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  3. Wahlrechtsreform: Wie sähe der aktuelle Bundestag nach dem neuen Wahlrecht aus?

Wahlrechtsreform
24.03.2023

Wie sähe der aktuelle Bundestag nach dem neuen Wahlrecht aus?

Der Bundestag wird kleiner – doch die Wahlrechtsreform hat deutlich mehr Auswirkungen als das.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Die Ampel-Koalition hat das Wahlrecht geändert, doch die Wahlrechtsreform ist massiv umstritten. Wie sähe der aktuelle Bundestag nach den neuen Regeln aus?

Dass das Wahlrecht geändert werden muss, darüber herrscht größtenteils Einigkeit. Der Bundestag hat aktuell 736 Abgeordnete. Das sind mehr, als im Europa-Parlament sitzen. Tatsächlich ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Und ohne Reform droht er sogar noch größer zu werden. Das kostet nicht nur viel Geld, Kritikerinnen und Kritiker stellen auch die Arbeitsfähigkeit eines derart großen Parlamentes infrage. Doch wie die Ampel-Koalition das Wahlrecht nun reformiert, hat einen Aufschrei ausgelöst. Bei denjenigen, die sich benachteiligt fühlen, aber auch bei vielen Beobachterinnen und Beobachtern.

Wahlrechtsreform: Mit dem neuen Wahlrecht wäre die Linke nicht mehr im Bundestag

Das neue Wahlrecht soll bei der nächsten Bundestagswahl erstmals gelten. Welche Folgen die Änderung hat, zeigt sich, wenn man die Sitzverteilung des aktuellen Bundestages nach den neuen Regeln berechnet. Zuerst einmal zum Vergleich: Diese Sitzverteilung hat sich nach der Wahl 2021 ergeben:

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Hätte bereits das neue Wahlrechts gegolten, wäre das vor allem für die Linke verheerend gewesen. Sie wäre nicht mehr im Parlament vertreten. Das wäre die Sitzverteilung nach neuem Wahlrecht:

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Insgesamt wäre der Bundestag aber kleiner: Er schrumpft von aktuell 736 auf künftig 630 Sitze. Daher hätten auch in unserem Beispiel alle Parteien weniger Abgeordnete. Doch sie wären unterschiedlich stark betroffen:

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Wie kommt es zu diesen Veränderungen? Das liegt daran, dass die Wahlrechtsreform der Ampel an zwei Stellschrauben dreht:

Lesen Sie dazu auch

1. Die sogenannte "Zweitstimmendeckung" wird eingeführt

Anders als bisher ist nicht garantiert, dass jeder Wahlkreissieger in den Bundestag einzieht. Stattdessen dürfen nur so viele Abgeordnete einen Sitz bekommen, wie der Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Gibt es zu viele Wahlkreissieger, erhalten diejenigen mit dem schlechtesten Ergebnis kein Mandat. Bei der Wahl 2021 hätte das neue Wahlrecht dazu geführt, dass sieben CSU-Abgeordnete, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben, nicht im Bundestag säßen.

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Damit fallen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Ausgleichsmandate erhalten dann die anderen Parteien, damit die Verhältnisse im Bundestag wieder dem der Zweitstimmen entsprechen. Das hat dazu geführt, dass der Bundestag immer größer werden konnte.

Aber: Um das Wachstum zumindest zu begrenzen, hat sich die damalige Große Koalition 2020 auf eine kleine Reform geeinigt: Statt alle Überhangmandate auszugleichen, wurden bis zu drei dieser Sitze nicht kompensiert. Davon hat die CSU profitiert. Die hat 45 der 46 Wahlkreise in Bayern gewonnen, durch ihr Zweitstimmenergebnis hätten ihr aber deutlich weniger Sitze zugestanden. So entstanden Überhangmandate, die durch Ausgleichsmandate für anderer Parteien kompensiert wurden – bis auf drei. Deshalb hat die CSU im Bundestag drei Stimmen mehr, als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden.

