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Interview
06.10.2021

Alexander Ehlers: „Wir brauchen eine Auskunftspflicht, ob jemand geimpft ist“

Wer geimpft ist, kann dies mit seinem Impfpass oder digital mit einer Smartphone-App nachweisen.
Foto: Bernd Settnik, dpa

Der Mediziner und Jurist Alexander Ehlers erklärt, warum es fatal sein kann, wenn Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Angestellten nicht kennen.

Die erste Frage an Sie als Mediziner. Die Wissenschaft ist sich nicht einig, ob wir vor einem harten Winter mit wieder steil steigenden Corona-Zahlen stehen. Wie ist Ihr Eindruck?

Alexander Ehlers: In der Tat ist die Lage etwas unübersichtlich. Dass die Zahlen in Richtung Herbst und Winter jetzt wieder leicht ansteigen – und zwar die Inzidenzwerte, die Todesfälle und die Zahl der Intensivpatienten –, war zu erwarten. Das ist jetzt noch nicht dramatisch, aber vergleichbar mit der Entwicklung im Herbst 2020. Mit dem Unterschied natürlich, dass viele Menschen geimpft sind. Vor allem auch in der Risikogruppe der über 60-Jährigen. Dennoch: Wir sollten vorsichtig bleiben.

Braucht Deutschland – wie die Briten – einen „Freedom Day“ am 30. Oktober, an dem alle Corona-Beschränkungen aufgehoben werden? Genau das hatte ja der Chef der Kassenärzte, Andreas Gassen, gefordert.

Ehlers: Ich kann Herrn Gassen insoweit verstehen, dass wir aufpassen müssen, dass die Akzeptanz in der Gesellschaft schwindet. Dennoch glaube ich, dass solch ein „Freedom Day“ jetzt zu früh kommen würde. Dafür sind die Unwägbarkeiten derzeit noch zu groß.

Herr Professor Ehlers, Sie beraten unter anderem das Bundesgesundheitsministerium zu rechtlichen Fragen. Seit Wochen wird gestritten, wie die Impfquote in Deutschland verbessert werden kann. Sollte 2G – also Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene – bei öffentlichen Veranstaltungen zum Standard werden?

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Ehlers: Erst einmal möchte ich dem verbreiteten Argument gegen 2G widersprechen, dass es sich dabei um eine mittelbare Impfpflicht handelt. Ob man sich impfen lässt, bleibt eine freie Entscheidung für diejenigen, die nicht zu medizinischen Risikogruppen gehören, bei denen eine Impfung nicht möglich ist.

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Ist 2G also sinnvoll?

Ehlers: 2G ist absolut richtig und notwendig für ausgewählte öffentliche Bereiche. Etwa für Großveranstaltungen oder Teile der Gastronomie. Dass das gut funktioniert, zeigt sich in Ländern, in denen 2G bereits eingeführt ist, wie Griechenland, Frankreich, Portugal oder Italien. Schließlich ist das Risiko, dass es auf einer 2G-Veranstaltung zu einem Impfdurchbruch kommt, fast vernachlässigbar, wie Analysen zeigen. Bei 3G – also mit Getesteten – ist das Risiko deutlich höher. Eine Untersuchung des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung hat ergeben, dass 2G für die Gesellschaft und unsere Volkswirtschaft viel leichter zu ertragen ist als ein neuerlicher Teil-Lockdown.

Ist es Zeit, auf die Maskenpflicht zu verzichten?

Ehlers: Das würde ich derzeit noch nicht machen. Ich halte das Tragen von Masken für eine derzeit noch zumutbare Einschränkung – auch für Geimpfte.

Ist der Druck auf Nichtgeimpfte tatsächlich zu hoch, wie beispielsweise der Vorsitzende der Freien Wähler in Bayern, Hubert Aiwanger, beklagt? Er warnte in diesem Zusammenhang vor „Apartheidsdiskussionen“.

Ehlers: Das war völlig daneben. Ich frage mich manchmal, warum unser Ministerpräsident Markus Söder so etwas noch hinnimmt. Denkt Herr Aiwanger nicht daran, dass Nichtgeimpfte Dritte gefährden, darunter auch diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?

