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  3. Corona: 2G-Regel im Handel fällt: Was gilt jetzt in bayerischen Geschäften?

Corona
19.01.2022

2G-Regel im Handel fällt: Was gilt jetzt in bayerischen Geschäften?

Kann weg: Die 2G-Regel im Handel ist gekippt.
Foto: Christophe Gateau, dpa

Der Verwaltungsgerichtshof gibt einem Lampengeschäft recht und kippt die 2G-Regel in Geschäften des nicht täglichen Bedarfs. Was jetzt noch gilt und wie der Handel reagiert.

„Wir begrüßen dieses Urteil uneingeschränkt“, sagt Wolfgang Puff, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Bayern. „Wir hoffen, dass sich die Umsätze und Frequenzen im Handel jetzt wieder beleben, da zuletzt viele Menschen sehr verunsichert waren“, erklärt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Erleichterung im Handel war am Mittwochnachmittag groß.

Kurz zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekannt gegeben, dass die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene – die 2G-Regel – vorläufig außer Vollzug gesetzt ist. Geklagt hatte die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäftes aus Oberbayern.

Nur wer geimpft oder genesen ist, sollte nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern Anfang Dezember zum Schutz vor Corona noch einkaufen gehen können. Ausgenommen waren in Bayern Geschäfte zur „Deckung des täglichen Bedarfs“, zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden, Baumärkte, Gartenmärkte und der Christbaum-Verkauf. Die Antragstellerin sah darin nach Angaben des Gerichts „eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung“. Damit hatte sie Erfolg. Sie war damit aber nicht die Erste.

Bekleidungsläden und Spielwarenhandel hatten schon erfolgreich geklagt

Bereits Mitte Dezember hatte das Gericht entschieden, dass auch Spielwarenläden unter den täglichen Bedarf fallen und damit nicht der 2G-Regel unterliegen. Ende Dezember sind zusätzlich Bekleidungsgeschäfte ausgenommen worden. Prinzipiell, teilte das Gericht mit, könnte die Regierung durchaus 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel erlassen. Das Infektionsschutzgesetz biete dafür eine ausreichende Grundlage. Nach Ansicht des Gerichts muss dann aber „hinreichende Klarheit aus der Verordnung selbst“ bestehen, in welchen Bereichen die 2G-Regeln genau gelten und in welchen nicht. Diese Aufgabe dürfe die Regierung nicht an Ämter und Gerichte abgeben.

Tatsächlich gab es im Handel zuletzt große Schwierigkeiten abzugrenzen, welche Bereiche noch unter die 2G-Regel fielen und welche nicht, sagt Andreas Gärtner, Geschäftsführer des Handelsverbandes in Schwaben. In Einkaufsstraßen wandten angesichts der vielen Ausnahmen am Ende nur noch ganz wenige Läden die 2G-Regel an, beispielsweise Geschäfte für Schmuck, Uhren, Elektronik oder Haushaltswaren. „In manchen Bereichen waren die Abgrenzungen, was täglicher Bedarf ist und was nicht, kaum noch zu verstehen. Dann galt zum Beispiel für Kurzwaren und Hosenträger die 2G-Regel, für die Hose selbst aber nicht mehr“, sagt Gärtner. „Das Unverständnis der Kunden hat deshalb zuletzt stark zugenommen“, hat Gärtner beobachtet.

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Handelsverband Bayern: "Jetzt ist Klarheit da"

Die Händler sind deshalb erleichtert: „Jetzt ist Klarheit da, dass es vorläufig keine 2G-Regel im Handel mehr gibt“, sagt Gärtner. „Falls die Staatsregierung wieder eine 2G-Zugangsbeschränkung einführen will, muss sie klare und verständliche Regeln finden“, sagt er. „Wir wären aber froh, in Zukunft keine Abgrenzungen mehr treffen und keine 2G-Pflichten mehr kontrollieren zu müssen“, fügt er an.

Bayerns Staatsregierung will das Urteil sofort umsetzen: „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, sagte CSU-Staatskanzleichef Florian Herrmann.

Weiter bestehen bleibt allerdings die Pflicht, bei Betreten eines Geschäfts eine FFP2-Maske zu tragen, wie sie für Supermärkte bekannt ist.

2G im Einzelhandel ist passé: Jetzt gilt noch die Maskenpflicht

Dass auch nach dem Urteil der Schutz vor Corona im Handel gewährleistet ist, davon ist Bayerns Handelsverbandsgeschäftsführer Puff fest überzeugt: „Der Handel ist kein Infektionstreiber. Die Sicherheit des Einkaufs ist durch die Maskenpflicht und die losen Begegnungen in den Geschäften gewährleistet“, sagt Puff. „Das Bekenntnis zum Tragen der Masken in den Geschäften war aufseiten des Handels immer da“, unterstreicht er.