2. Die sogenannte "Grundmandatsklausel" fällt weg

Der Linken wäre bei der Bundestagswahl 2021 die zweite Änderung des Wahlrechts zum Verhängnis geworden. Die Partei erreichte bundesweit nur 4,9 Prozent der Stimmen und wäre somit eigentlich an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Aber bisher zogen auch Parteien in den Bundestag ein, die mindestens drei Wahlkreise gewonnen hatten – wie die Linke. In so einem Fall erhielt die Partei trotzdem die Zahl der Sitze, die ihr nach den Zweitstimmen zustand.

Künftig gilt aber eine harte Fünf-Prozent-Hürde ohne Hintertür. Die Linke wäre mit dem Ergebnis von 2021 nicht mehr im Bundestag.

Was aber bleibt: eine Ausnahme der Fünf-Prozent-Hürde für Parteien nationaler Minderheiten. Eine solche ist der Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Wegen dieser Sonderregel sitzt ein Abgeordneter dieser Partei der Dänischen Minderheit im Bundestag, obwohl der SSW nur etwa 0,1 Prozent der Stimmen erhalten hat.

Auch der CSU droht durch die Wahlrechtsreform 2025 das Aus aus dem Bundestag

Der Wegfall der Grundmandatsklausel könnte auch für die CSU zum Problem werden. Denn die Fünf-Prozent-Hürde gilt bundesweit. Und da die CSU außerhalb Bayerns gar nicht antritt, lag ihr bundesweites Ergebnis 2021 nur bei 5,2 Prozent. Bisher hat die Grundmandatsklausel der CSU, die in der Regel fast alle bayerischen Wahlkreise gewinnt, den Einzug in den Bundestag gesichert.

Doch künftig kann die CSU an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Nach den neuen Regeln dürften dann auch die direkt gewählten Abgeordneten nicht in das Parlament einziehen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.03.2023

Zur Geschichte: Gemäß der bayerischen Verfassung wird die Selbständigkeit des Freistaates Bayern geregelt und ist daher für das dortige staatliche System relevant. Die CSU wurde 1945 gegründet und ist drittgrößte Parei in Deutschland.
Mit rund 13,2 Millionen Einwohnern (15,9%) ist Bayern das zweitbevölkerungsreichste deutsche Land. Bayern ist das flächengrößte Bundesland 70.550 km² Deutschlands, was 19,73 % Deutschlands ist.
In Bayern ist vieles anders. Ich bin selber zugereist, daher mußte ich mich immer wieder mit vielen Besonderheiten auseinandersetzen.
Bayern durch eine Änderung des Wahlrechtes im Bundesverband an die Wand zu drücken, wäre doch äußerst unmöglich.
Bayern hat in den Anfangsjahren selbst Milliarden über den bundesstaatlichen Finanzausgleich erhalten. Doch das ist seit vielen Jahrenvorbei. Der Freistaat Bayern hat im vergangenen Jahr fast zehn Milliarden Euro in den Finanzkraftausgleich der Länder eingezahlt - und damit erneut weit mehr als die Hälfte.
Somit müssen Vertreter Bayerns (und nicht nur ein paar wenige) weiterhin im Parlament sein, damit die Bevölkerung ein Wörtchen mitreden kann.

26.03.2023

Wo Sie recht haben mit den Zahlen,
Frau @ Cora B.
da haben Sie auch recht, denn da kommen die "Ewig-Gestrigen" immer wieder um die Ecke, dass Bayern ja auch schon mal mit "ein paar Kröten abgespeist" die sie damals bekommen haben, "Nehmerland" waren!

Aber mit der "CSU-Partei selber" da muss ich Ihnen leider widersprechen, denn so eine "große Partei" von so vielen Bayerischen Wählern mit getragen, hätte "Besseres" verdient als "ewig als Regional-Partei" dahin zu dümpeln!
Aber dazu gehört eben Mut, aus dieser "großartigen Partei" auch eine vollwertige "Bundes-Partei" zu machen und wenn es sein muss, eben mit den "Freien Wählern" zusammen, nämlich Blut von "gleichem" Blut.