Alexander Ehlers hält die Impfpflicht für Mitarbeiter von Pflegeheimen, Kindergärten oder Schulen für verfassungsrechtlich vertretbar.
Foto: Kanzlei

Gleichzeitig werden Forderungen laut, für bestimmte Berufsgruppen – zum Beispiel für Krankenpfleger, Lehrer oder Flugpersonal – eine Impfpflicht einzuführen.

Ehlers: Ich halte das für verfassungsrechtlich absolut vertretbar. In anderen Ländern sehen wir, dass das funktioniert. Und zwar dort, wo das Risiko für Dritte hoch ist – also beispielsweise für Pflegeheime, Kindergärten oder Schulen. Gerade Kinder und Jugendliche haben unter der Pandemie stark gelitten. Da geht es nicht nur um Lernrückstände, sondern auch um psychische Probleme. Ich würde sogar sagen, dass man über eine allgemeine Impfpflicht nachdenken sollte, wenn es eine neue große Infektionswelle geben würde.

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Arbeitgeber verlangen teils vehement, dass ihnen das Recht eingeräumt werden müsse, den Impfstatus ihrer Angestellten abzufragen. Zurecht?

Ehlers: Ja. Genau an diesem Punkt muss man aus meiner Sicht nachsteuern. Derzeit ist der Impfstatus für den Arbeitgeber nicht nachfragbar, das ist in vielen Bereichen fatal. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Pharmaunternehmen, die Medikamente gegen Krebserkrankungen herstellen, verfügen über Mitarbeiter, die im Außendienst Kontakt zu den Onkologen in Praxen und Krankenhäusern unterhalten. Diese Mitarbeiter gehen also in Einrichtungen, in denen Ärzte arbeiten und Krebskranke untergebracht sind. Was ist, wenn unter diesen Mitarbeitern der Pharma-Firma ein Nichtgeimpfter ist, der das Virus in sich trägt? Diese Situation muss der Arbeitgeber ausschließen können. Wir brauchen also eine Auskunftspflicht, ob jemand geimpft ist oder nicht. Die Frage ist, ob es verfassungsrechtlich durchsetzbar ist, dass es eine solche Auskunftspflicht generell für Arbeitnehmer geben kann. Ich wäre dennoch dafür, dass man einen Vorstoß für eine solche Gesetzesinitiative unternehmen sollte.

Ein Impfgegner bei einer Querdenker-Demonstration in Berlin. Der Mediziner und Jurist warnt vor einer Radikalisierung der Szene.
Foto: Christophe Gateau, dpa

Die Querdenkerszene scheint immer aggressiver zu werden. Teilen Sie diese Sorge von Sicherheitsexperten?

Ehlers: Ich sehe eine Radikalisierung und bekam sie auch selber zu spüren. Im Juli habe ich ein Interview für eine Internetplattform zum Thema Impfpflicht gegeben. Nur eine Stunde später gab es Hass-Mails und sogar Morddrohungen gegen mich. Das Problem ist, dass das Thema Corona zur Radikalisierung um der Radikalisierung willen missbraucht wird.

Was ist dagegen zu tun?

Ehlers: Es muss immer wieder über die Pandemie und Impfungen informiert werden. Darüber, dass mögliche Nebenwirkungen in keinem Verhältnis zu der Gefahr stehen, sich zu infizieren und schwer oder gar tödlich zu erkranken. Für die Leute, die sich radikalisieren und durch Fakten nicht mehr erreicht werden können, sind die Sicherheitsbehörden zuständig.

Alexander Ehlers, 66, ist Anwalt für Medizinrecht und Facharzt für Allgemeinmedizin. Er lebt in München.

 

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.10.2021

Angesichts der inzwischen eindeutig dokumentierten Impfdurchbrüche und einer zumindest zeitweise ebenso hohen Viruslast wundere ich mich mehr und mehr über Aussagen wie "dass Nichtgeimpfte Dritte gefährden, darunter auch diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?" oder "Was ist, wenn unter diesen Mitarbeitern der Pharma-Firma ein Nichtgeimpfter ist, der das Virus in sich trägt?" Manche scheinen völlig auszublenden, dass auch Geimpfte ansteckend sein können. Aufgrund der Tatsache, dass bei Infizierten die klinische Symptomatik häufig ausbleibt oder nur schwach entwickelt ist, gleichzeitig bei Geimpften kaum noch getestet wird, ist nach meiner Einschätzung das Risiko den Virus weiterzutragen nicht zu vernachlässigen.