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  3. Pro: Lauterbach zur Organspende: "Ohne Widerspruchslösung geht es nicht"

Pro
15.01.2020

Lauterbach zur Organspende: "Ohne Widerspruchslösung geht es nicht"

Karl Lauterbach ist Mediziner und Gesundheitsexperte der SPD.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Archiv)

Exklusiv Der SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach will die Bürger beim Thema stärker in die Pflicht nehmen. Hier erklärt er, warum er für die Neuregelung der Organspende ist.

Rund 10.000 Patientinnen und Patienten brauchen in Deutschland ein Spenderorgan. Sie warten etwa auf eine Niere im Schnitt sechs Jahre. Darunter sind viele Kinder. Etwa 2000 Menschen pro Jahr sterben auf der Warteliste. Das aktuelle System funktioniert nicht. Notwendig ist ein Paradigmenwechsel bei den rechtlichen Bedingungen für die Organspende. Wenn Organe nur Menschen entnommen werden dürfen, die ihre Bereitschaft dazu zuvor auf einem Spenderausweis dokumentiert haben, dann ist das eine zu hohe Hürde und ein viel zu großer Aufwand. Die Nicht-Spende bleibt so das Routineverhalten.

Deutschland bekommt Organe aus anderen Ländern

Daher plädiere ich für die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Jeder, der einer Organspende nicht ausdrücklich widerspricht und diese Entscheidung dokumentieren lässt, kommt dann grundsätzlich als Spender infrage. Wir könnten damit viele Menschen vor dem Tod retten oder ihnen ein besseres Leben ermöglichen. Eine solche Regelung funktioniert in vielen Ländern Europas, die uns über den Austausch von Eurotransplant mehr Organe zur Verfügung stellen, als in Deutschland gespendet werden. Wir bekommen gerne Organe aus Ländern, die die Widerspruchslösung praktizieren. Diese Einbahnstraße ist im Sinne der Nachbarländer künftig nicht mehr zumutbar. Sollte der Bundestag sich gegen die Widerspruchslösung aussprechen, müssten wir darauf verzichten, Organe aus solchen Ländern in Deutschland zu transplantieren.

Organspende: Kein Angriff auf die Selbstbestimmung

Durch die Widerspruchslösung bringt man Menschen dazu, sich überhaupt erst die Frage zu stellen, ob sie spenden wollen. Dies ist kein Angriff auf die Selbstbestimmung. Es gibt keine Pflicht zur Organspende, aber es gibt eine Pflicht, sich mit der Thematik zu befassen und eine Ablehnung zu dokumentieren. Die allermeisten Bürger erwarten schließlich, im Fall der Fälle selbst ein Organ zu bekommen.

Den Patienten beim Thema Organspende in den Mittelpunkt rücken

Man kann sich zu jedem Zeitpunkt entscheiden, etwa bei jedem Arztbesuch, ob man widerspricht oder ausdrücklich zur Organspende bereit ist. Dazu wird ein rund um die Uhr verfügbares Register eingerichtet. Zugleich werden auch die Angehörigen ein Widerspruchsrecht erhalten: Wenn die Familie nach dem Tod ihres Angehörigen glaubhaft versichert, dass dieser sich gegen die Organspende entschieden hätte, etwa weil er mehrfach darüber gesprochen hat, dann wird auch kein Organ entnommen. Die Widerspruchslösung rückt konsequent das Leiden der betroffenen Patienten und Organempfänger in den Vordergrund, ohne die Freiheit des Einzelnen zu missachten. Die Widerspruchslösung ist aus meiner Sicht eine Regelung, die gut in unsere Zeit passt.

Lesen Sie dazu auch den gegenteiligen Kommentar des früheren Gesundheitsministers Gröhe: "Organspende muss freiwillig bleiben"

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.01.2020

" Es gibt keine Pflicht zur Organspende, aber es gibt eine Pflicht, sich mit der Thematik zu befassen und eine Ablehnung zu dokumentieren. "

Nein, es gibt keine Pflicht, sich mit der Thematik zu befassen. Ich will nicht und fertig..meine Ablehnung ist mein Nicht-ausdrücklich-artikulieren..aus