Aber diesen Mut hatte leider nur mal der "größte Vorsitzende" der Partei, nämlich "Franz Josef Strauß" aber leider ließ der sich damals nach dem Kreuther Beschluss auch die Butter vom Brot nehmen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesweite_Ausdehnung_der_CSU

Eben leider auch den Schneid vom "CDUler Helmut Kohl" abkaufen!
Warum und weshalb, das verstehe "ich alter Mann" bis heute noch nicht, NEIN.

https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Josef_Strau%C3%9F

Und alle Nachfolger bis jetzt zu Markus Söder, hat der Mut verlassen das "endlich" zu machen. Aber vielleicht wird die CSU (recht geschähe es ihr nämlich) jetzt wenn die unsinnige Klage "zur Wahlrechtsreform hoffentlich" abgeschmettert wird, zu ihrem Glück gezwungen, das ich mir persönlich sehr, sehr wünsche!
Schönen Abend noch Allen.

24.03.2023

Warum so ein kompliziertes Wahlsystem??
Eine einfache Mehrheit wie in zig anderen Ländern müsste genügen aber Deutschland will
das Rad neu erfinden!!
In anderen Ländern funktioniert es bis auf USA auch!!

24.03.2023

In Großbritannien haben Sie das relative Mehrheitswahlrecht, wer seinen Wahlkreis gewinnt ist im Parlament. Das hat zur Folge, dass wenn es immer eine sehr enge Wahl gibt, also im Wahlkreis 51% zu 49% und immer nur die eine Partei gewinnt, dann sind überhaupt keine Oppositionsparteien bzw. Politiker mehr im Parlament. Die Regierungspartei kann dann tun und machen was sie wollen, z.B. auch das Wahlrecht ändern oder schlimmere Sachen.

Ich persönlich finde das deutsche System am fairsten. Aber auch nicht perfekt, da es eine Kombination aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl ist. Somit wird das Problem von Großbritannien und den USA verhindert. Will man den Bundestag an den Sitzen begrenzen und die Wahlkreis ein Summe nicht reduzieren, dann muss man sich entscheiden, was hat mehr Stellenwert. Das Verhältnis (2.Stimme / Parteien) oder die Mehrheitswahl (1. Stimme /Landkreis). Für mich klar die 2. Stimme.

Ich hätte aber bevorzugt die Wahlkreise reduziert.

Was ich definitiv richtig gut finde, ist die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Die 5% sind die Mindestvorraussetzung. Punkt.

23.03.2023

...Dass es sie haerter trifft, liegt einzig und allein an der von ihr selbstgewaehlten Beschraenkung auf Bayern. Warum sollte dieser Trick Bestand haben oder gar durch das BVerfG gedeckt werden ...

Das ist kein "Trick" - wie Sie hier in typischem CSU-Hass unterstellen , sondern wurde noch unter Strauß mit der CDU ausgehandelt .


Aber Sie werden aller Wahrscheinlichkeit viel zu jung sein , um überhaupt die Geschichte der deutschen Politik und der agierenden Parteien zu kennen .
Tja - die "Gnade der späten Geburt" .

Es geht auch nicht um "Geschenke für die böse böse CSU" , die ja Deutschland immer schon so sehr geschadet hat" .

Es geht - und das begreifen viele offensichtlich gar nicht - darum , daß das Recht des Souveräns , selbst zu bestimmen , wer ihn im Parlament vertreten soll - nämlich das Direktmandat beschnitten wird !

Das ist verfassungsfeindlich ,demokratiefeinbdlich . Die dies wollen sind Verfassungsfeinde !
Denn es gibt keinen durch den Souverän willentlicher bestellten Abgeordneten als den Direktkandidaten .

Daß die Parteien , die jetzt Verfassungsbruch begehen wollen , so wenige Direktkandidaten ins Parlament bringen , ist doch deren Problem ! Deren Leute werden eben nicht gewählt ! Woran das wohl liegen mag ?

23.03.2023

Maximal 20 Abgeordnete je Bundesland, gestaffelt nach Größe oder Bewohner. Wahlkreise neu ordnen dahingehend.

