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Paragraf 219a
02.07.2022

Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fällt weg – und jetzt?

Ärzte können ungewollt Schwangere nun rechtssicher über Abtreibungen informieren. Doch ändert sich wirklich auch in der Praxis etwas?
Foto: Mascha Brichta, dpa-tmn

Plus Das Werbeverbot ist Geschichte: Ärzte dürfen nun straffrei informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Doch was ändert sich in der Praxis? Ein Blick in die Region.

Jahrelang war er lautstark umkämpft: In der Diskussion um Paragraf 219a meldeten sich quer durch die Gesellschaft und parteiübergreifend viele zu Wort. Und selbst, als sein Ende beschlossene Sache war, gab es ein Echo, das kaum zu überhören war.

Der umstrittene Paragraf regelte bis vor kurzem, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf. In der Praxis führte das Werbeverbot aber dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht über den Vorgang informieren konnten, ohne eine Strafverfolgung zu riskieren. Das ist seit gut einer Woche anders, die Mehrheit im Bundestag stimmte für die Aufhebung der Regelung.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.07.2022

Leider verwendet die AZ in dem Artikel den missverständlichen Begriff "Werbeverbot". Das ist einfach falsch, es geht darum, dass Menschen sich zum Thema Abtreibung informieren können. Bisher war es nicht möglich sich darüber zu informieren welche Praxen und Institutionen einen Schwangerschaftsabbruch anbieten. Nur das hat sich geändert.