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München
10.09.2022

Bayern will bei der Impfpflicht einen Sonderweg gehen

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht will Bayern einen Sonderweg gehen. (Symbolbild)
Foto: Christoph Schmidt, dpa

Bei der Impfpflicht kommt keine Verschärfung für Pflegekräfte in Bayern. Für Gesundheitsminister Holetschek wäre das bloß unnötige Bürokratie, die den Pflege-Sektor lähmen würde.

Pflegekräfte im Freistaat sollen nach dem Willen von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) von der ab 1. Oktober verschärften einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der damit verbundenen zusätzlichen Bürokratie verschont werden. Das bestätigte der Minister am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion.

Holetschek will Pflege-Sektor nicht mit weiterer Bürokratie lähmen

Laut Bundesgesetz müssten Beschäftigte in der Pflege ab Anfang Oktober entweder drei Impfungen nachweisen oder zwei Impfbestätigungen und einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Bayern allerdings will darauf verzichten, diese strengeren Vorschriften zu vollziehen. Die verschärfte Impfpflicht soll im Freistaat lediglich für Pflegekräfte gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Beschäftigung aufnehmen. Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits vor dem 1. Oktober in der Pflege beschäftigt waren, soll kein dritter Nachweis verlangt werden.

Holetschek sagte, er habe die Bundesregierung schon mehrfach aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, die am 31. Dezember sowieso ausläuft. Die Ampel aber sei stur geblieben. Deshalb wolle Bayern den Betroffenen, den Einrichtungen und den Gesundheitsämtern den Mehraufwand ersparen. Sein Ziel sei, den Pflegebereich „nicht noch weiter mit aberwitziger Bürokratie zu lähmen.“

Verschärfte Impfpflicht zählt in Bayern nur in einem bestimmten Fall

Rechtlich sieht Holetschek sich auf der sicheren Seite. „Da von der Ampel keine schnelle und sinnvolle Lösung zu erwarten ist, habe ich die Rechtslage eingehend prüfen lassen. Zwar können wir als Freistaat Bayern die verschärften Anforderungen oder die Nachweispflichten für die betroffenen Beschäftigten nicht generell aussetzen. Es ist aber so, dass aus unserer Sicht die verschärften Anforderungen nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt“, sagte der Minister.

Bayern hat sich schon früher gegen einen strengen Vollzug der Impfpflicht für Pflegekräfte gestemmt und auf die Anordnung von Bußgeldern oder Tätigkeitsverbote verzichtet.

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