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  3. ARD, ZDF, Deutschlandradio: Rundfunkbeitrag: Jetzt beginnt die Debatte von vorn

ARD, ZDF, Deutschlandradio
05.08.2021

Rundfunkbeitrag: Jetzt beginnt die Debatte von vorn

Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender kostet – ob es 18,36 Euro monatlich wert ist, ist umstritten.
Foto: Arne Dedert, dpa

Das Bundesverfassungsgericht stellt die Politik vor eine schwierige Aufgabe. Warum es für Beitragszahlerinnen und -zahler noch teurer werden könnte.

Jeder Haushalt muss – rückwirkend ab dem 20. Juli – einen höheren monatlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Wann der Betrag von nun 18,36 Euro eingezogen werde, sei noch nicht klar, hieß es am Donnerstag. Beitragszahler sollten den Rundfunkbeitrag zunächst wie gewohnt entrichten und müssten „nichts aktiv unternehmen“, erklärte der „Beitragsservice“. Man werde auf sie zukommen.

Klar ist dagegen, dass die Debatte über die Erhöhung des Beitrags, der den öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio allein 2020 mehr als acht Milliarden Euro einbrachte, weiter geht. Und genau genommen von vorn beginnt. Der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gilt nämlich bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung.

Die Debatte über die Beitragserhöhung ist geprägt von Populismus

Der Weg dorthin dürfte nach dem, was bisher geschah, überaus holprig werden. Am Ende einer langen und von Populismus geprägten Debatte hatte Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland den entsprechenden Medienänderungsstaatsvertrag nicht ratifiziert.

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Weil sich CDU-Landtagsabgeordnete gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen hatten und um nicht mit der AfD votieren zu müssen, ließ CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff im Dezember nicht über den Vertrag abstimmen. Er rettete so seine schwarz-rot-grüne Regierung. Im Streit über die Beitragserhöhung hatte er bereits seinen Innenminister Holger Stahlknecht, einen Parteifreund, entlassen, weil der den Koalitionsbruch und eine von der CDU angeführte Minderheitsregierung öffentlich erwogen hatte.

Den Ärger der Intendantinnen und Intendanten zog Haseloff auf sich, als er „die Schaffung oder Verlagerung einer programmbezogenen Gemeinschaftseinrichtung in Halle (Saale)“ forderte. Im Gegenzug für ein Ja zur Beitragserhöhung? Zumindest wurde das in den Senderspitzen als eine Art Erpressungsversuch aufgefasst.

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BR-Intendantin Katja Wildermuth: „starkes Signal für die Rundfunkfreiheit"

Senderverantwortliche wiesen mehrfach erfolglos darauf hin, dass – wie jetzt auch das Bundesverfassungsgericht betonte – die Festsetzung des Rundfunkbeitrags „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen“ müsse. Heißt: Forderungen nach Strukturreformen oder der Streichung von Programmen, wie sie unter anderem von der AfD kamen, dürften nicht mit der Frage nach der Beitragshöhe verbunden werden.

Die Blockade durch Sachsen-Anhalt sei verfassungswidrig, da sie die Rundfunkfreiheit der Öffentlich-Rechtlichen verletze. Ihnen stehe ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Und den hätten die Länder als „Verantwortungsgemeinschaft“ zu erfüllen, so die obersten Richterinnen und Richter. Sachsen-Anhalt handelte also nach dieser Lesart „verantwortungslos“.

Wie in früheren Jahren hatte die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den gemeldeten Bedarf der Sender geprüft und eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro für die Beitragsperiode bis 2024 vorgeschlagen. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten mehr verlangt, wurden von der KEF aber zudem dazu aufgerufen, massiv zu sparen.

Reiner Haseloff, CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Er übte scharfe Kritik an der Entscheidung der obersten Richterinnen und Richter.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Die Länderchefinnen und -chefs folgten dem Vorschlag, die Parlamente stimmten zu – bis auf das von Sachsen-Anhalt. Im gegenwärtigen System der Rundfunkfinanzierung sei eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF nur bei einer tragfähigen Begründung und „nur durch alle Länder einvernehmlich möglich“, erläuterte das Gericht. Halte ein Land eine Abweichung für erforderlich, sei es seine Sache, Einvernehmen herbeizuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender reagierten erleichtert auf den Beschluss und sprachen von einer Stärkung auch ihrer journalistischen Unabhängigkeit. Denn das Verfassungsgericht hatte ebenfalls betont, dass die Bedeutung der Aufgabe des beitragsfinanzierten Rundfunks wachse. Er solle durch „sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“, ein Gegengewicht zu einseitigen Darstellungen, Filterblasen und Fake News bilden.

