Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Corona-Regeln: Alkohol-Beschränkungen und Party-Obergrenze: Bund plant neue Regeln

Corona-Regeln
29.09.2020

Alkohol-Beschränkungen und Party-Obergrenze: Bund plant neue Regeln

Angesichts der steigenden Corona-Zahlen schlägt der Bund strengere Regeln vor - etwa ein Ausschankverbot für Alkohol.
Foto: Ronald Zak/AP, dpa

Die Corona-Zahlen steigen wieder, der Bund plant deshalb strengere Regeln. Im Gespräch ist ein Bußgeld für Menschen, die falschen Daten in Corona-Listen eintragen.

Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen schlägt der Bund für Feiern in privaten Räumen eine Obergrenze von 25 Teilnehmern vor. In öffentlichen Räumen solle die Grenze bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Dienstag. Zuerst hatte die Bild-Zeitung über die Zahlen berichtet. Insgesamt schlägt der Bund ein regional abgestuftes Vorgehen vor, keine pauschalen Maßnahmen.

Angesichts der Infektionszahlen sollten derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden, heißt es in dem Papier weiter. Die Details des Entwurfes:

Diese Corona-Regeln plant der Bund für Restaurants und Alkoholausschank

Um eine korrekte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können. Bund und Länder appellieren hier laut Entwurf an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Diese sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen "durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen" unterstützen.

In besonders betroffenen Regionen will der Bund zudem unter bestimmten Bedingungen auch den Alkoholausschank begrenzen lassen. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen "zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden".

Anzeige

Wann gelten die Einschränkungen für private Feiern?

Offen ist, ob die genannten Maximalzahlen für private Feiern nur gelten sollen, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen gerissen werden. In dem Entwurf heißt es in sogenannten eckigen Klammern, die Länder würden Regelungen zu Teilnehmerzahlen bei Festen erlassen, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Zahl von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Das bedeutet, dass über die kritische Zahl von Neuinfektionen für diese Regelung in der Konferenz noch verhandelt werden muss. 

Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt nach dem Entwurf jeweils möglich. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. 

Sollten in einem Landkreis innerhalb von 7 Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert werden, seien weitere Maßnahmen zu erlassen, heißt es in dem Papier weiter. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter begrenzt werden - nach den Vorstellungen des Bundes auf höchstens 10 Teilnehmer in privaten Räumen und höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen.

Frühwarnsystem geplant - Corona-Warnampel nicht ausdrücklich genannt

Eine von NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagene Corona-Warnampel wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Es heißt aber, die Länder würden bereits vor Erreichen einer Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern "ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden". 

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Bund schlägt Corona-Fieberambulanzen für die Herbst- und Winterzeit vor

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der gleichzeitig zu erwartenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit schlägt der Bund den Einsatz von Fieber-Ambulanzen vor. Bund und Länder sollten zeitnah ein Konzept vorlegen, wie eine Überlastung vor allem von Krankenhäusern und Hausarztpraxen verhindert werden könne. Ein solches Konzept solle die Möglichkeiten von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen ausloten. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen. 

Politik appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Menschen

Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen "AHA"-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt werden: "C" wie Corona-Warn-App und "L" wie Lüften. "Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern", heißt es.

"Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein", heißt es mahnend in dem Entwurf. Dies gelte gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als maßgebliche Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt hätten. Vorrangiges Ziel der Maßnahmen müsse sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben und das Wiederanlaufen der Wirtschaft nicht zu gefährden.

Disziplin an Schulen soll den Unterricht sicherstellen

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek forderte erhöhte Anstrengungen, um den Schulbetrieb sicherzustellen. Sie mache sich "Sorgen, dass die Pandemie wieder den Unterricht in den Schulen gefährdet", sagte die CDU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Noch sei die Zahl der Schüler in Quarantäne überschaubar, das müsse aber nicht so bleiben. Die Gesellschaft könne es verhindern, wenn weiter die Grundregeln zur Bekämpfung der Pandemie eingehalten würden. "Aber auch in den Schulen selbst muss von allen Beteiligten diese Disziplin unbedingt aufgebracht werden."

Merkel warnt vor exponentiellem Anstieg der Corona-Zahlen

Merkel hatte bei einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums am Montag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen vor einem deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gewarnt. Wenn diese sich wöchentlich so weiterentwickelten, werde es zu Weihnachten 19.200 Neuinfektionen am Tag geben. Die Kanzlerin habe das hochrechnen lassen, hieß es. 

Zuletzt hatten Merkel und die Ministerpräsidenten Ende August über Maßnahmen in der Pandemie beraten. Sorgen bereiteten schon damals vor allem Feiern im privaten und Familienkreis, die als eine der Hauptursachen für die steigenden Infektionszahlen gelten. Hier konnten sich Bund und Länder damals nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.09.2020

Falsche Angaben in den Restaurants sollen mit einem Bußgeld von 50,00 EURbelegt werden können.

Sie sollten eher dafür sorgen, dass die Restaurants in Bezug auf diese Angaben den Datenschutz beachten.
Derzeit kann man in vielen gastronomischen Einrichtungen diese Zettel einfach so als Gast einsehen und somit auf die "per Gesetzt geschützten persönlichen Daten" zugreifen.

Ebenso ist der Zugriff auf dei Daten durch entsprechende Behörden endlich einmal verbindlich zu regeln.
Es kann nicht sein, dass die Polizei auch bei kleinen Vergehen diese Listen im Zuge der Strafverfolgung einsehen darf.

Und so lange dies nicht endlich einmal verbindlich geregelt ist, werden sie Gäste "falsche" Angaben machen.

Hier werden wieder einmal die falschen zur Kasse gebeten.

29.09.2020

Die Politik wandelt hier auf einem schmalen Pfad: rigorose Einschränkungen, Androhungen von Bußgeldern, Kontrollen, Ausnutzung der Daten von Behörden zu anderen Zwecken, usw. So wird man die Eigenverantwortung der Bevölkerung nicht fördern. Hier setzt man ja voraus, dass diese (fast) nicht vorhanden wäre.