23.03.2023

Direktmandate sind für eine direkte Demokratie unerlässlich, Listenmandate sind indirekte Demokratie. Die momentan angedachten Relationen zwischen Direktmandaten und 5%- Hürde sind m.e. in Ordnung, wenn auch vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluß. Ich habe Bedenken, daß eiune Partei mit vielleicht 4,5% der Wählerstimmen nicht im Bundestag sitzt. Da fallern über 1 000 000 Stimmen einfach unter den Tisch. Das kanns nicht sein. Die einzioge Ausnahme zur 5% Hürde ist wohl die für Parteien nationaler Minderheiten. Wenn der SSW 1 Stimme bekommt, hat sie einen Sitz im Bundestag. Das ist Unsinn.

23.03.2023

>>Wenn der SSW 1 Stimme bekommt, hat sie einen Sitz im Bundestag<<

Sie irren, Wolfgang. Auch der SSW muss eine Mindestzahl von Stimmen haben, er muss aber als Partei nationaler Minderheiten nicht die 5%-Hürde nehmen. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 erhielt der SSW 55.330 Zweitstimmen und somit ein Listenmandat.

23.03.2023

Einverstanden - so genau wußte ich es nicht. Ich wollte aber hauptsächlich sagen, daß ich diese Ausnahme von der 5% Hürde für nicht richtig und nicht fair halte gegenüber denen, die mehr Stimmen bekommen, aber leer ausgehen.

23.03.2023

Sehr geehrter Walter K

„Auch der SSW … muss aber als Partei nationaler Minderheiten nicht die 5%-Hürde nehmen.“
Na das wäre doch eine Perspektive für die CSU
-:)

24.03.2023

Wenn es die 5% Hürde nicht mehr geben würde, dann haben wir solche Verhältnisse wie in Israel, ständig neue Wahlen und Koalitionen aus vielen Parteien. Die Hürde wurde in Deutschland aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Repbulik gemacht, dort gab es ja kaum handlungsfähige Regierungen aufgrund zahlreicher Kleinstparteien. Übrigens hat die Türkei eine Hürde von 10%, Österreich 4% und die Niederlande sogar nur 0,69%, wobei dort auch 10 Parteien vertreten sind, die Mehrzahl nur 1 bis 8 Sitze hat (150 Sitze insgesamt). Die Koalitionsverhandlungen waren sehr langwierig und die Regierung besteht aus 4 Parteien. Nee, das brauchen wir nicht. Die Kleinparteien können dort auch nichts bewegen.

23.03.2023

Wo ist das Problem ? Die CSU wird genau gleich wie die anderen Parteien behandelt. Dass es sie haerter trifft, liegt einzig und allein an der von ihr selbstgewaehlten Beschraenkung auf Bayern. Warum sollte dieser Trick Bestand haben oder gar durch das BVerfG gedeckt werden ?
Und schliesslich hatte die CSU lange genug Zeit als Regierungspartei an einer Reform mitzuwirken, hat aber alles blockiert.
Fuer das Geschrei heute gibt es keine Rechtfertigung.

23.03.2023

Man sollte nicht vergessen, dass eine Wahlrechtsreform mit dem Ziel der Verkleinerung vom Bundestag seit Jahren angemahnt
worden ist und der vorherige Bundestagspräsident Schäuble von der CSU ausgebremst wurde bei seinem Bestreben, den Bundes-
tag auf 598 Sitze ( wie er einmal war ) zu verkleinern. Die Hoffnung der CSU und der Linkspartei, dass das oberste deutsche
Gericht die neue Regelung kippt, ist gleich 0.
Thomas T. hier im Forum widerspricht sich, wenn er einerseits eine Wahlrechtsreform will, andererseits diese aber nicht will, weil
sie seiner Meinung nach die Mehrheit der jetzigen Ampel zementieren würde. Nach allen Umfragen der letzten Zeit wird die
jetzige Ampel keine Mehrheit mehr bekommen, auch nach dem zukünftigen Wahlrecht, da 1. der FDP die Wähler scharenweise
davonlaufen und auch die Grünen und die SPD an Stimmen verlieren und 2. Kanzler Scholz keinerlei Führungsstärke zeigt im
mittlerweile schmutzigen Streit zwischen den Grünen und der FDP, die in ihrem Kampf ums Überleben die eigene Ampelregierung
demontiert. Der Kanzler zeigte seine ganze Entscheigungsschwäche, als Bundestagsvizepräsident Kubicki ( FDP )Wirtschaftsminister Habeck jetzt mit Putin verglichen hat.
Wenn eine Partei nur aufgrund von 3 Direktmandaten ( wie die Linkspartei in Berlin geholt ) im Bundestag sitzt, aber an der
5 % -Hürde scheitert, hat sie im Bunestag nichts verloren, schon wegen der Gleichheit für alle, die die 5 % erreichen.

