Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Masern-Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

Impfpflicht
18.08.2022

Bundesverfassungsgericht: Masern-Impfpflicht bleibt

Mit einer Impfpflicht sollen Masern in Deutschland ausgerottet werden - ob diese jedoch verfassungskonform ist, klärt heute das Bundesverfassungsgericht.
Foto: Marius Becker, dpa (Symbolbild)

Mehrere Eltern haben am Bundesverfassungsgericht gegen die Masern-Impfpflicht geklagt – erfolglos. Die Impfpflicht bleibt in Kraft.

Es wurde wohl über keine Impfung so viel diskutiert wie über die gegen Corona. Ist eine Impfpflicht gerechtfertigt oder nicht? Eine andere Impfpflicht gilt hingegen schon seit zweieinhalb Jahren – gegen die Masern. Können Eltern nicht nachweisen, dass ihr Kind geimpft ist oder schon die Masern hatte, darf es nicht in die Kita. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern wollten das aber nicht einfach so hinnehmen und haben in Karlsruhe geklagt – erfolglos. Die Impfpflicht bleibt in Kraft. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Eltern klagen gegen Masern-Impfpflicht

Bei der Klage ging es vor allem um Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Seit März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Dieselben Regeln gelten bei Tagesmüttern. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Wegen der Schulpflicht wird zwar kein Kind von der Schule ausgeschlossen, den Eltern drohen jedoch Bußgelder von bis zu 2500 Euro.

Diese Regelung ist für die klagenden Eltern ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr eigenes Erziehungsrecht. Zwei Familien hatten im Mai 2020 Eilanträge gestellt, die aber von den Verfassungsrichtern abgewiesen wurden.

Masern-Impfpflicht nicht nur für Kita und Schule

Die Masern-Impfpflicht gilt nicht nur in Kitas und Schulen. Die Regel gibt es auch in anderen Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, etwa in Flüchtlingsunterkünften. Umfasst sind auch die Beschäftigten, also zum Beispiel Lehrerinnen und Erzieher. Das Personal in Krankenhäusern oder Arztpraxen muss ebenfalls gegen die Masern geimpft oder immun sein. Ausgenommen sind alle, die vor 1971 geboren sind. Bei den Älteren geht man davon aus, dass sie höchstwahrscheinlich sowieso einmal die Masern hatten.

Masern-Impfpflicht: Wie gefährlich ist die Krankheit?

Masern kommen weltweit vor. Sie werden durch Viren ausgelöst und sind hoch ansteckend. Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind Masern keine harmlose Krankheit. Bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf.

Zu Beginn einer Masern-Erkrankung bekommen die Betroffenen meist hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag geht mit einem erneuten Fieberanstieg einher und geht nach drei bis vier Tagen wieder zurück.

Lesen Sie dazu auch

Masern schwächen das Immunsystem, wodurch andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. So können Komplikationen entstehen, die häufig durch zusätzliche Erreger verursacht werden, wie beispielsweise Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Eine Komplikation, die besonders gefürchtet wird, ist die Gehirnentzündung. Diese tritt bei etwa einem von 1000 Masernfällen auf. (mit dpa)