Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Corona-Pandemie: Der SPD geht die Bundes-Notbremse nicht weit genug

Corona-Pandemie
22.04.2021

Der SPD geht die Bundes-Notbremse nicht weit genug

Kaum hat der Bundestag die bundeseinheitliche Notbremse beschlossen, wird sie auch schon kritisiert.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Länder sollen noch zusätzliche Maßnahmen ergreifen. FDP klagt in Karlsruhe

Die einheitliche „Corona-Notbremse“ für ganz Deutschland ist seit diesem Mittwoch zwar beschlossene Sache – der Streit über die Neuregelung aber geht damit nur in eine neue Runde. Während die FDP bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt hat, sieht der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach die Länder in der Pflicht, gegebenenfalls einen härteren Kurs einzuschlagen.

Unserer Redaktion sagte er: „Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Ländern, über die vorgesehenen Maßnahmen hinaus zu gehen. Wenn die Inzidenz mit den Maßnahmen nicht gesenkt werden kann, müssen die Länder zusätzliche Maßnahmen ergreifen.“

Bundes-Notbremse sieht bei hohen Coronazahlen Ausgangssperre ab 22 Uhr vor

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht in Landkreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr und strengere Bestimmungen für den Handel vor. Dies gilt, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen dreimal hintereinander den Wert 100 überschreitet.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Klettert die so genannte Inzidenz über den Wert von 165, wird auch der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt. „Ohne die Notbremse jetzt zu ziehen“, so Lauterbach, „würden wir in wenigen Wochen nicht nur eine Überlastung der Intensivstationen sehen, sondern auch große Schwierigkeiten haben, die dritte Welle in den nächsten Wochen in den Griff zu bekommen.“ Nach der Befassung des Bundesrats und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten könnten die Regeln jedoch frühestens am Samstag greifen.

Welt-Ärzte-Chef Montgomery: Corona-Virus kennt keine Gesetze

Frank Ulrich Montgomery, der Vorsitzende des Welt-Ärztebundes, warnte gegenüber unserer Redaktion davor, das Gesetz auf juristischem Weg über das Bundesverfassungsgericht kippen zu wollen: „Das Virus kennt keine Gesetze und keine Verhältnismäßigkeit. Es kennt nur Opfer.“ Wer Leid und Tod verhindern wolle, solle lieber konstruktiv mitarbeiten, um der Ausbreitung des Virus einen Riegel vorzuschieben. Montgomery zielt damit unter anderem auf die FDP.

Frank Ulrich Montgomery warnt davor die Notbremse zu kippen.
Foto: Guido Kirchner, dpa

Deren Innen- und Rechtsexperte Stephan Thomae sagte unserer Redaktion: „Wir werden diese übermäßigen Grundrechtseingriffe nicht tatenlos hinnehmen und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“ Die Bundesregierung habe die gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken an der Notbremse nicht ausräumen können. Insbesondere die pauschalen Ausgangssperren lehne die FDP ab.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther hält Notbremse für unnötig

Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hält die Notbremse in der jetzt beschlossenen Form nicht für zwingend nötig, um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Aus seiner Sicht hätten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausgereicht, betonte er im Interview mit unserer Redaktion. „Jedes Land hat das notwendige Rüstzeug dazu in der Hand. Wenn alle Länder diese Maßnahmen konsequent umsetzen, bekommt man die dritte Welle gebrochen.“

Daniel Günther.
Foto: Gregor Fischer, dpa

Eine Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 etwa halte er nicht für angemessen. Günther: „Die Ausgangssperre hat einen symbolischen Wert und die Wirkung ist überschaubar groß.“

Während der Bundestag debattierte, kam es vor dem Reichstagsgebäude zu massiven Protesten. Laut Polizei demonstrierten mehr als 8000 Menschen gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Weil sich viele nicht an die Hygiene-Regeln hielten, wurde die Kundgebung aufgelöst. Etwa 2200 Polizisten aus mehreren Bundesländern waren im Einsatz.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.