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Alternative für Deutschland
23.06.2015

AfD-Schiedsgericht verbietet Luckes "Weckruf 2015"

AfD-Chef Bernd Lucke muss eine schwere Schlappe einstecken: Das Bundesschiedsgericht der Partei verbot am Dienstag seinen Verein "Weckruf 2015".
Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

AfD-Chef Bernd Lucke muss eine schwere Schlappe einstecken: Das Bundesschiedsgericht der Partei verbot am Dienstag seinen Verein "Weckruf 2015".

Im Machtkampf bei der AfD hat Parteichef Bernd Lucke kurz vor dem Parteitag einen Rückschlag erlitten. Das Bundesschiedsgericht der Partei verbot am Dienstag den Verein "Weckruf 2015", in dem Lucke seine Unterstützer innerhalb der AfD sammelte, wie ein Parteisprecher in Berlin mitteilte. Das Gericht habe den Parteivorstand angewiesen, die Auflösung des Vereins anzuordnen, weil dieser mit der Satzung der AfD nicht vereinbar sei.

Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sei "bindend und nicht anfechtbar", teilte der Sprecher mit. Sie könne allenfalls vor einem ordentlichen, außerparteilichen Gericht angefochten werden.

Angerufen wurde das Schiedsgericht demnach vom AfD-Kreisverband Fürstenfeldbruck in Bayern, der als Bastion von Lucke-Gegnern gilt. Für Mittwochabend plant der Kreisverband eine Diskussionsveranstaltung mit der Europa-Abgeordneten und Lucke-Kritikerin Beatrix von Storch unter dem Titel "Weckruf oder AfD". Im vergangenen Monat war der thüringische AfD-Chef Björn Höcke dort zu Gast, der wie von Storch als Vertreter des nationalkonservativen Flügels gilt.

Seit seiner Gründung im Mai ist Luckes Verein "Weckruf 2015" ein Zankapfel in der ohnehin zerstrittenen Partei. Lucke hatte ihn gegründet, um seine eher wirtschaftsliberal orientierten Anhänger in der Partei zu sammeln und dem nationalkonservativen Flügel entgegenzustellen.

Gegner warfen Lucke Spaltung der Alternative für Deutschland vor

Seine parteiinternen Gegner hatten Lucke daraufhin vorgeworfen, die Partei spalten zu wollen. Einige Landesverbände - etwa der von Luckes Rivalin Frauke Petry  geführte Landesverband Sachsen - hatten ihren Mitgliedern zunächst per Unvereinbarkeitsbeschluss untersagt, dem Weckruf-Verein beizutreten.

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Damit kamen sie aber beim Vorstand der Bundespartei nicht durch: Dieser missbilligte zwar im Mai mehrheitlich Luckes Vereinsgründung, erklärte eine gleichzeitige Mitgliedschaft im "Weckruf" und in der AfD aber grundsätzlich für zulässig.

Ende kommender Woche hält die AfD einen Mitgliederparteitag in Essen ab, auf dem eine neue Führung bestimmt werden soll. Lucke und Petry wollen bei der Wahl zum alleinigen Parteichef gegeneinander antreten.

Beide haben sich im Vorfeld gegenseitig die Eignung zur Führung der Partei abgesprochen, eine weitere Zusammenarbeit schließen sie aus. Luckes Gegner mutmaßen, dass er sich mit den "Weckruf"-Mitgliedern von der Partei abspalten könnte, sollte er bei der Wahl zum alleinigen AfD-Chef unterliegen. afp

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