23.03.2023

Sehr geehrter Herr Willi D.

„Thomas T. hier im Forum widerspricht sich, wenn er einerseits eine Wahlrechtsreform will, andererseits diese aber nicht will, weil
sie seiner Meinung nach die Mehrheit der jetzigen Ampel zementieren würde.“
Das habe ich so nicht behauptet. Meine Aussage war „ Wenn aber eine Regierungskoalitionen einen Entwurf … durchdrückt, in dessen Ergebnis die Mehrheit dieser Koalition ihre Mehrheit im Parlament ausbaut, wird einem mehr als unwohl.“
Und das basiert auf der Darstellung im Artikel. Derzeit hat die Ampel ca. 56% der Sitze. Nach neuer Zählung wären es ca. 60%.

Beim Thema 5%-Hürde sind wir völlig einig.

23.03.2023

Das eine Reform des Wahlrechts her muss, ist völlig unstreitig.

Wenn aber eine Regierungskoalitionen einen Entwurf geradezu in einer Nacht- und Nebelaktion durchdrückt, in dessen Ergebnis die Mehrheit dieser Koalition ihre Mehrheit im Parlament ausbaut, wird einem mehr als unwohl.

23.03.2023

"Nacht- und Nebelaktion"? Das steht im Koalitionsvertrag, es gab wissenschaftliche Begleitung und das Gesetz hat den Bundestag regulär passiert.

AFD gewinnt durch die Reform prozentual, FDP gewinnt, Grün gewinnt, CDU gewinnt, SPD gewinnt
Die einzigen Parteien die durch die Reform ausfallen, sind diejenigen deren Direktmandate die Parlamentsgröße verzerren.

Was sind denn die Alternativvorschläge? Direktmandate nicht ausgleichen wie es die CSU fordert? Undemokratischer Unsinn der nur der CSU nutzt.
Größere Wahlkreise? Damit kann sich ein Abgeordneter noch schlechter um die belange seiner Wähler vor Ort kümmern!

Und das beste: in SECHZEHN Jahren hat es keine sinnhafte Verkleinerung des Parlaments gegeben - WEGEN DER CSU!

Wenn man nicht konstruktiv regiert, dann darf man sich nicht beschweren wenn es die Folgeregierung macht.

23.03.2023

Ich weiss nicht, womit einem unwohl werden soll. Seit der ersten Bundestagswahl 1949 gab es Bundestag die CSU. Wie absurd muss das schon damals für alle nicht- Bayern gewesen sein, dass eines von 10 Bundesländern einen Sonderstatus im Bundestag hat. Es war ja auch praktisch, wenn man als Mehrheitsbeschaffer dem großen Bruder Zugeständnisse abtrotzen und damit bayerische Interessen im Bundestag überproportional durchsetzen kann.
Direktmandate sollte es nur da geben, wo ein Kandidat mindestens 51% aller Stimmen gewonnen hat, andernfalls vertritt es/sie nur eine Minderheit seines Wahlkreises im Bundestag.
Wenn die CSU Probleme sieht, bei der nächsten Wahl in den Bundestag zu kommen, muss sie eben geschlossen in die CDU übertreten. Es wäre ein Armutszeugnis wenn eine Regionalpartei an Profil und Wählbarkeit verliert, nur weil sie den Namen wechselt.

23.03.2023

>>Direktmandate sollte es nur da geben, wo ein Kandidat mindestens 51% aller Stimmen gewonnen hat, andernfalls vertritt es/sie nur eine Minderheit seines Wahlkreises im Bundestag.<<

Genauso sehe ich das auch. Denn wenn ein sogenanntes Direktmandat schon mit weniger als 25% der Stimmen gewonnen wird, weil einfach zu viele Bewerber um das Mandat angetreten waren, dann ist so ein Mandat schlicht eine Farce. Dann würde zumindest eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmanteilen ein eindeutigeres Ergebnis liefern als heute. Ob die CSU dann wirklich noch alle Direktmandate in Bayern holen würde, das wage ich zu bezweifeln.

