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Abhören mutmaßlicher Einbrecher muss Ausnahmefall bleiben

Kommentar Von Joachim Bomhard
12.05.2019

Die Bundesregierung will die Erlaubnis zum Lauschangriff auf Einbrecher ausdehnen. Doch das sollte wirklich nur im Notfall erfolgen. Ein Kommentar.

Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Zahl der Einbrüche ist in Deutschland zuletzt zurückgegangen. Offenbar zeigen die 2017 beschlossenen Strafverschärfungen Wirkung. Und die Polizei leistet gute Arbeit, was mindestens genauso abschreckt. Das ist der beste Beitrag zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürger.

Natürlich kann man immer noch etwas verbessern, um die Aufklärungsquote bei Einbrüchen zu erhöhen. Durch noch mehr Polizisten, noch mehr Staatsanwälte und Richter. Auch eine erweiterte Befugnis für die Überwachung von Telefongesprächen und Mails kann theoretisch zum Erfolg führen. Um Bandenstrukturen zu knacken ist das unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlaubt.

Rechtsstaatlich entscheidend sind die „bestimmten Voraussetzungen“, die einzuhalten sind. Denn der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut, dessen Verletzung nur in schwerwiegenden Fällen hinnehmbar ist. Nur wenn bei einer Serie von Einbrüchen alles auf den gleichen Täter hindeutet und alle sonstigen Mittel der Polizei versagen, darf also notfalls abgehört werden. Diese Einschränkung muss uns der Rechtsstaat wert sein.

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