Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. 4. Impfung gegen Corona: Wann & für wen ist sie sinnvoll?

Corona-Pandemie
07.02.2022

Zweiter Booster: Wer sich in Bayern nun impfen lassen kann

Die Ständige Impfkommission hat sich für eine vierte Impfung für bestimmte Gruppen ausgesprochen.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine vierte Corona-Impfung - jedoch nur für bestimmte Gruppen. Die wichtigsten Antworten zum zweiten Booster.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und rät bestimmten Personengruppen zu einer zweiten Boosterimpfung, insgesamt also zur vierten Corona-Impfung. Das geht aus einem Beschlussentwurf der Stiko hervor, der vor der endgültigen Beschlussfassung noch in ein Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer gegeben wird. Wer sollte sich ein zweites Mal boostern lassen und wieviel Zeit sollte nach der ersten Auffrischung verstrichen sein? Impfen auch die Hausärzte? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Vierte Impfung: Wer kann sich in Bayern ein zweites Mal boostern lassen?

Die Stiko empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Berufen und in der Pflege.

Wo werden die Impfungen angeboten?

Eine Impfung wird sowohl im Impfzentrum als auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich sein, teilt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage unserer Redaktion mit. Angesichts der Personengruppen, für die der zweite Booster empfohlen wird, seien die Hausärztinnen und Hausärzte die erste Anlaufstelle, sagt Dr. Axel Heise, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. "Prinzipiell ist es so, dass die niedergelassenen Vertragsärzte der logische Ort für die Impfungen sind", so Heise. Dazu zählen neben den Hausärzten auch niedergelassene Fachärzte.

Ab wann ist mit den Auffrischimpfungen zu rechnen?

Einen Startzeitpunkt für die zweite Auffrischimpfung gibt es nicht. Menschen, für die der zweite Booster ausdrücklich empfohlen wird, können sich vielerorts ab sofort impfen lassen - insofern die Kapazitäten bei Ärztinnen und Ärzten vorhanden sind und der erste Booster mindestens drei Monate zurückliegt. Das bayerische Gesundheitsministerium will Ärztinnen und Ärzten selbst die Entscheidung überlassen, ob sie die Impfungen bereits jetzt anbieten oder die endgültige Beschlussfassung der Stiko abwarten.

Wieso braucht es eine zweite Boosterimpfung?

Der Schutz gegen Infektionen mit der vorherrschenden Corona-Variante Omikron nimmt nach Angaben der Stiko nach der ersten Auffrischimpfung innerhalb weniger Monate ab. Das sei besonders für Menschen ab 70 Jahren oder mit Immunschwäche bedeutsam, da sie das höchste Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf hätten. Durch den zweiten Booster sollen der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen verhindert werden. Zudem soll das medizinische und Pflegepersonal besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken könne. Ein Ziel sei es auch, die medizinische Versorgung durch weniger Isolation und Quarantänemaßnahmen aufrechtzuerhalten, so die Stiko.

Lesen Sie dazu auch

Wie verträglich ist die vierte Corona-Impfung und wie groß die Wirkung?

Es wird angenommen, dass die zweite Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die erste. In ihrer Stellungnahme heißt es vonseiten der Stiko, dass die Datenlage zur Effektivität und Sicherheit aber noch begrenzt sei.

Wie groß sollte der Abstand zwischen den Booster-Impfungen sein?

Die zweite Auffrischimpfung wird bei den gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach dem ersten Booster empfohlen. Das Personal in medizinischen Einrichtungen und in der Pflege soll sie frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Ich hatte nach dem ersten Booster eine Coronainfektion – kann ich mich trotzdem impfen lassen?

Menschen, die nach dem ersten Booster eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine Auffrischimpfung empfohlen.

Ist die zweite Boosterimpfung auch mit dem Impfstoff der Firma Novavax möglich?

Die Stiko empfiehlt nun auch den Totimpfstoff der Firma Novavax für Menschen über 18 Jahren - allerdings zunächst nur zur Grundimmunisierung, also für die Erst- und Zweitimpfung. Boosterimpfungen erfolgen weiterhin mit den mRNA-Impfstoffen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.02.2022

"Es wird angenommen, dass die zweite Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die erste. In ihrer Stellungnahme heißt es vonseiten der Stiko, dass die Datenlage zur Effektivität und Sicherheit aber noch begrenzt sei"
Immer die gleiche Panikmache Wann weiß weder, wie die Boosterung verträglich ist noch ist die ganze Geschichte in trockenen Tüchern (Effektivität?) Hauptsache die Pharmakonzerne verdienen sich weiterhin eine goldene Nase. Ähnlich wie bei einer Grippeimpfung muß es doch schön langsam jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich nach der 1. Boosterung nochmals nachimpfen läßt.