Puff hofft nun, dass nach dem Urteil wieder mehr Kundschaft in die Läden kommt: „Höhere Besuchszahlen im Einzelhandel sind dringend nötig, da das Weihnachtsgeschäft das zweite Mal ins Wasser gefallen ist“, sagt er. „Wir müssen irgendwann zur Normalität zurückkehren, denn irgendwann sind die Reserven der Händler erschöpft“, warnt Puff.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.01.2022

Ich bin ja froh, dass das Gericht so entschieden hat. Meiner Meinung nach eine richtige Entscheidung.

Aber es macht die ganze Sache nun noch absurder.
Ein Ungeimpfter darf nun wieder Lampen kaufen. Hoffentlich auch bald wieder Koffer oder Töpfe. Egal.
Ich verstehe aber nicht, warum im gleichen Geschäft nun die Verkäuferin geimpft sein muss, bzw verpflichtet wird sich täglich auf eigene Kosten testen zu lassen.
Was ist das für eine Logik?
Es gibt eigentlich, meinem laienhaften Justizverstädnis nach, nur die Konsequenz, dass auch ungeimpfte Mitarbeiter der Unternehmen nicht benachteiligt werden dürfen.
Aber wahrscheinlich bin ich nur zu dumm und zu alt um den Wirrwarr unserer Politiker zu verstehen.

20.01.2022

Wichtiger Aspekt! - ich rate den betroffenen Mitarbeitern, auch das gerichtlich überprüfen zu lassen, anstatt darauf zu vertrauen, dass politisch verabschiedete Maßnahmen auch einer jurisitschen Überprüfung standhalten!

20.01.2022

"Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sieht in der Teilnahme an Protesten gegen die Corona-Maßnahmen das „gute Recht“ der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. „Die große Masse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Demonstrationen nimmt ihr verfassungsmäßiges Recht wahr“, sagte er am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. Ins Visier seiner Behörde gerieten die Teilnehmenden allerdings, wenn durch die Verfassung vorgegebene „rote Linien“ überschritten würden.

Dies sei etwa der Fall, wenn beispielsweise antisemitische Ideologien verbreitet oder die Entscheidungsbefugnis der Staatsorgane infrage gestellt würden. „Wenn daraus ein Widerstandsrecht abgeleitet wird und offen gegen die Staatsgewalt aufgerufen wird, dann ist das ein verfassungsschutzrelevanter Vorgang“, sagte Haldenwang."

20.01.2022

@Harald V
"Gerade weil Gerichte Regelungen kassieren" - die in staatlicher Willkür im Rahmen von MPKs und "Notstandsverordnungen" den Bürgern auferlegt wurden, wogegen die sich auf die ein (juristisch) oder andere Art (Demos, Spaziergänge etc.) zur Wehr setzen!

Aber ich gebe zu, all diese "Politiker" hätten es leichter in Diktaturen als in unserem Rechtsstaat!

20.01.2022

Demos sind anzumelden. Wer dies nicht tut, begeht bewußt einen Gesetzesverstoss. Er handelt willkürlich. Für michj gelten Gesteze nicht. Und handelt sozusagen sehr bewusst willkürlich. Oder hat ein gericht in den letzten 70 Jahren die Regelung zu den Anmeldungen von Demos unter freien Himmel angezweifelt? Die von Gericht gekippten Regelungen werden diese noch weiter umgesetzt? Erst dann wäre es tatsächliche staatliche Willkür.

Die Covid-Verordnungen und Regelungen sind einige gekippt worden. Es dürften aber insgesamt tausende von diesen in ganz Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) geben. Nur weil einige gerichtlich gekippt wurden, kann man noch lange nicht von Willkür reden. Es wurden auch zahlreiche gerichtlich bestätigt.

19.01.2022

So jetzt noch weg mit 2g in gastro, Kultur und freizeiteinrichtungen

20.01.2022

....und weg mit G3 im ÖPNV. FFP2 Maske ist absolut ausreichend.

20.01.2022

Sorry sollte selbstverständlich 3G heißen.

20.01.2022

Seh ich genauso.
Ebenso "weg" in Sport- und Wellnessstudios und beim Friseur/Kosmetik. Gerade beim Letzteren ist 2G absolut nicht gerechtfertigt. Es sind keine Fälle einer Übertragung in diesen Bereichen bekannt. Zudem ist man dort ohnehin im ganzen Raum zu zweit.

Es soll immer noch jedem selber überlassen bleiben, ob oder welche Einrichtungen und Dienstleistungen er nutzen möchte. Zudem appelliere ich immer noch an die Vernunft der Einzelnen. Sich in ein überfülltes Restaurant zu begeben oder in eine Therme in welcher "sardinenähnliche" Zustände herrschen, gehören da nicht dazu.

