Ab 28. April drohen mehr Punkte, Fahrverbote und höhere Bußgelder
Ab dem 28. April gilt im deutschen Straßenverkehr ein neuer Bußgeldkatalog. Rasen wird teurer und empfindliche Strafen erwarten alle, die keine Rettungsgasse bilden.
Wer im Straßenverkehr zu schnell unterwegs ist, den erwarten ab dem 28. April deutlich höhere Strafen: Eine StVO-Novelle regelt Bußgelder für Regelverstöße im Straßenverkehr neu. Hier lesen Sie die wichtigsten Änderungen für Autofahrer.
Schneller Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Verstöße gegen das Tempolimit werden teurer. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um bis zu 20 Stundenkilometer sind die Regelsätze doppelt so hoch wie bisher. Das heißt:
- bis zehn Stundenkilometer zu schnell: 30 Euro innerorts, 20 Euro außerorts
- bis 15 Stundenkilometer zu schnell: 50 Euro innerorts, 40 Euro außerorts
- bis 20 Stundenkilometer zu schnell: 70 Euro innerorts, 60 Euro außerorts
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 Stundenkilometern kann nun ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, außerorts ab 26 Stundenkilometern.
Dafür entfällt die Wiederholungstäterregel: Bisher drohte ein Fahrverbot, wenn man zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist.
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist in der Neuerung übrigens nicht enthalten.
Keine Rettungsgasse: Hohes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wer ab dem 28. April keine Rettungsgasse bildet, dem droht neuerdings ein Bußgeld von 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer gar selbst in der Rettungsgasse fährt und zum Beispiel den Einsatzfahrzeugen hinterherfährt, muss mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Bei vorschriftswidriger Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen mit Fahrzeugen wird statt der bis zu 25 Euro nun ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig.
Falschparken wird teurer - besonders an Gefahrenstellen
Normale Verstöße beim Halten und Parken kosten bis zu 25 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro. Wer unberechtigt an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss 35 Euro statt bisher 15 Euro zahlen.
Das Halten in zweiter Reihe kostet mit der Novelle 50 Euro und 70 Euro, wenn andere dadurch behindert werden. Parken in zweiter Reihe mit Behinderung bringt dem Verkehrssünder 80 Euro Bußgeld und einen Punkt ein. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen kostet 55 Euro.
Für das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen sowie das neu unerlaubte Halten auf Schutzstreifen wurden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg - zum Beispiel, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung entsteht ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Strafe für unberechtigtes Parken auf E-Parkplätzen
Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet nun 55 Euro statt wie bisher 35 Euro. Außerdem wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig, wenn man sein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge parkt.
Beim Überholen von Fußgängern, Fahrrad-Fahrern, E-Scooter-Fahrern oder anderen Elektrokleinstfahrzeugen müssen Autofahrer innerorts mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten, außerorts sind es mindestens zwei Meter.
Lärm und sinnloses Umherfahren kosten bis zu 100 Euro
Auch gegen das sogenannte Auto-Posing kann die Polizei nun wirksamer vorgehen: Wer unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgase verursacht und wer unnütz hin- und herfährt, muss statt der bisher maximal 20 Euro bis zu 100 Euro zahlen.
Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr.
Lesen Sie dazu auch:
- Besuch im Autokino: Wiedererwachen einer Kinokultur?