Die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, sagte auf Anfrage: „Der Beschluss ist ein starkes Signal für die Rundfunkfreiheit und gibt auch uns als BR die notwendige Planungssicherheit.“ Unabhängig davon stehe der BR vor den Herausforderungen des laufenden Konsolidierungskurses sowie der crossmedialen Transformation.

Die AfD verbreitet am Donnerstag gleich wieder eine Verschwörungserzählung

Die AfD verbreitete in sozialen Medien am Donnerstag die Fake News: „Skandal-Urteil! GEZ-Gebühr trotz Parlaments-Veto erhöht!“ Wohlwissend, dass es im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Entscheidung gab. Der Spitzenkandidat der Partei für die Bundestagswahl, Tino Chrupalla, nannte den Beschluss „zutiefst undemokratisch“. Spitzenkandidatin Alice Weidel strickte an der Verschwörungserzählung: Die parteipolitisch bestimmten Eliten, zu denen sie den Senats-Vorsitzenden und Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth zählt, machten aus der Bundesrepublik eine „Kungelrunde“. Man bastele sich so seinen eigenen „Wahrheitsfunk“. Beide stützten ihre Kritik – wie Haseloff – darauf, dass die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrags nicht gewürdigt werde.

Reiner Haseloff von der CDU sprach von einem „Demokratieproblem“ und einer „Dilemma-Situation“: Frei gewählte Parlamentarier seien ihrem Gewissen verpflichtet, dürften der KEF-Empfehlung aber „eigentlich nur zustimmen“.

Schnell ist daher nicht mit einem neuen Staatsvertrag zu rechnen. Für Zahlende des Rundfunkbeitrags könnte es bei dessen nächster Festsetzung sogar noch teurer werden. Das Bundesverfassungsgericht gestand den Sendern „Kompensationserfordernisse“ wegen der seit Januar unterbliebenen Beitragsanpassung zu. Und es erwähnte die Auswirkungen der Pandemie auf den Finanzbedarf der Anstalten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.08.2021

>>Von Georg Kr. 07:44 Uhr
... "die Intendaten von ZDF und ARD beziehen jeweil über 400.00,00 € Jahresgehalt"
Weit davon entfernt, das zu verteidigen: Wer jedoch auf ähnliche und noch weitaus obszönere Bezüge im Fußball-Profisport, bei DAX-Vorständen, Banken und Sparkassen, der Unterhaltungsindustrie hinweist, dem werden von rechten Zeitgenossen postwendend sozialistische Umtriebe und eine Neiddebatte unterstellt.
Die Einkommensspreizung in Deutschland ist skandalös. Beiträge, die diese Zustände thematisieren finden sie nur bei den ÖR. Und zwar ausgerechnet in Sendungen wie "Monitor" oder der "Anstalt", die bei den sich jetzt besonders ereifernden Rechten regelrecht verhasst sind. <<

Volle Zustimmung!

Als vor einigen Wochen das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Süddeutschen Zeitung untersucht hat, was die Parteiprogramme von FDP, Union, GRÜNEN, Linken und SPD für den Geldbeutel der Bürger*innen bedeuten, und feststellte, dass die Pläne von FDP und Union sowohl zu einer Besserstellung der Vielverdienenden wie auch zur Erhöhung der Staatsverschuldung führen würden,

"Bundestagswahl Wer profitiert, wer verliert" SZ 7. Juli 21

hat das nur wenige interessiert. Die Rechten haben sich nicht vernehmlich geäußert.

Wenn die Rechten jetzt bei der Diskussion über die ÖR hauptsächlich über die zu hohen Einkommen der Intendanten diskutieren, zeigt dies, dass es ihnen um etwas anderes geht. Sie wollen den Qualitätsjournalismus der ÖR beseitigen, um ihrem Populismus freie Bahn zu schaffen.

Raimund Kamm

05.08.2021

Gerade gelesen, die Intendaten von ZDF und ARD beziehen jeweil über 400.00,00 € Jahresgehalt, wo ist da die Relation zur Leistung, sie haben nicht das geringste Betriebsrisiko und die Gehälter und Pensionen alles Mitarbeiter sind gigantisch. Alle Bundesbürger sollten mal 1 Monat die GEZ verweigern, damit diese Schmarotzer aufwachen. NRW Radio hat 11 Stationen, für was den. Auch der BR hat über 5 Stationen, nur bei keinem kommt Musik für die Ü 50 Generation, da muß ich zu U 1 Tirol ausweichen.

