Nach dem Mord an Lübcke: Zwiespältiges Ende eines spektakulären Prozesses
Plus Mit seinem Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt viele Erwartungen an den Lübcke-Mordprozess erfüllt. Doch die weiteren Entscheidungen dürften manchen enttäuschen.
Wieder und wieder haben sie es hinter sich gebracht. Sind den Weg aus ihrem Heimatdorf Wolfhagen-Istha bei Kassel hinuntergefahren zum Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. So, wie sie am Donnerstagmorgen eintreten in Saal 165C, dunkel gekleidet, den Blick starr nach vorn gerichtet, einander dicht folgend, erinnert das jedes Mal an eine Prozession. Vorn die Frau und Mutter, Irmgard Braun-Lübcke, dahinter die beiden erwachsenen Söhne, Jan-Hendrik und Christoph. Erst als sie sitzen, schauen sie hinüber zu den beiden Männern, die als Haupttäter und als Gehilfe angeklagt sind, ihren Ehemann und Vater getötet zu haben, erschossen aus einem Meter Entfernung.
Seit eineinhalb Jahren ist Walter Lübcke tot. An diesem Donnerstag, dem 45. Verhandlungstag im Prozess gegen seine Mörder, fällt das Urteil: Der Angeklagte Stephan Ernst wird für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt, das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine an die Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Der Gerichtsprozess ist ein historischer. Zum ersten Mal sind im Deutschland der Nachkriegszeit zwei Rechtsextreme angeklagt, einen Politiker ermordet zu haben.
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