Warum die CSU unbedingt eigenständig sein muss erschließt sich mir auch nicht. Denn sie bildet seit Bestehen der Bundesrepublik eine politische Einheit mit der CDU, sie ist also quasi nur der 16. Landesverband der CDU. Wenn man sich endlich mal ehrlich machen würde und als eine Partei bundesweit agieren würde, dann hätte man auch keine Probleme mit einer Wahlrechtsreform. Denn wäre die CSU eine wirklich eigenständige Partei, dann hätte sie zum Beispiel ja - theoretisch - auch eine Koalition mit SPD und Grünen bilden können, auch so eine Koalition hätte noch eine knappe Mehrheit gehabt. Aber es ist ja hinreichend bekannt, dass man zwar einerseits den Grünen immer wieder mal gerne ihre Doppelspitze vorhält, aber als C-Partei mit Merz und Söder im Prinzip das selbe Muster pflegt. Eine wirkliche Notwendigkeit für eine eigenständige CSU ist für mich nicht erkennbar.

23.03.2023

Das der unter Merkels Regime des Lieber-Nichts-tun herbeigebastelte und völlig aus dem Ruder geratenen „Ausgleich von Überhangmandaten“ endlich weg muss, ist doch völlig unstreitig.

Es geht hier auch nicht um die CSU. Sondern es geht um das Verhältnis von Direkt- und Verhältniswahlrecht. Es gibt keine stärkere Legitimation für einen demokratisch gewählten Abgeordneten, als den, seinen Wahlkreis zu gewinnen. Gut, Verantwortliche Grüne wissen nicht, was das ist, werden sie doch, wie z.B. Ricarda Lang, in ihrem Wahlkreis regelrecht gedemütigt.

Eine Wahlrechtsreform hantiert also am Heiligen Gral der Demokratie. Und das bedarf einer breiten Debatte. Das der Wille es zu tun, im Koalitionsvertrag steht, ist doch unstreitig. Es geht um das WIE. Das steht dort nicht drin und das wird dann in einem Gesetzgebungsverfahren durchgepeitscht, in dem man die parlamentarische Befassung auf ein Mindestmaß einschränkt.

Dabei währe vieles zu debattieren gewesen. Beispiel - alle direkt Gewählten ziehen in den Bundestag ein, der Rest der Platze bis gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden 598 Mitglieder (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG.) wird auf Zweitstimmen verteilt. Oder man lässt nur Direktkandidaten zu. Oder nur nach Verhältnis. Eine Stichwahl für Direktkandidaten würde auch Sinn machen. Es hätte vieles zu diskutieren gegeben.

Nun kommt nach Merkel die nächste Bastelei. Die geht mit Sicherheit vor das BVG in Karlsruhe.
Das das Nachrechnen nach neuem Wahlgesetz die Mehrheit der Ampel vergrößert macht dabei hellhörig.

Und zum Schluss. Bayern mit seiner Verfassung hat in der Bundesrepublik einen Sonderstatus. Ob das einigen Linken nun gefällt oder nicht. Und diesen Status greift die Ampel frontal an. Es würde mich nicht wundern, wenn von Bayernpartei über CSU bis FreiWähler nun eine breite Welle der Ablösungsforderungen vom Bund losgetreten wird. Und deren breite demokratische Basis in Bayern sollte niemand unterschätzten. Wer einen Austritt Schottlands aus dem UK zustimmt, wird in Bayern etwas auslösen, was er dann nicht mehr einfangen kann.

