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Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz: Das ist gefährlicher Unsinn!

Kommentar Von Margit Hufnagel
18.11.2020

Demonstranten bringen das Infektionsschutzgesetz in einen Zusammenhang mit den Nationalsozialisten. Doch wer solche Vergleiche zieht, beschädigt die Demokratie.

Das Vokabular ist finster, der Blutdruck hoch: Von Diktatur und Verschwörung war einmal wieder die Rede, als die Demonstranten durch Berlin marschierten. Dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten stellten sie das neue Infektionsschutzgesetz gleich. Bei allem Respekt vor einem Unbehagen gegenüber der Corona-Politik: Das ist gefährlicher Unsinn!

Das Infektionsschutzgesetz ist kein Ermächtigungsgesetz

Wer solche Vergleiche anstellt, beschädigt die Demokratie, indem er an einer wichtigen Säule sägt: dem Vertrauen. Sie ist es, auf die die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bauen. Kontrollieren lassen sich viele Anordnungen, gerade wenn sie weit ins Private reichen, kaum – es braucht den Willen der Bevölkerung.

Das heißt natürlich nicht, dass das, was die Politik da ausgearbeitet hat, perfekt ist. Im Gegenteil: Inmitten einer Krise hastig ein Gesetz zu verabschieden ist so ähnlich, wie hungrig in den Supermarkt zu gehen – man verliert die Übersicht. Deshalb wäre es gut gewesen, das Gesetz zeitlich zu befristen und in einem Jahr mit nüchternem Blick erneut zu prüfen. Wenn die Politik das nicht selbst übernimmt, wird es ihr ohnehin eines Tages von den Gerichten aufgetragen werden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

19.11.2020

Ihr Kommentar ist aus meiner Sicht vollkommen richtig.
Was mich aber stört, ist dass in § 20 des Infektionsschutzgesetz in Absatz 6 steht: "Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn..." Somit kann z.B. für Menschen über 60 Jahre ein Impfzwang angeordnet werden. Oder sehe ich da was falsch?

19.11.2020

Eine Impfung ist ein massiver Eingriff in den Körper mit lebenslangen Folgen. Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes ist so angelegt, dass er jederzeit durch andere Gesetze ausgehebelt werden kann. Irgendwann einmal wird es vielleicht auch ein Gesetz geben, dass alle dazu verpflichtet sind, einen RFID- Chip unter der Haut zu tragen, um die internationale Kriminalität zu unterbinden.
Also ich finde es erschreckend, wenn es Gesetze gibt, mit denen der Staat unter Zwang die Körper seiner Bürger verändern darf.

19.11.2020

Fast jedes Gesetz ermächtigt den Staat zu gewissen Handlunge. Steuergesetze z.B. zum Einziehen von Geld ohne Chance sich dagegen zu wehren. Setzt man natürlich die Grundrechte, wenn auch nur (vielleicht) temporär, willkürlich außer Kraft, hat das eine andere Qualität. Gut, daß niemand mehr von den Bauern des GGs lebt

19.11.2020

Die Einschränkung von Grundrechten ist im Grundgesetz Art. 19 geregelt. Übrigens von den "Bauern" , ein komisches Wort für die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, welche das GG verfasst haben.

https://dejure.org/gesetze/GG/19.html

Wenn man sich die Grundrechte (Art. 1 - 18 (19)) genauer durchliest, findet man genügend Regelungen für den Gesetzgeber diese Grundrechte einschränken zu können.
Fazit: Bevor man hier irgendwem Willkür unterstellt, sollte man sich mal eingehender mit dem Grundgesetz befassen.

19.11.2020

Ich kenne es. Und sind Art 19 (1) und (2) in jedem Falle gegeben? Bestimmt nicht.

19.11.2020

Im Artikel 2 Abs. 1 GG steht ausdrüchlich, dass die freie Entfaltung da endet, wo Rehcte anderer verletzt werden. Und im Absatz 2 steht gleich was von körperlicher Unversehrheit und Leben. Wir dnicht durch Alter, Behinderung oder Erkrankung eingeschränkt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

Im Artikel 11 Abs. 2 GG steht sogar extra Seuchengefahr drin.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html
Es ist auch allgemein gültig. Und frei kann man sich wieterhin bewegen. Man darf sogar ins Ausland reisen.

Welche Grundrechtse sollen den verletzt werden?

19.11.2020

Ich verletzte keine Rechte anderer wenn ich um 0200Uhr in der Maximilianstrasse alleine ohne Vermummung vom Ordnungsdienst angetroffen werde. Art. 19(2): In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Usw. usw..

19.11.2020

Und darf man in der Maximilianstraße gehen? Was für ein Grundrecht (in seinem Wesen) würde nach Ihrer Meinung in Ihrem Beispiel eingeschränkt werden?

Ob die Maskenpflicht sinnvoll ist oder nicht, ist eine Frage. Aber die Regelung ist einfach und klar. Laufen auf der Maximilianstraße Maske auf. Oder wie soll es sonst geregelt werden? Wenn um 8:15 Uhr man allein läuft eine Aufsetzen weil es nach 8 Uhr ist. Nachts um 2 Uhr im Pulk von 20 Leuten ist es OK, weil es nachts ist? Keine Maske OK, solange man 5 Meter Abstand hat, aber bei 4,90 m ist es ein Verstoß? Wenn man sieht wieviele beispiel mit dem Tempolimit (Sichtfahrgebot, Abstände, ...) auf der Autobahn ein Problem haben, weil es nicht ganz klar schwarz auf weiß vorgegeben wird .... und das ist noch zu einer Regelung mit Uhrzeit, Abständen zu anderen noch leicht. Besonders wenn man dann wieder haushaltsangehörige Personen wieder nicht zählen würde. Dann würde definitiv keiner mehr durchblicken.

18.11.2020

Ermächtigungsgesetz, welch ein Schwachsinn.
Fakt ist: "Leider hat das CORONA-Krisen-Management die letzten acht Monate total gepennt !!!"

19.11.2020

So ist es. Es war genug Zeit zw. Juni und November. Das Refierungsmotto: “wir fahren auf Sicht um entsprechend nach Steuern zu können” funktioniert halt nicht wenn man zu dicht auffährt.