Wenn einmal mehr die Steuererklärung ansteht, ist es um das Ansehen der Elster schwer bestellt. Denn sie gibt dem Verwaltungsprogramm den Namen.
Der Mensch unterscheidet ja gerne zwischen Gut und Böse – auch, was Tiere betrifft. Da wäre zum Beispiel der Storch, der ja für Kindersegen zuständig sein soll und von dem es dieses Jahr erstmals wieder mehr als 1000 Brutpaare in Bayern gibt. Juhuu! Oder die Elster, die im Gegensatz dazu als verschlagen, gierig und diebisch gilt. Buuuh!
Das Elster-Verwaltungsprogramm schmälert die Begeisterung für den Vogel
Wenn man nun also etwas eher Unbeliebtem, nehmen wir einmal die Steuererklärung, ein positives Antlitz geben wollte, welchen der beiden Vögel würde man wohl für eine Imagekampagne auswählen? Richtig: die Elster! Klingt komisch, ist aber so: Seit 1996 heißt das bundesweite Steuerverwaltungsprogramm nun schon wie der diebische Vogel – was in Wahrheit mehr mit dem Begriff der ELektronischen STeuerERklärung zu tun hat als mit dem Federvieh. So richtig lieb gewonnen haben die Deutschen der/die/das Elster seither trotzdem nicht. Und das ändert sich wohl auch in diesen Tagen nicht, an denen Millionen Grund- und Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, weil die bisherige Regelung verfassungswidrig war.
„Bequem und einfach“ sei das, heißt es im Schreiben des Finanzamtes. Doch wer sich dann durch Flurnummern, Nutzflächen und wirtschaftliche Einheiten kämpft, hat eher das Gefühl, dass einem hier eine Elster als kuscheliges Haustier zum Liebhaben angepriesen wurde. Nun gut, hilft ja nichts – Eigentum verpflichtet eben. Und es bleibt die Hoffnung, dass sich Elster am Ende der Mühen entgegen des Rufes nicht als Dieb, sondern als Gönner hervortut und die Grundsteuer sinkt. Wenn nicht, würde aber wohl auch ein Steuerprogramm namens Spatz den Ärger nicht verhindern.
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Mal abgesehen von der bescheuerten Idee einem staatlichen Steuerprogramm den Namen eines Vogels zu geben dem diebische Eigenschaften nachgesagt werden hab ich meine Grundsteuer in 10 Minuten gemacht. EFH je 1/2 Eigentum mit gemeinschaftlicher Zufahrt mit 2 weiteren Häusern. Die längste Zeit dauert das Raussuchen der Wohnfläche in den Unterlagen und das Eintragen der Personendaten.