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Abschiebung
15.08.2018

Abgeschobener Islamist Sami A. muss zurück nach Deutschland

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden.
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Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden.
Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild (dpa)

Der Islamist Sami A. wurde zu Unrecht abgeschoben und soll jetzt zurück nach Deutschland gebracht werden. Doch Tunesien will ihn nicht ausliefern

Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. . Das OVG war in diesem Eilverfahren die letzte juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt theoretisch noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht – das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung für die Rückholung.

Wie schnell Sami A. zurückkehren könnte, ist unklar. Die Stadt Bochum erklärte, Sami A. müsse von sich aus nach Deutschland zurückreisen. So soll jetzt an die Anwältin des 42-Jährigen eine sogenannte Betretungserlaubnis weitergeleitet werden. Im nächsten Schritt müsse das Auswärtige Amt Sami A. dann ein Visum für die Einreise ausstellen. Weitere rechtliche Schritte will die Kommune nicht einleiten.

In Tunesien laufen noch Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden

Ob der Tunesier damit aber wirklich nach Deutschland zurückkehrt, ist unsicher. Die tunesische Regierung beharrte am Mittwoch auf ihrer Zuständigkeit in dem Fall und reagierte verhalten auf eine mögliche Rückholung von Sami A. nach Deutschland. „Prinzipiell liefert unser Land seine Bürger nicht aus, weil das gegen die Souveränität des Staates geht“, sagte der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti. Zudem gebe es noch immer Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Osama bin Laden, sein Pass sei noch immer in der Hand der Behörden. Wenn Deutschland eine Rückholung erreichen wolle, müsse es erst einmal eine offizielle Anfrage ans Außenministerium geben, um die rechtlichen Umstände zu klären. Sami A. ist in Tunesien auf freiem Fuß, es besteht keine Ausreisesperre gegen ihn, er kann das Land ohne Pass aber faktisch nicht verlassen.

Deutsche Richter hatten Sorge, Sami A. könnte in Tunesien gefoltert werden

Der von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag zuvor untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. in Tunesien gefoltert werden könnte. Dieser Beschluss wurde dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber erst am nächsten Tag zugestellt – als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Das Oberverwaltungsgericht hob in seinem Beschluss jetzt aber hervor, dass die Abschiebung von A. nach Bekanntwerden der Entscheidung des Gelsenkirchener Gerichts nicht hätte fortgesetzt werden dürfen. Die Entscheidung sei dem Bamf am 13. Juli um 8.14 Uhr und damit eine Stunde vor Abschluss der Abschiebung durch Übergabe von A. an die tunesischen Behörden bekannt gegeben worden.

Die Abschiebung ist längst zum Politikum geworden. SPD und Grüne im NRW-Landtag fordern Landesflüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) zu persönlichen Konsequenzen auf. Stamp habe sich zur „vollen politischen Verantwortung“ im Fall A. bekannt, erklärte SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty. „Jetzt erwarte ich, dass er dieser Erklärung die notwendigen Taten folgen lässt.“ Auch der Rechtsexperte der Grünen, Stefan Engstfeld betonte, Stamp habe frühzeitig die politische Verantwortung für die Vorgänge um die umstrittene Abschiebung übernommen. „Jetzt muss er aus dieser Verantwortung die zwangsläufige Konsequenz ableiten – aus unserer Sicht kann das nur sein Rücktritt sein“, fügte Engstfeld hinzu. (dpa, afp)

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