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Bundeswehr
31.01.2023

Was würde die Rückkehr der Wehrpflicht bedeuten?

Die Rückkehr der Wehrpflicht wird diskutiert. Sie würde viele Menschen in Deutschland betreffen.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

In Deutschland wird über die Rückkehr der Wehrpflicht diskutiert. Doch was würde eine solche bedeuten – und wer wäre betroffen? Eine Erklärung.

Gut zehn Jahre lang war die Wehrpflicht in Deutschland bereits Geschichte, als der Krieg in der Ukraine begann. Zuvor schien sie kaum jemand so richtig zu vermissen. Im Laufe des Krieges in Europa ist nun aber eine Debatte darüber ausgebrochen, ob die Wehrpflicht in Deutschland nicht zurückkehren sollte. Doch was würde eine Rückkehr der Wehrpflicht bedeuten?

Wann wurde die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft?

Die Wehrpflicht wurde in Deutschland nicht abgeschafft, sie ist noch immer aktiv und wird durch den Artikel 12 a im Grundgesetz geregelt. Am 15. Dezember 2010 wurde vom Bundeskabinett allerdings die Aussetzung der Wehrpflicht beschlossen, die am 1. Juli 2011 in Kraft trat. Zum 1. Januar 2011 wurden in Deutschland zum letzten Mal Wehrpflichtige zum Dienst in der Bundeswehr eingezogen. 

Aktuell ist die Wehrpflicht auf den „Spannungs- und Verteidigungsfall“ beschränkt. Letzterer ist gegeben, wenn sich Deutschland bei einem Angriff in einen Verteidigungskrieg begeben muss. Unter Spannungsfall ist eine erhöhte militärische Alarmstufe zu verstehen.

Video: dpa

Wann und wie kann die Wehrpflicht in Deutschland wieder eingeführt werden?

Grundsätzlich gilt die Aussetzung der Wehrpflicht per Gesetz nur in Friedenszeiten. Für die Feststellung eines Spannungsfalls braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Das gilt auch bei der Ausrufung eines Verteidigungsfalls. Wenn also entweder ein Spannungsfall oder ein Verteidigungsfall ausgerufen wird, wäre die automatische Aktivierung der Wehrpflicht die Folge. 

Wehrpflicht 2023 in Deutschland: Was würde die Rückkehr der Wehrpflicht bedeuten?

„Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“ So steht es im Grundgesetz. Das bedeutet, dass sich die Männer aller Jahrgänge auf eine zeitnahe Musterung gefasst machen müssten, welche ihr 18. Lebensjahr kürzlich beendet haben oder bei denen der 18. Geburtstag bevorsteht. Doch was ist mit den Jahrgängen, welche wegen der Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr zur Musterung erscheinen mussten und nun bereits einige Jahre älter sind?

Eine Rückkehr der Wehrpflicht wäre nach einer Aussetzung ein Szenario, welches es so noch nicht gegeben hat. Auch deswegen ist nicht ganz klar, wie die Situation der entsprechenden Jahrgänge gehandhabt werden würde, welche auch als „weiße Jahrgänge“ bezeichnet werden. Grundsätzlich würde sich aus dem Grundgesetz ein Anspruch auf eine Verpflichtung von Männern ergeben, die über 18 sind und noch nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet wurden. Im Fall der Rückkehr der Wehrpflicht würde daher das Bundesministerium der Verteidigung entscheiden müssen, welche Jahrgänge eingezogen werden sollen. In aller Regel werden Personen mit einem Alter von über 23 Jahren nicht mehr zum Dienst in der Bundeswehr eingezogen. Offiziell endet die Wehrpflicht mit Vollendung des 45. Lebensjahres.

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Bei einem Spannungsfall wäre wohl unwahrscheinlich, dass mehr als ein oder zwei Jahrgänge zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet würden. Die Kapazitäten und Rahmenbedingungen bei der Truppe dürften kaum mehr hergeben. In einem Kriegsfall würde die Sache womöglich anders aussehen. Dann ist aber ohnehin von einer Mobilisierung auszugehen, welche die Möglichkeit schaffen würde, alle wehrpflichtigen Menschen in Deutschland einzuziehen. Zum Dienst an der Waffe könnte allerdings niemand gezwungen werden. Eine Verweigerung des Dienstes bei der Übernahme von zivilen Aufgaben ist grundsätzlich möglich. 

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