23.03.2023

"Es gibt keine stärkere Legitimation für einen demokratisch gewählten Abgeordneten, als den, seinen Wahlkreis zu gewinnen." - Im derzeitigen System irrelevant, weil nur die relative Mehrheit reicht - wenn ~30% als "stärkste" Legitimation für die Vertretung herhalten müssen heißt das ja im Umkehrschluss, dass die SPD so gesehen mit über 30% komplett Deutschland repräsentieren sollte in einer Einparteienregierung?
"Dabei währe vieles zu debattieren gewesen. Beispiel - alle direkt Gewählten ziehen in den Bundestag ein, der Rest der Platze bis gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden 598 Mitglieder (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG.) wird auf Zweitstimmen verteilt. Oder man lässt nur Direktkandidaten zu. Oder nur nach Verhältnis. Eine Stichwahl für Direktkandidaten würde auch Sinn machen. Es hätte vieles zu diskutieren gegeben."
Ersteres würde die Direktmandate die man heute ja mit relativer Mehrheit gewinnt massiv aufwerten - demokratietechnisch meiner Meinung nach die schlechteste Lösung (Siehe USA und GB).
Reines Verhältniswahlrecht: Stellen Sie sich das gejaule der CSU da erst vor!

Deutschland hat ein Mischsystem aus Direktem und Verhältniswahlrecht das sich bisher doch gut bewährt hat. Die CSU hat in vielen Regierungsjahren alle Vorhaben unterminiert, weil sie von diesem Wahlrecht massiv profitiert hat und den Bundestag dadurch aufgebläht hat.
Es hat sich gerade eine demokratische Mehrheit gefunden die ihre eigenen Pfründe beschneidet (Ampel) und dabei die wenigsten möglichen Verzerrungen des Wählerwillen (Verhältniswahlrecht) geschehen, bei Beibehaltung der direktdemokratischen Elemente (Wahlkreise).
Es ist ja jetzt nicht so, dass mit dieser Wahlrechtsreform eine permanente SPD/Grüne/FDP Mehrheit gesetzgeberisch festgeschrieben wird!
Diese Wahlrechtsreform erreicht genau das, was das BVerfG fordert (Bundestag auf Soll-Größe) und was die Mehrheit der Wähler wünscht (kleinerer Bundestag).

23.03.2023

Sehr geehrter Herr Martín G.
„Direktmandate…. demokratietechnisch meiner Meinung nach die schlechteste Lösung (Siehe USA und GB).“
Was ist daran „schlecht“? In UK machen die das seit ca 300 Jahren und haben in Volksabstimmung 2011 mit satter Mehrheit für dessen Beibehaltung gestimmt. Das findet man dort also nicht „schlecht“. Man kann doch auch darüber reden, in Stichwahlen dann eine absolute Mehrheit zu finden. Der Vorteil dieses Wahlverfahrens ist es gerade, dass klare Mehrheiten gefunden werden. Adenauers 1-Stimme-Mehrheit wäre unmöglich.

„ Reines Verhältniswahlrecht: Stellen Sie sich das gejaule der CSU da erst vor!“ Ehrlich gesagt ist mir das „Gejaule der CSU“ egal, wenn eine ausführliche Debatte geführt wird.

„Es hat sich gerade eine demokratische Mehrheit gefunden die ihre eigenen Pfründe beschneidet (Ampel)“ Das ist schlicht falsch. Prüfen Sie die Zahlen im Artikel. Die Ampel würde ihre Mehrheit vergrößern.

„Diese Wahlrechtsreform erreicht genau das, was das BVerfG fordert (Bundestag auf Soll-Größe) und was die Mehrheit der Wähler wünscht (kleinerer Bundestag).“ Die Soll-Größe des Bundestages ist 598. Und ich bin genau wie die Mehrheit für einen kleineren Bundestag, aber nicht so.

23.03.2023

<<Direktmandate sollte es nur da geben, wo ein Kandidat mindestens 51% aller Stimmen gewonnen hat, andernfalls vertritt es/sie nur eine Minderheit seines Wahlkreises im Bundestag >>
Dem stimme ich voll zu!
Bei Bürgermeister- bzw. Landratswahl wird das ja bereits zu.
Wenn die nötige Stimmenanzahl nicht zusammenkommt, gibt es zwischen den beiden Bestplatzierten ein Stechen und der mit den meisten Stimmen hat dann gewonnen.

Die Zweitstimmen entscheiden dann für die restliche Auffüllung.