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49-Euro-Ticket
31.03.2023

Bundesrat ebnet Weg für verbraucherrelevante Themen

Ein Nahverkehrszug fährt über die neu gebaute Bahnstrecke zum Schweriner Hauptbahnhof.
Foto: Jens Büttner, dpa

Günstiger Nahverkehr, Online-Zulassung von Autos, Pflichtversicherung für Elementarschäden - der Bundesrat hat in seiner 1032. Sitzung ausgesprochen verbraucherrelevante Themen auf der Tagesordnung.

Das 49-Euro-Ticket für den bundesweiten Nahverkehr kann kommen. Einen Monat vor dem geplanten Start am 1. Mai hat der Bundesrat am Freitag dem Finanzierungsgesetz hierfür zugestimmt. Die Länderkammer fasste mehrere weitere Beschlüsse, die für die Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Weg frei für das Deutschland-Ticket

Das 9-Euro-Ticket für alle Busse und Bahnen im Nahverkehr war der Hit im vergangenen Sommer - allerdings begrenzt auf drei Monate. Der Nachfolger, das Deutschland-Ticket, soll nun dauerhaft angeboten werden, allerdings 49 Euro kosten. Vom kommenden Montag an startet der Vorverkauf, nachdem der Bundesrat das Finanzierungsgesetz dazu abgesegnet hat. Danach stellt der Bund von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro bereit, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern wegen des günstigen Ticketpreises zur Hälfte auszugleichen. Für die andere Hälfte sollen die Länder aufkommen. Das 49-Euro-Ticket wird ein digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement sein.

Auto-Zulassung bequem vom Laptop aus

Wer ein Auto zulassen wollte, brauchte bislang oft viel Zeit und gute Nerven. Das wird sich vom September an ändern, denn der Bundesrat segnete eine Verordnung der Bundesregierung zur Digitalisierung der Kfz-Zulassung ab. Kfz-Halterinnen und Halter können alles Nötige künftig online beantragen. Die Plaketten für die Nummernschilder werden binnen zehn Tagen per Post zugeschickt. In der Zwischenzeit reicht der digitale Bescheid als Zulassungsnachweis aus. Den Service können auch Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienste nutzen. Die Länder baten die Bundesregierung allerdings zu prüfen, wie Missbrauch verhindert oder eingedämmt werden könne. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet werden könnten.

Längere Nutzung der Identifizierung per Elster

Die Länder hat noch ein zweites Digitalisierungsthema beschäftigt: Sie verlangen von der Bundesregierung eine längere Nutzung des Elster-Verfahrens zur Identifizierung für digitale Behördengänge. Ein entsprechender Antrag Bayerns bekam eine Mehrheit. Er fordert, dieses Verfahren mindestens bis Juni 2026 für Bürgerkonten anzuwenden. Die Bundesregierung plant, es mit dem 30. Juni 2023 auslaufen zu lassen. Stattdessen soll nur noch der elektronische Personalausweis (nPA) zulässig sein. Dieser sei aber noch "zu unpraktisch, zu unhandlich und in der Anwendung zu kompliziert", sagte Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) in der Länderkammer.

Pflichtversicherung für Elementarschäden

Angesichts der Zunahme extremer Unwetter drängen die Länder die Bundesregierung zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Darin seien sich alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einig, sagte Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst. Er erinnerte an die Hochwasserkatastrophe an der Ahr 2021 mit vielen Toten und immensen Sachschäden. "Menschenleben, Gesundheit sind durch nichts zu ersetzen. Aber der materielle Schaden sollte niemanden in Existenzangst bringen", betonte der CDU-Mann. Nur die Hälfte aller privaten Gebäudeeigentümer bundesweit habe derzeit eine solche Versicherung. Sachsen-Anhalts Vize-Ministerpräsident Armin Willingmann (SPD) sagte, er erwarte nicht, dass sich die Quote auf freiwilliger Basis schnell und signifikant erhöhen lasse.

Sonderabgabe für bestimmte Einweg-Plastikprodukten

Auf die Hersteller bestimmter Einweg-Plastikprodukte wie Getränkebecher, Plastiktüten, Tabakfilter oder Luftballons kommt eine Sonderabgabe zu. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes, vom Bundestag schon beschlossenes Gesetz. Die Hersteller müssen in einen staatlichen Fonds einzahlen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten. Jährlich sollen so 400 Millionen Euro für die Kommunen zusammenkommen. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um.

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