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NSU
11.07.2019

Ein Jahr nach dem NSU-Urteil sind noch immer viele Fragen offen

Vor einem Jahr wurde Beate Zschäpe beim NSU-Prozess verurteilt. Aber es gibt immer noch offene Fragen.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

Ein Jahr ist das Urteil im NSU-Prozess nun her. Doch abgeschlossen ist der gesamte Komplex noch lange nicht - was auch der Mord an Walter Lübcke zeigt.

Es war ein historisches Urteil: Vor einem Jahr, am 11. Juli 2018, verkündete das Oberlandesgericht München (OLG) nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer sein Urteil gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte. Zschäpe, das einzige noch lebende Mitglied der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund", wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die anderen vier erhielten ebenfalls Haftstrafen. Aber: Das Urteil ist, mit einer Ausnahme, noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wird den Schuldspruch überprüfen müssen, das ist jetzt schon sicher. Aber wie genau ist nach einem Jahr der Stand der Dinge? Wichtige Fragen und Antworten:

Was war der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) nochmal?

Der NSU war 2011 aufgeflogen: Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Zudem begingen sie zwei Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle. Am Ende nahmen sich Mundlos und Böhnhardt das Leben.

Zu welchen Strafen wurden die Angeklagten vor einem Jahr verurteilt?

Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, erhielt mit lebenslang und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld die Höchststrafe - lediglich auf die Anordnung anschließender Sicherungsverwahrung verzichtete das Gericht. Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer des NSU-Trios zu zehn Jahren Haft verurteilt - das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt, Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu drei Jahren Jugendstrafe. Beim Mitangeklagten André E. blieb das Gericht mit zweieinhalb Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung weit unter der Forderung der Anklage, die auf Beihilfe zum versuchten Mord plädiert hatte.

Wo befinden sich Zschäpe und die anderen vier jetzt?

Das weiß man nur von Beate Zschäpe, die im Februar von München-Stadelheim in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verlegt wurde. Zschäpe hatte eine "heimatnahe Unterbringung" beantragt. Carsten S., der seine Revision zurückgezogen hat, hat seine Strafe bereits angetreten. Die anderen befinden sich auf freiem Fuß. Die Untersuchungshaft von E. hatte das Gericht mit dem Urteilsspruch beendet. Wohlleben wurde wenig später, nach mehr als sechs Jahren U-Haft, entlassen. Die Richter sahen keine Gefahr mehr, dass Wohlleben fliehen und somit dem weiteren Verfahren fernbleiben könnte. G. befand sich ohnehin auf freiem Fuß. All das könnte sich ändern, wenn das Urteil eines Tages komplett rechtskräftig ist.

Warum ist das Urteil (außer das gegen S.) noch nicht rechtskräftig?

Nach wie vor liegt nach Angaben von OLG-Sprecher Florian Gliwitzky die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Wegen der Dauer des NSU-Prozesses hat das Gericht dafür fast zwei Jahre Zeit - davon ist nun erst die Hälfte um. Danach haben die Verfahrensbeteiligten, die Revision eingelegt haben, einen Monat Zeit für die Revisionsbegründung, bevor der Fall nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof geht. Der BGH überprüft dann das Urteil, aber nur auf formale oder inhaltliche Rechtsfehler - Dauer nicht absehbar.

Wer hat Revision eingelegt?

Alle Angeklagten/Verteidiger und die Bundesanwaltschaft, letztere aber nur im Hinblick auf das Urteil gegen André E. Auch Carsten S. hatte Revision eingelegt, diese aber nach einiger Zeit zurückgezogen.

Was ist mit den noch laufenden NSU-Ermittlungen bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe?

Die sind nach Angaben eines Sprecher nach wie vor nicht abgeschlossen, sondern laufen unverändert weiter: zum einen gegen neun namentlich bekannte mutmaßliche Helfer oder Mittäter, zum anderen gegen "unbekannt". Dabei geht es unter anderem um die Beschaffung von Waffen, Geld und Unterschlupf sowie eventuelle Hilfestellung beim Ausspähen von Tatorten. Im Visier stehen vor allem Frauen und Männer aus dem Chemnitzer NSU-Umfeld und aus Jena.

Hat der NSU-Prozess nicht alle Fragen beantwortet?

Nein. Vieles ist offen geblieben. Vor allem: Warum mussten genau jene neun Männer und die deutsche Polizistin sterben? Gehörten doch noch mehr Leute zum NSU als Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe? Gab es nicht mindestens weitere Mitwisser oder Unterstützer irgendwo im Land? Woher hatten die Terroristen die Adressen von rund 10 000 potenziellen Anschlagszielen? Gerade die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass noch vieles im Dunkeln liegt: Nach Medienberichten stand der ermordete Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf dieser Liste - als Tatverdächtiger sitzt ein Rechtsextremist in Untersuchungshaft. Der Mord hat deshalb der Frage nach rechtsextremen Netzwerken in Deutschland eine neue, unheimliche Aktualität gegeben. (dpa)

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