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  3. Urlaub & Corona - Reisewarnung nur noch für Hochrisikogebiete: Für welche Länder gilt Quarantäne?

Neuregelung
29.06.2021

Ab 1. Juli gibt es die Reisewarnung nur noch für Hochrisikogebiete

Am Strand von Sao Pedro do Estoril. Wegen der starken Verbreitung der Covid-19-Delta-Variante holen Veranstalter Urlauber zurück.
Foto: Edson de Souza, dpa

Am 1. Juli entfällt die pauschale Einstufung für bisherige Corona-Risikogebiete. Was die Änderungen des Auswärtigen Amtes konkret für Touristen bedeuten.

Am 1. Juli soll die pauschale Reisewarnung für bisherige Corona-Risikogebiete entfallen. Das Auswärtige Amt will dann stattdessen um „besondere Vorsicht“ bei Reisen in solche Länder bitten. Was bedeutet das für den Urlauber?

Reisewarnung entfällt für viele Länder: Die Corona-Regeln für den Urlaub

  • So war es bisher: Bislang war die Sache simpel: Länder oder Regionen, in denen sich in den jeweils vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner mit dem Corona-Virus infiziert hatten, wurden vom Robert-Koch-Institut (RKI) automatisch als Risikogebiet eingestuft. Ebenso automatisch zog dies eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts nach sich – zumindest was „nicht notwendige, touristische Reisen“ betrifft. Und das wiederum bedeutete Testpflicht und digitale Einreiseanmeldung bei der Rückreise nach Deutschland. Bis vor einigen Wochen kam auch noch die Rückreisequarantäne dazu, aber die wurde für normale Risikogebiete ja bereits gestrichen.
  • Das soll sich zum 1. Juli 2021 ändern. „Wir dürfen uns auf mehr Normalität freuen, das gilt auch für das Reisen“, formulierte es Bundesaußenminister Heiko Maas. Konkret bedeutet dies: Für etwa 100 Staaten, für die bislang eine Reisewarnung gilt, wird dann eine Entwarnung ausgesprochen. Für Urlauber entfallen damit Test und Einreiseanmeldung. Flugurlauber müssen sich dagegen weiter testen lassen, bevor sie nach Deutschland zurückkehren.
    Für die bisherigen Risikogebiete bittet das Auswärtige Amt künftig um „besondere Vorsicht“ beim Reisen. „Die Gefahr durch das Virus und seine Mutanten ist noch lange nicht gebannt“, sagt Maas. „Das zeigt der Blick nach Asien und Südamerika.“
  • Um welche Länder geht es? Nach aktuellem Stand fällt die Reisewarnung am 1. Juli zum Beispiel für deutsche Nachbarstaaten wie Dänemark, Luxemburg und die Niederlande, vor denen derzeit noch gewarnt wird. Auch Georgien und Schweden, Slowenien und die Türkei können von der Neuregelung profitieren. Für andere Länder, in denen die Inzidenz unter den Wert 50 gesunken ist, wurde bereits in den vergangenen Wochen Entwarnung gegeben. Dazu gehören beispielsweise Österreich und die Schweiz, Italien und Frankreich, Belgien und Tschechien. Auch in Spanien und Kroatien waren die meisten Ferienregionen bereits „frei“.
  • In diesen Fällen bleibt die Reisewarnung bestehen: Der Entfall der Warnung gilt „nur“ für normale Risikogebiete, also für Länder und Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 200. Steigt die auf mehr als 200 und macht das Land damit zu einem Hochrisikogebiet mit verstärktem Infektionsrisiko, dann will das Auswärtige Amt auch in Zukunft eine Reisewarnung aussprechen. Derzeit gelten weltweit 25 Staaten als Hochrisikogebiete – darunter auch Urlaubsländer wie Ägypten und Tunesien, Costa Rica und Malediven, Sri Lanka und Ecuador.
  • Was ist Mutantengebieten? Die Angst vor der Delta-Variante geht um. Deshalb gilt die Reisewarnung „für nicht notwendige, touristische Reisen“ auch weiter für Länder, die zwar vielleicht gar keine besonders hohe Inzidenz haben, aber von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Das sind momentan immer mehr Länder, darunter Großbritannien und Namibia, Südafrika und Brasilien, Indien und Nepal und nun auch Portugal. Deutsche müssen sich nach der Rückkehr aus betroffenen Ländern für 14 Tage in Quarantäne begeben – das betrifft auch Geimpfte und Genesene. Von politischer Seite werden derzeit schärfere Kontrollen und eine doppelte Testpflicht für Rückkehrer gefordert.
  • Keine kostenlosen Storni mehr: Auch juristisch ist der Entfall der Reisewarnungen von Bedeutung: Die meisten Gerichte akzeptieren eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das gebuchte Ziel als „höhere Gewalt oder erhebliche Gefährdung“ und damit als Rücktrittsgrund des Urlaubers mit voller Reisepreisrückzahlung. Ohne Reisewarnung entfällt der kostenlose Rücktrittsgrund. Diese klassische Rechtsmeinung war allerdings in jüngster Zeit sowieso schon durchbrochen worden. So urteilte gerade das Amtsgericht Leipzig, dass nach so vielen Monaten Pandemie keine Rede mehr von unerwarteter höherer Gewalt sein könne. Und wo die Reisewarnung zum Zeitpunkt der Buchung bestanden hat, haben Reisende nach Einschätzung der meisten Reisejuristen sowieso kein Recht auf kostenlose Stornierung.
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