführlich. Sie kam danach zu dem Schluss, dass es sich bei der Schießerei um einen terroristischen Angriff gehandelt habe. Sie folgte damit weitgehend der Staatsanwaltschaft, die die Höchststrafe von 20 Jahren gefordert hatte. Die Verurteilten müssen zudem eine Geldstrafe zahlen. Die Argumente der Verteidigung, die wegen Verfahrensfehlern auf Straffreiheit plädiert hatte, wies das Gericht zurück. 

Er werde sich nun mit Abdeslam beraten, ob dieser Berufung einlegen wolle, erklärte sein Anwalt, Sven Mary, nach der Urteilsverkündung. Dem Gericht zufolge hat er dafür einen Monat lang Zeit. 

Abdeslam bleibt nun auch nach dem Brüsseler Urteil in Frankreich in Untersuchungshaft. Die umfangreichen Ermittlungen zu den Pariser Terroranschlägen werden voraussichtlich noch bis 2019 dauern. Zum Prozess in Brüssel war er lediglich zum Auftakt erschienen und hatte verkündet, sich "durch Schweigen zu verteidigen". Auch in seiner Untersuchungshaft verweigerte er bislang weitgehend die Aussage. Wo er seine Strafe beziehungsweise möglichen Strafen letzten Endes absitzen wird, muss nun nach Angaben des Gerichts noch zwischen Frankreich und Belgien geklärt werden. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.