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Geld
07.07.2020

Überbrückungshilfe für Studenten: Wer in der Corona-Krise Zuschüsse bekommt

Studierende, die in der Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, sollen Hilfe erhalten: jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August.
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Studierende, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, können Überbrückungshilfen von bis zu 500 Euro bekommen. Welche Voraussetzungen es gibt.

Für viele Studierende gehören finanzielle Unsicherheiten und Engpässe seit Beginn der Corona-Pandemie zu ihrem Alltag. Wer in eine akute Notlage geraten ist - ob durch einen verlorenen Nebenjob oder weggefallene Unterstützung durch die Familie - kann seit Dienstag, 16. Juni beim Bund Hilfe beantragen. Neben einem angepassten BAföG-Satz soll eine sogenannte Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro monatlich die Studenten entlasten. Wer einen Antrag stellen kann und welche Voraussetzungen es gibt, haben wir zusammengefasst.

Was hat es mit der Überbrückungshilfe für Studierende auf sich?

Schon im April hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eine Überbrückungshilfe für Studierende in der Corona-Krise angekündigt. Nun steht es endlich fest: Mit 100 Millionen Euro will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Not geratenen Studenten helfen. Das Geld soll über die 57 Deutschen Studentenwerke vergeben werden. Zurückgezahlt werden muss die Finanzspritze nicht.

Wer kann einen Antrag auf den Corona-Zuschuss stellen?

  • Studenten, die kein BAföG erhalten: Studierende, die aufgrund ihres Nebenjobs oder der finanziellen Unterstützung ihrer Eltern bislang kein BAföG erhalten haben, können dieses nun beantragen. Voraussetzung dafür: Ihr Einkommen ist durch die Corona-Pandemie entfallen.

    Wer kein BAföG erhält, weil er beispielsweise die Regelstudienzeit überschritten oder ein Zweitstudium begonnen hat, kann die neue Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen. Prinzipiell können alle in- und ausländische Studierende, die in Not geraten sind, diese spezielle Corona-Hilfe des Bundes beantragen.
     
  • Immatrikulierte Studierende: Studenten müssen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sein und dürfen nicht beurlaubt sein. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

    Auch wer bereits finanzielle Unterstützung durch ein Stipendium, Darlehen oder Ähnliches erhält, kann die Corona-Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie viel Geld können Studenten während Corona bekommen?

Wie hoch die Überbrückungshilfe für Studierende ausfällt, hängt nach Angaben des Ministeriums von der Bedürftigkeit des einzelnen ab. Jeweils bis zu 500 Euro können in den Monaten Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend dafür ist der Kontostand zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Wie können Studierende Corona-Hilfe erhalten?

  • Onlineformular: Um zu prüfen, ob sie die neue Überbrückungshilfe bekommen, können Studierende im bundesweit einheitlichen Online-Portal bis zum letzten Tag eines Monats einen Antrag stellen. Anschließend entscheidet das jeweilige Studentenwerk innerhalb der verfügbaren Mittel, wer einen Anspruch auf die Corona-Hilfe hat.
     
  • Monatliche Beantragung: Anträge können für maximal drei Monate - Juni, Juli und August 2020 - gestellt werden. Allerdings muss jeden Monat ein neuer Antrag eingereicht werden, der anschließend bewilligt werden muss. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Immatrikulationsbescheinigung und Ausweis-Dokument: Studenten, die einen Antrag stellen möchten, benötigen eine Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Sommersemester. Außerdem, teilt das Ministerium mit, wird ein Personalausweis oder gleichwertiger Identitätsnachweis mit Meldebescheinigung benötigt.
     
  • Kontoauszüge: Eine Bankverbindung und Belege über die finanzielle Notlage müssen ebenfalls enthalten sein. Kontauszüge dürfen allerdings nicht geschwärzt werden, da sie dann nicht vollständig sind.

Wann wird das Geld an Studierende ausgezahlt?

Schon bis zum 25. Juni sollen die ersten Überbrückungshilfen an Studenten ausgezahlt werden. Dafür hatten die 57 Studentenwerke in Deutschland bereits im Mai bedürftige Studierende ermittelt.

Doris Schneider, Geschäftsführerin des Studentenwerks Augsburg betont: "Wir stehen in den Startlöchern, damit wir die Anträge schnellstmöglich bearbeiten können, sobald die notwendige, deutschlandweit einheitliche Softwarelösung zur Verfügung steht." Spätestens Ende Juni sollte dies der Fall sein. Anfang Juli sollen die ersten Auszahlungen auf den Konten der Studierenden eingehen.

Gibt es weitere Hilfen für Studenten in Not?

Wenn Studenten längerfristig finanzielle Hilfe benötigen, können sie den KfW-Studienkredit nutzen, der unabhängig vom jeweiligen Einkommen vergeben wird. Zinsfrei können Studierende noch bis 31. März 2021 bis zu 650 Euro monatlich leihen. Das BMBF übernimmt für diesen Zeitraum die Zinszahlungen. Ab 1. April 2021 gilt anschließend der reguläre Zinssatz für jeweils sechs Monate.

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