19.01.2022

Was für ein unfassbares Chaos.
Erst werden in Berlin in Nacht und Nebelaktionen die Fristen für Genesene verkürzt, während sie gleichzeitig in der Schweiz planbar verlängert werden, und die Regularien für die J&J-Vakzine verändert. Im Ergebnis sind so schlagartig Hunderttausende „Ungeimpft“. Die unterschiedlichen Regeln in unterschiedlichen Bundesländern werden von unterschiedlichen Gerichten kassiert.
In Summe kann man konstatieren, dass das Handeln der Verantwortlichen zunehmend wahllos und unbegründet erscheint. Die Güterabwägung wird, dass sagen Gerichte, massiv verletzt, Gleichheitsgrundsätze untergraben. Die Verbliebenen Maßnahmen sind zunehmend nicht mehr zu begründen
In Summe verstärkt sich nur das Bild autokratischer Entscheidungen, die allein um der Entscheidung Willen, um des Recht haben Wollens, um alte Entscheidung nicht als falsch erscheinen zu lassen, getroffen wurden. Die werden dann aber mit aller Gewalt durchgedrückt.

Der Staub der Corona-Pandemie beginnt sich langsam abzusetzen und sichtbar wird ein von den politisch Verantwortlichen schwer beschädigt Rechtsstaat, amputierte demokratische Institutionen, Willkür und die Verstärkung der Abwendung der Menschen vom Gemeinwesen.

Und die, die als neue Regierung die Chance hätten, einen Umschwung einzuleiten, haben entweder die Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung im Haus oder falten selbst die Hände zur Raute.

19.01.2022

".... Der Staub der Corona-Pandemie beginnt sich langsam abzusetzen und sichtbar wird ein von den politisch Verantwortlichen schwer beschädigt Rechtsstaat, amputierte demokratische Institutionen, Willkür und die Verstärkung der Abwendung der Menschen vom Gemeinwesen.

Und die, die als neue Regierung die Chance hätten, einen Umschwung einzuleiten, haben entweder die Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung im Haus oder falten selbst die Hände zur Raute....."

Wo haben Sie denn den Unsinn aufgelesen ?
Ein Poet werden Sie nie !

19.01.2022

" Der Staub der Corona Pandemie beginnt sich langsam abzusetzen ".
In welcher queren Realität leben Sie eigentlich?
Täglich streben weltweit Tausende Menschen durch die Pandemie.
Wer sich von der Gemeinschaft abwendet ( oder besser : noch nie Teil der Gemeinschaft war )
sind Corona Leugner ( Sie haben Corona immer mit der Grippe verglichen ), AfD Anhänger, und Rechtsradikale.
Wenn Sie von "autokratischen" Entscheidungen sprechen zeigt sich wieder, dass Sie immer noch nicht realisiert
haben, dass Sie nicht mehr in der DDR leben.
Wenn von jemand Gewalt ausgeht, dann nicht vom Staat, sondern von Menschen wie Ihnen, der in einem Kommentar doch glatt behauptet
hatte, die Polizei müsse Corona Spaziergänger vor vor fahrenden Autos und Straßenbahnen schützen.

19.01.2022

Wieso beschädigten Rechtsstaat? Gerade weil Gerichte Regelungen kassieren, zeigt das unser Rechtsstaat funktioniert.
" Spaziergänger" ignorieren unseren Rechtsstaat, da sie auch Regelungen, die vor Corona ganzen einfach willkürlich ignorieren.

20.01.2022

Sehr geehrter Herr Harald V.

„Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

Die verfassungsmäßige Bindung durch Recht und Gesetz legitimiert das Handeln einer Regierung, Gesetzgebung oder Verwaltung und schützt vor staatlicher Willkür.“ Quelle Wikipedia

Gerichte sind im Rechtsstaat nicht das definierende Element, sondern der Reparaturbetrieb, der versucht, das zerschlagene Porzellan wieder zu kleben.

Wenn das auch noch einhergeht mit Delegitimation von Gerichten durch Absprachen zwischen Richtern und Politik wird es einfach dunkel.

20.01.2022

@Thomas T.
Hören Sie endlich auf irgendwelche Verschwörungen zu wittern, wenn einem ein Gerichtsurteil mal nicht passt. Oder behauptet einer, dass das Gerichtsurteil hinsichtlich 2G auf einer Absprache zwischen Richtern und Querdenkern beruht?

