Ärztin Kristina Hänel über Abtreibungen: "Die Angst ist oft riesengroß"
Plus Der Paragraf 219a ist bekannt als Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Kristina Hänel wurde deshalb angeklagt. Die Ärztin kämpft gegen das Gesetz.
Frau Hänel, Sie kämpfen vor Gericht gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, besser bekannt als das „Werbeverbot für Abtreibung“. Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich dar, was das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch betrifft?
Kristina Hänel: Da ist Deutschland nicht so weit vorne, wie man vermuten würden. Das Gesetz, dass es verbietet, sachliche und seriöse Informationen zu geben, ist ja einzigartig in Europa. Es gibt natürlich noch ein paar Länder mit strengeren Regelungen. Sogar das sehr katholische Irland hat inzwischen eine deutlich liberalere Gesetzgebung als Deutschland.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.