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AfD
23.06.2015

Verhallt Luckes "Weckruf 2015"?

Bernd Lucke musste eine Niederlage einstecken.
Foto: Ralf Hirschberger, dpa

Das AfD-Parteigremium verbietet den von Lucke gegründeten Verein "Weckruf 2015" - und das kurz vor dem Parteitag am 4. Juli.

Längst verläuft der Machtkampf bei der Alternative für Deutschland (AfD) auf zwei Ebenen: Da gibt es einmal die gerne sehr laut und sehr persönlich ausgetragenen Konflikte zwischen Gegnern und Anhängern des AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke. Anderseits verlagern die verfeindeten Gruppen ihre Auseinandersetzungen auf parteiinterne Gremien.

Jetzt hat das Bundesschiedsgericht der AfD Lucke eine empfindliche Niederlage beigebracht: Es hat entschieden, dass der von Lucke aus der Taufe gehobene Verein „Weckruf 2015“ – ein Sammelbecken für die Wirtschaftsliberalen in der Partei – umgehend durch den Parteivorstand aufgelöst werden muss. Der Verein sei „satzungswidrig“, hieß es.

Auflösung von "Weckru 2015" Thema auf nächster Sitzung sein, so Lucke

Ein Urteil, das mit dem Näherrücken des Parteitages in Essen am 4.Juli noch mehr Brisanz erhält. Denn dort können die Mitglieder aller Voraussicht nach darüber abstimmen, ob Lucke oder seine national-konservative Gegenspielerin Frauke Petry in Zukunft an der Spitze stehen soll – es geht also um nicht weniger als eine Grundsatzentscheidung über den Kurs der Partei. In Erwartung dieses finalen Duells zeigte Lucke gestern auffällig wenig Bereitschaft, den Spruch des Schiedsgerichts zu akzeptieren. „Ich bin über den Beschluss, der ohne Anhörung der Gegenseite erfolgt ist, erstaunt“, sagte Lucke der Zeit Online. Und: Die Angelegenheit werde Thema auf der nächsten Sitzung des Bundesvorstands sein. Nach einer „umgehenden Auflösung“ des Weckrufs hört sich das nicht an. Vielmehr nach Spiel auf Zeit.

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