Ein Rechtsstatt schützt einem vor staatlicher Willkür. Die Überprüfungsmöglichkeit von unabhängigen Gerichten ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat. Und ja, Gerichte können mal eine andere Meinung wie Sie haben und trotzdem unabhängig sein. Oder gerade deshalb. Oder sollen die abhängig von Ihrer Meinung sein? Wie war das nochmal mit DDR 2.0 ;-)

Ich würde mir ehrlich um unseren Rechtsstaat eher Sorgen machen, wenn Gerichte keine Anordnungen und Regelungen kippen würden. Übrigens wurden auch schon vor Corona massenweise Regelungen und Anordnungen von Gerichten gekippt. Von Führerscheinentzüge, Rauchverboten, Vermögenssteuer, Windräder, über Bauvorhaben bis hin zu Regelungen im Straßenverkehr. Da hat keiner an der Rechtsstaatlichkeit gezweifelt.

Hier mal was zum Thema Rechtsstaat.

Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Das Rechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staates.

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16548/rechtsstaat


"Beide Seiten, also der Staat UND seine Bürgerinnen und Bürger, müssen den Vertrag, also das Gesetz, beachten und einhalten."
Anmeldung von Demonstartionen?
https://www.lpb-bw.de/rechtsstaat#c65790

20.01.2022

Ach Herr Wolfgang S.

Wenn ich ihre Verbalinjurien so lese fällt mir ein Plakat von einer Berliner Demo ein „Ich bin kein Scheissnazi, ich will nur zum Frisör“.
Das Sie den Unterschied zwischen Leugnen und Beurteilen nicht kennen, ich nehme es Ihnen nicht mehr übel. Sie können nicht anders.
Das Ihnen Mangels Argumenten nichts weiter als persönliche Angriffe übrigbleiben, und Sie sich in Ihrer Sprache bei der LTI bedienen, dass hatten wir doch auch alles schon.

Das zur allgemeinen Behandlung von Omikron derzeit Paracetamol, Hustensaft, Nasenspray, Thymiansaft – und viel trinken empfohlen werden, weißt auf die Schwere des Krankheitsbildes hin. Und auch wenn Sie zwei Dinge erschrecken
1. Wir sterben Alle
2. Es wird wohl auf ewig Todesopfer durch COVID geben, so wie durch Influenza, Krebs, MS, Schlaganfall, Aids, etc. etc.

Das wird auch Herr Lauterbach nicht verhindern können. Was wir aber verhindern können, sind die Opfer der Kollateralschäden durch Anti-CoVid-Maßnahmen.

Und bald werden wir über Schäden durch Impfnebenwirkungen reden. Die hat es ja zu Anfang gar nicht gegeben, dann waren die angeblich nicht zuordenbar, jetzt sind die eingebildet oder Nocebo-Effekt. Das inhaltliche Rückzugsgefecht wäre amüsant, wenn nicht so viele Opfer zu verzeichnen wären.

Und ganz ehrlich - ich finde es immer noch richtig, dass die Polizei Demos, egal welchen Ursprungs, vor Gefahren aus dem Straßenverkehr sichert.

Genau dafür sind Demonstrationen nämlich „anzumelden“. Die bedürfen nach wie vor keiner Genehmigung/Erlaubnis oder sonstiger behördlicher Duldung.

Für Die ein paar Auszüge aus dem Versammlungsgesetz:
„Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.“
„ Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.“

Im ganzen Gesetz werden Sie nicht einen Hinweis finden, dass jemand eine Versammlung unter freiem Himmel zu „genehmigen“ hat. Der Unterschied ist für Menschen ohne Bezug zu den Freiheitsgedanken des GG natürlich schwer zu verstehen.

Aber was argumentierte ich. Ist Ihnen sowieso egal

20.01.2022

Ach, Herr Thomas T.,
ich nehme Sie nur beim Wort.
gestern sprachen Sie von einem dysfunktionalen Staat,
heute von einer Autokratie.
Beides ist die Sprache des Rechtsextremismus.
Dass Sie neulich die Linken alle als Stalinisten bezeichnet haben ( Stalin hat Millionen
von Menschen umbringen lassen ) zeugt von Ihrem beispiellosen Hass gegen alles,
was Ihrem reaktionären Weltbild widerspricht.
Dass gerade Sie mir eine nationalsozialistische (LTI) Sprache unterstellen, ist an Komik
nicht mehr zu überbieten.
Sie sind ein Wolf im Schafpelz, Nur gut, dass viele User Sie schon durchschaut haben.

19.01.2022

Ohne ein/das Gericht geht in Bayern wohl nichts mehr.

19.01.2022

???

Und was ist mit den anderen Bundesländern, in denen diese Regelung auch durch die jeweiligen Verwaltungsgerichte einkassiert wurde.

Bayern reiht sich hier nur in die bereits bestehende Schlange ein.

20.01.2022

??? In dem Artikel ging es um Bayern - nicht um den Rest der Welt.