Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Corona-Regeln: Böllern, Treffen, Übernachten: So starten Sie coronakonform ins neue Jahr

Corona-Regeln
31.12.2020

Böllern, Treffen, Übernachten: So starten Sie coronakonform ins neue Jahr

Essen im großen Kreis? Das ist dieses Jahr nicht erlaubt.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Viele Menschen wollen feiern, dass das schwierige Corona-Jahr 2020 zu Ende geht. Welche Regeln sie dabei in Bayern beachten müssen.

Kein Feuerwerk, kein Anstoßen in großer Runde, kein Umarmen mit den Nachbarn, keine Partys. Der Silvesterabend 2020, er wird so viel stiller werden, als in den Jahren zuvor. Und dennoch ist der Wunsch, das Ende dieses belastenden Corona-Jahres zu feiern, sicherlich bei vielen groß. Was zum Jahreswechsel im Freistaat nun erlaubt und was verboten ist, können Sie hier nachlesen:

Mit wie viel Personen darf ich 2020 in Bayern Silvester feiern?

Im Gegensatz zu den Weihnachtsfeiertagen wird es am 31. Dezember und am 1. Januar keine Ausnahmen von den allgemeinen coronabedingten Beschränkungen geben. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, die Tage um den Jahreswechsel werden heuer ruhig. "Natürlich darf man sich freuen, das neue Jahr begrüßen und auch feiern, aber eben daheim und mit weniger Personen." Das heißt: Erlaubt sind nur Zusammenkünfte von zwei Haushalten und maximal fünf Personen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet.

Wie darf ich den Silvesterabend feiern?

Die Staatsregierung schreibt auf ihrer Internetseite, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr weiterhin bestehen bleiben. In diesem Zeitraum darf das Haus oder die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Das bedeutet, dass vor der Haustür Treffen mit mehreren Menschen untersagt sind - ebenso auf öffentlichen Plätzen, wo in der Silvesternacht ein An- und Versammlungsverbot gilt. Besucher, die den Jahreswechsel mit ihren Gastgebern feiern möchten, müssen über Nacht bleiben. Mit den Nachbarn anstoßen ist nur auf privaten Flächen wie Gärten, Terrassen und Balkonen erlaubt, schreibt das Bayerische Innenministerium.

In diesem Jahr gelten an Silvester besondere Regeln: Böllern im öffentlichen Raum ist verboten.
Foto: Tobias Kleinschmidt, dpa (Archiv)

Sind Böller und Raketen dieses Jahr an Silvester erlaubt?

Ministerpräsident Söder erklärte, dass man sich in Deutschland gemeinschaftlich dazu entschieden habe, keinen Verkauf von Böllern oder Feuerwerk zu erlauben. "Nicht, weil wir glauben, dass eine Rakete per se eine pandemische Wirkung hätte", sagte Söder. "Die Krankenhäuser haben uns aber mit Nachdruck vor zusätzlichen Belastungen in der Silvesternacht gewarnt." Jedes Jahr an Silvester gingen viele Menschen unsachgemäß mit Feuerwerkskörpern um und seien auf Akutversorgung in den Krankenhäusern angewiesen. "Dies würde in diesem Jahr ganz einfach zu viel sein." Seit dem 16. Dezember also ist der Kauf von Pyrotechnik bundesweit verboten. Darunter fallen zum Beispiel Feuerwerksraketen oder Batterien. Weiterhin erlaubt sind Tischfeuerwerk und Wunderkerzen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

In ganz Bayern ist darüber hinaus an publikumsträchtigen Plätzen, wie die Staatsregierung es nennt, das Abbrennen oder Mitführen von Pyrotechnik verboten. Die Kommunen entscheiden, welche Orte in den jeweiligen Städten und Landkreisen damit gemeint sind. Feuerwerks-Vorräte, die in den Vorjahren gekauft wurden, dürfen grundsätzlich auf dem Privatgrundstück wie dem Garten oder Balkon gezündet werden. Doch immer mehr Kommunen haben mittlerweile auch das untersagt.

Das Verbot gilt in Bayern beispielsweise in der gesamten Region Mittelfranken. Auch Anwohner innerhalb des Mittleren Rings in München dürfen auf Privatgrundstücken keine Böller zünden. Im oberbayerischen Ingolstadt gibt es über die staatlichen Vorschriften hinaus wie im Vorjahr aus Brandschutzgründen ein Feuerwerksverbot in der Altstadt. Auch Augsburg wollte im Stadtgebiet ein solches Verbot verhängen. Dies wurde nun allerdings vom Augsburger Verwaltungsgericht sowie vom Münchner Verwaltungsgerichtshof gekippt.

Aller Enttäuschung darüber zum Trotz gehen Naturschützer davon aus, dass das Böllerverbot für Tiere ein Segen sein könnte. "Die lauten Geräusche der Raketen und Böller schrecken Tiere auf, die dann bei ihrer Flucht wertvolle Energie für die kalten Winternächte unnötig verbrauchen", sagte Miriam Hansbauer vom Landesbund für Vogelschutz. In den Vorjahren hätten Wildtiere oft aus Schreck vor der lauten Knallerei ihre Schlafplätze verlassen. Vögel würden dann häufig bis zu 1000 Meter in die Luft fliegen, obwohl sie tagsüber normalerweise nur Höhen bis zu 100 Metern erreichen. Durch den Schock verlieren manche die Orientierung und prallen auf Hindernisse wie Häuser oder Autos.

Warum sind diese Kommunen beim Böllerverbot so streng?

Viele Städte und Landkreise habe ihre Entscheidung deshalb getroffen, weil jedes Jahr an Silvester ohnehin schon viele Unfälle beim Zünden von Feuerwerkskörpern passieren. Ein Beispiel aus dem Jahr 2019: An Silvester hatte es in Nürnberg binnen zwölf Stunden im Vergleich zu anderen Tagen 186 zusätzliche Notfalleinsätze und 90 Einsätze mehr für die Feuerwehr gegeben. Da die Krankenhäuser aber wegen Corona heuer bereits an der Belastungsgrenze arbeiten, wollen Kommunen mit diesen strikten Maßnahmen silvestertypische Verletzungen vermeiden und somit Krankenhaus-Mitarbeiter und Betten entlasten. Denn jeder Unfall bindet ärztliche und pflegerische Kapazitäten, die wiederum an anderer Stelle fehlen und das Leben Dritter gefährden könnten.

Wie wird an Silvester in Bayern kontrolliert?

Bayerische Polizeipräsidien verweisen darauf, dass sie nicht ohne Anlass in den Wohngebieten nach großen, verbotenen Silvesterpartys suchen werden. "Anlasslose Kontrollen von Wohnungen sind nicht zulässig", betonte auch ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. Wenn es Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten gebe, müssten die Beamten vor Ort abwägen, ob sie in das Haus gehen dürfen. "Zum Betreten einer Wohnung bedarf es einer dringenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut wie die Gesundheit", erläutert der Ministeriumssprecher. (mit dpa)

Mehr zu den aktuellen Corona-Regeln erfahren Sie auch hier.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

31.12.2020

Übersichtlichkeit ist in der Söddr nicht gefragt.

30.12.2020

Wenn ich ein bisschen Ketzerisch sein darf.
Die AA hat doch fähige Programmierer, die die Vorgaben der schriftlichen Form Graphisch umsetzen können.
(Wieviel Personen im Haushalt -- Kinder unter/über) 14 -- Wie viele Personen kommen zu Besuch -- davon unter/über 14 Jahren)
--> Kein Problem / Problem