06.08.2021

"Auch der BR hat über 5 Stationen, nur bei keinem kommt Musik für die Ü 50 Generation, da muß ich zu U 1 Tirol ausweichen"

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt BR Heimat über DAB/Internet (nicht UKW) mit oft sehr guten und interessanten Wortbeiträgen.

"die Intendaten von ZDF und ARD beziehen jeweil über 400.00,00 € Jahresgehalt"

Weit davon entfernt, das zu verteidigen: Wer jedoch auf ähnliche und noch weitaus obszönere Bezüge im Fußball-Profisport, bei DAX-Vorständen, Banken und Sparkassen, der Unterhaltungsindustrie hinweist, dem werden von rechten Zeitgenossen postwendend sozialistische Umtriebe und eine Neiddebatte unterstellt.

Die Einkommensspreizung in Deutschland ist skandalös. Beiträge, die diese Zustände thematisieren finden sie nur bei den ÖR. Und zwar ausgerechnet in Sendungen wie "Monitor" oder der "Anstalt", die bei den sich jetzt besonders ereifernden Rechten regelrecht verhasst sind.

In den privaten Schrottsendern, die uns das Geld auf andere Weise aus der Tasche ziehen und momentan bei den ÖR auf Personal-Einkaufstour sind (offenbar wollen sie sich im Nachrichtensektor seriöser präsentieren), ist das natürlich kein Thema.
Auch weil Ultrarechte wie Roland Tichy und Konsorten jetzt regelrecht schäumen ist das Urteil des BVerfG genau richtig.

Eine Medienlandschaft, mit auf Nachrichten beschränkten ÖR, und privaten Sendern, die eigentlich wie es im Printmedienbereich leider übliche Praxis ist, von widerlich primitiver Unterhaltung bis zu Fake News, Sex and Crime, Lügen und politischer Hetze alles raushauen dürfen, kennt man aus den USA und dem Vereinigten Königreich. Sie wäre für jeden Deutschen, der von den auch bei uns verbreiteten Proleten-Medien noch nicht komplett verblödet wurde, unerträglich.

05.08.2021

Die Öffentlich-Rechtlichen haben eine finanzielle Gesamtausstattung von über 8 Milliarden ! 8 Milliarden wohlgemerkt !

Für was eigentlich ? Für welche Leistung ?

Die Gebühren werden immer damit begründet , daß seriöse ,verlässliche und vertrauenswürdige "Nachrichten" politischer und gesellscahftlicher Natur bereitgestellt werden , welche eben nicht von Medienhäusern,Aktionären,Parteien und Medienmogulen abhängig sind .

8 Milliarden für Nachrichtensendungen ?!

Das kann doch nicht der Ernst derjenigen sein , die die Gebühren - vorallem in dieser gigantischen Höhe - verteidigen !

Tatsache ist , daß - wenn sich der ÖR tatsächlich auf dieses Gebiet konzentrieren und beschränken würde - die Gebühren für den Einzelnen minimal wären !

Fußball-EM , Markus Lanz , Tatort usw. können - wie bei den Streamingdiensten auch - dann mehr oder weniger kostengünstig dazugebucht werden - wenn man diese sehen will !

Wo - bitte - ist das Problem ?!

05.08.2021

das einzig gerechte wäre doch die sogenannten Öffentlich rechtlichen einfach abzuschaffen , denn sie machen was sie für Kunst halten und nicht was der Zuschauer sehen will !!! für mich ist das nur ein Club der neue Millionäre macht !!! wenn so ein Intendant mehr verdient wie die Bundeskanzlerin dann frag man sich schon mit welchem können das gerechtfertigt ist !!

05.08.2021

Sieht man mal die TV Programme vom Saarland oder Bremen an, USW dann muß man sagen solche TV Anstalten haben keine Berechtigung am Leben zu sein und wenn man sieht, was der Chef in Bremen verdient, fragt man sich als Gebührenzahler, ist den das noch normal und berechtigt, sicher nicht. Außerdem sind alle TV Anstalten zu reinen Selbstbedienungsläden verkommen wo sich jeder bedienen kann mit sattem Gehalt und Pensionen. 50 % der jetzigen Gebühren wären angemessen.

06.08.2021

"TV Programme vom Saarland oder Bremen an"

Dass Bremen und das Saarland noch eigene Landesrundfunkanstalten haben, dürfte vor allem dem Prestigedenken der jeweiligen Landesregierung zu verdanken sein.
Vor einigen Jahren war es so, dass viele gute Ideen für eine ansprechende Programmgestaltung gerade aus den kleineren Landesrundfunkanstalten kamen . . .
Ob das immer noch zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.