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  3. Tödlicher Skiunfall: Althaus im Schnelldurchgang zu Geldstrafe verurteilt

Tödlicher Skiunfall
03.03.2009

Althaus im Schnelldurchgang zu Geldstrafe verurteilt

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus.
Foto: DPA

Dieter Althaus ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Prozess gegen ihn hatte überraschend schon am Dienstag begonnen.

Irdning (AFP/dpa/ddp/AZ) - Der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Althaus müsse 180 Tagessätze je 185 Euro zahlen, insgesamt 33.300 Euro, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Darüber hinaus wurden dem hinterbliebenen Ehegatten der bei dem von Althaus verursachten Skiunfall verstorbenen Beata C. ein Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche zuerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen Althaus wegen des Skiunfalls in Österreich fand überraschend bereits am Dienstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Irdning statt. Althaus wurde durch seinen Anwalt vertreten und erschien nicht persönlich vor Gericht, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete.

Der zuständige Richter am Bezirksgericht hatte zuvor einem entsprechenden Antrag von Althaus' Verteidiger Walter Kreissl stattgegeben. Wegen des Skiunfalls am Neujahrstag, bei dem eine 41-Jährige Frau ums Leben kam, war Althaus der fahrlässigen Tötung angeklagt.

In dem Antrag der Verteidigung hieß es, Althaus werde sich im Sinne der Ermittlungsergebnisse zum dem Skiunfall geständig zeigen, wie eine Sprecherin des Landesgerichts im österreichischen Leoben mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Leoben hatte erst am Montag Anklage gegen Althaus erhoben. Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit der 41-jährigen Frau zusammengeprallt, die an ihren schweren Schädelverletzungen starb. Althaus hatte laut Staatsanwaltschaft in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den Tod der Skifahrerin übernommen. Zugleich habe er angegeben, keinerlei Erinnerung an den Unfall zu haben.

Althaus hat vor seinem Skiunfall laut Anklage gegen grundsätzliche Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS verstoßen.

Das geht aus einer Mitteilung des Landesgerichts im österreichischen Leoben hervor. Demnach habe Althaus bei hohem Tempo auf der Piste nicht sorgfältig genug auf mögliche Gefahren geachtet.

Die Staatsanwaltschaft hat den Erfurter Regierungschef bereits am 25. Februar wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Dem CDU-Politiker wird vorgeworfen, bei dem Skiunfall in der Steiermark am Neujahrstag fahrlässig den Tod der gebürtigen Slowakin Beata C. (41) verursacht zu haben. Althaus erlitt selbst ein schweres Schädel-Hirn- Trauma und befindet sich noch immer zur Rehabilitation in einer Klinik am Bodensee.

Ein Gutachten zum Hergang des Unfalls hatte vor wenigen Wochen festgestellt, dass Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten bergauf gefahren war. Dabei kam ihm die Frau entgegen. In einer am Montagabend veröffentlichten Erklärung der Gerichtssprecherin in Leoben heißt es, Althaus habe es entgegen der FIS-Regeln versäumt, sich "beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist".

Althaus sei laut Anklage mit einer Mindestgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde in die "Panoramapiste" eingebogen, "obwohl für ihn bereits in Annäherung des Kreuzungsbereiches erkennbar war, dass Beata C. die Panoramaabfahrt talwärts fuhr". Althaus sei anschließend "gegen die eigentliche Fahrtrichtung hangaufwärts" gefahren und kurz darauf mit der 41-jährigen zusammengestoßen - wobei dies "für ihn durch Anhalten oder ein rechtzeitiges Ausweichmanöver bei Erkennbarkeit der Talwärtsfahrt der Beata C. vermeidbar gewesen wäre".

Nach einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag hat Althaus inzwischen über seinen Anwalt erklärt, auf sein Recht zu verzichten, sich zu dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung vernehmen zu lassen. Die Höchststrafe für diese Form der fahrlässigen Tötung liegt bei einem Jahr Gefängnis.

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