- Staus und Baustellen: Autobahngesellschaft will Verbesserung
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Da hat sich wieder ein Maßanzug Träger verewigen müssen dem bisher eigentlich in seinem Beruf nicht viel gelungen ist. Nachdem es mit der Maut mehr als dumm gelaufen ist (Rücktritt Fehlanzeige und Verantwortungsbewusstsein überhaupt nicht vorhanden), geht man nun her und schröpft wieder mal den Autofahrer. Ich bin auch dafür Raser und vorsätzliche Verkehrsverstöße nachhaltiger und verstärkt zu ahnden. Trotzdem lebt ein Großteil unserer Mitbürger davon mobil zu sein und damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, damit bezahlt dieser auch unsere Steuern. Anstatt das Augenmerk an wirklich maßgeblichen Orten (Kindergärten, Krankenhäusern, Schulen etc.) zu überwachen und auszubauen, geht man her und legt sich einen Bußgeldkatalog zurecht, der eigentlich jeden, der bisher kein einziges Vergehen zu verzeichnen hat, den Führerschein mal eben schnell für einen Monat entziehen kann. Gerade in der derzeitigen Zeit in der die Arbeitsplätze mehr als fragil für jeden einzelnen Beschäftigten sind, werden Berufsfahrer damit erneut besonders hart bestraft. Wenn jemand im Jahr viele Zehntausend Kilometer beruflich zurücklegt, passiert eine geringe Geschwindigkeitsübertretung (speziell auf Autobahnen ) relativ schnell und ungewollt. Natürlich ist das einem solchen Anzugträger egal der rechts hinten im Dienstwagen Platz nimmt und sich von seinen Fahrer(n) durch die Gegend chauffieren lässt. Fährt der dann mal zu schnell dann hat das eine wichtige Staatstragende Begründung und Konsequenzen sind nicht zu befürchten. Speziell dann nicht, wenn man sich mit den Steuergeldern der Bestraften, einfach einen neuen Fahrer an das gleiche Lenkrad setzen kann.
An vielen Autobahnabschnitten durfte bis vor kurzem z.B. noch ohne Limit gerast werden und genau an diesen Abschnitten stehen ab sofort regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen an, weil es zu selbst erfundenen Unfallschwerpunkten kommt und da zukünftig jetzt neue Geschwindigkeitsbegrenzungen mit 80km/h oder 100 km/h oder 120 km/h errichtet werden sollen. Gleich daneben wird dann noch eine Ruhe Oase für zivile Kastenwagen mit integriertem Radar eingerichtet. Es fehlt jetzt eigentlich nur noch der bargeldlose und automatisierte Einzug der Strafe (kontaktlos natürlich) beim vorbeifahren. Daher kann man als Autofahrer auch ein wenig von Glück sprechen, das dieser Verkehrsminister bei der Elektronischen Maut versagt hat und somit die Strafen immer noch persönlich brav vom gescholtenen Autofahrer überwiesen werden dürfen. Damit hat man dann während des einmonatigen Fahrverbotes wieder eine sinnvolle Beschäftigung, nach den langen Ausgangsbeschränkungen. Übrigens Herr Verkehrsminister, während dieser Zeit der Corona Ausgangsbeschränkung, habe ich täglich neben den zahllosen Corona Horrormeldungen, eigentlich die selbe hohe Anzahl an Radar Meldungen am Straßenrand verfolgt. Ich frage mich auch was Ihnen vielleicht noch einfällt. In Zukunft können Sie ja die Geschwindigkeit an vorbeifahrenden Fahrzeugen schätzen zu lassen, das könnten dann die vielen Arbeitslosen Berufsfahrer am Straßenrand übernehmen anstatt teure Radartechnik anzuschaffen. Damit hätten Sie dann zumindest ein paar Arbeitsplätze aus Ihrer Sicht gerettet. Leittragende dieser sinnlosen Bußgeld Orgie sind wieder mal nicht die vorsätzlichen Raser sondern Berufsfahrer.
Der deutsche Autofahrer, die Melkkuh der Nation. Der Staat braucht wohl dringend mehr Geld
Wie wäre es, sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten? In anderen Staaten wird sehr oft das vielfache an Bußgeldern verlangt als in Deutschland. Und es funktioniert dadurch auch.
Aber bei den Beträgen die bei uns verlangt werden, lacht sich so mancher ins Fäustchen und denkt gar nicht daran sich annähernd an die Regeln zu halten.