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AfD-Klage gegen Seehofer: Urteil ist ein Rüffel, aber kein Maulkorb

Kommentar Von Stefan Lange
09.06.2020

Das Bundesverfassungsgericht gibt der AfD im Streit mit Horst Seehofer Recht, klopft dem Minister auf die Finger. Die AfD sollte sich aber nicht zu sehr freuen.

Jetzt ist es amtlich: Horst Seehofer hätte ein Interview mit kritischen Äußerungen zur AfD nicht auf die Homepage seines Ministeriums stellen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte in seinem Urteil, dass der Bundesinnenminister nicht auf Ressourcen zurückgreifen und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf einsetzen darf, welche ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen. Dies verstoße gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletze die Antragstellerin, die Alternative für Deutschland, in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.

Nun ist nicht einmal Horst Seehofer der Ansicht, dass Horst Seehofer alles richtig macht. Die Rüge aus Karlsruhe dürfte ihn aus diesem Grund kaum aufgeregt haben. Auch deshalb nicht, weil das Bundesverfassungsgericht lediglich ge-, ihn aber nicht verurteilt hat. Das Interview muss von der Homepage verschwinden, darüber hinaus hat der Richterspruch keine Konsequenzen.

Trotz Niederlage vor Gericht: Kein Maulkorb für Horst Seehofer

Wichtig an dem Urteil ist, dass die Richter dem Innenminister Seehofer auf die Finger geklopft, dem Parteipolitiker Seehofer aber keinen Maulkorb verpasst haben. Denn dessen Äußerungen, die AfD habe sich im Bundestag „staatszersetzend“ und „einfach schäbig“ verhalten, sind dem Urteil zufolge als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich für sich genommen nicht zu beanstanden. Und in der Tat gibt das Verhalten einiger AfD-Abgeordneter im Parlament zu kritischen Bemerkungen Anlass. Die Plenarprotokolle sind voll mit Äußerungen, die noch weiter unter die Gürtellinie zielen, als es die der politischen Konkurrenz tun.

Vor zwei Jahren hatte Karlsruhe in der Sache CDU-Politikerin Johanna Wanka gegen die AfD bereits ein ähnliches Urteil gefällt. Die Partei, die aus ganz bestimmten Gründen gerne mal eine Überlastung deutscher Gericht beklagt, muss sich also fragen lassen, ob dieses Verfahren wirklich notwendig war. Aber ein Anruf beim Ministerium hätte der AfD natürlich nicht so viel Aufmerksamkeit eingetragen wie der Gang nach Karlsruhe.

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.06.2020

Der Kommentar ist richtig und richtig war auch das Urteil. Es ist aber für uns Demokraten schwer zu ertragen, dass die Gesetze auch die schützen muss, die die Demokratie abschaffen und durch ein faschistisches System ersetzen wollen.

10.06.2020

"dass die Gesetze auch die schützen muss, die die Demokratie abschaffen und durch ein faschistisches System ersetzen wollen. "
.
was reden sie da für einen Unsinn, haben sie irgendeinen Beweis?
Ich empfehle ihnen mal einen Artikel in der NZZ:

https://www.nzz.ch/meinung/die-cdu-ist-ohne-kompass-ld.1559397