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Am Polizeigesetz ist nicht alles falsch. Aber vieles

Kommentar Von Holger Sabinsky-Wolf
16.05.2018

Im Kampf gegen Terroristen und Kriminelle braucht die Polizei neue Mittel. Die bekommt sie jetzt. Doch die CSU hat überdreht und alte Fehler wiederholt.

Trotz massiver Proteste hat die CSU also das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) durchgedrückt. Die bayerische Polizei darf künftig bei einer „drohenden Gefahr“ viel früher und massiver eingreifen. Jeder bayerische Polizist hat bei der Gefahrenabwehr jetzt mehr Rechte als das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terror. Ist das richtig?

In den vergangenen Wochen wurde viel und laut debattiert. Vor allem aber laut. Bayern sei auf dem Weg in einen Polizei- und Überwachungsstaat, riefen die Gegner des neuen Polizeigesetzes. Die Kritiker seien doch alles Linksextremisten oder Naivlinge, rief die CSU. Puh. Höchste Zeit, Hysterie und Ideologie ruhen zu lassen und durchzuatmen.

In unserem Podcast "Bayern-Versteher" widmen wir uns dem umstrittenen Gesetz. Hier können Sie reinhören:

Die Polizei soll Eingreifen dürfen, bevor es zu spät ist

Vor wenigen Jahren haben viele Menschen angesichts verheerender Terroranschläge durch Islamisten mehr Befugnisse für die Polizei gefordert. Warum, so hieß es, kann sie erst einschreiten, wenn schon etwas Schreckliches passiert ist? Das neue Gesetz verschafft der Polizei nun diese Eingriffsrechte. Warum soll nun alles daran falsch sein?

Manche Änderungen sind sinnvoll. Sie geben der Polizei neue Instrumente an die Hand, die sie im Kampf gegen Terroristen und Schwerkriminelle braucht. Wenn jemand im Internet ein Attentat ankündigt, warum soll man dann nicht seine Mails und seinen Chat-Verkehr lesen dürfen? Es wäre grotesk, wenn die Polizei bei einem drohenden Terroranschlag nicht eingreifen dürfte. Es ist ihre Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen. Das sehen im Übrigen auch etliche andere Bundesländer so, die gerade ihre Polizeigesetze überarbeiten.

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Das bayerische PAG ist Deutschlands schärfstes Polizeigesetz seit 1945

Doch wie so oft in der Sicherheitspolitik hat die CSU überdreht, weil sie ihren Ruf als Law-and-Order-Partei verteidigen und potenzielle AfD-Wähler umwerben will. Sie dehnt das Verfassungsgerichtsurteil zum BKA-Gesetz weit über die Terrorabwehr hinaus. Sie legt das schärfste Polizeigesetz seit 1945 auf. Eine Vermutung kann einen unbescholtenen Bürger zum Verdächtigen und zur Zielscheibe weitreichender Überwachungsmaßnahmen machen.

Ein Verdacht kann theoretisch jeden in eine unbefristete Präventivhaft wandern lassen. Zur Vorbeugung von Straftaten ist den Polizisten künftig mehr erlaubt als zur Verfolgung von Straftaten. Es ist dieses wuchtige Gesamtpaket, das vielen Angst macht. Die Menschen haben feine Antennen dafür, wann die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ins Wackeln gerät. Sie können nicht verstehen, warum das Bundesland mit der niedrigsten Kriminalitätsbelastung das schärfste Polizeigesetz braucht.

Der Landtag hat das umstrittene Polizeiaufgabengesetz verabschiedet, die Opposition hat angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Könnte sie damit Erfolg haben? Holger Sabinsky-Wolf, Experte für Justiz und Landespolitik, beantwortet im Video Fragen rund um das PAG.
Video: Niklas Molter

Und auch wenn die CSU ständig darauf hinweist, dass ein Richter die meisten Eingriffsmöglichkeiten genehmigen muss: Das Risiko, dass einzelne Polizisten ihre neuen Rechte missbrauchen, ist da. Eine Überprüfung des Gesetzes durch Verfassungsgerichte ist daher notwendig – auch im Interesse der CSU.

Die CSU reagierte mit der "Arroganz der Macht" auf die Proteste gegen das Polizeiaufgabengesetz

Den größten Murks aber hat die CSU mit der Art und Weise gebaut, wie sie das Polizeigesetz auf den Weg brachte. Erst versuchte sie es ungewöhnlich still. Und als der Protest lauter wurde, hieb Innenminister Joachim Herrmann auf Kritiker verbal ein. Da war sie wieder, die alte Dickschädeligkeit, die „Arroganz der Macht“, die die CSU doch im Kampf um die absolute Mehrheit abstreifen wollte.

Wie bei der Kreuzpflicht oder beim Psychiatriegesetz zeigte die CSU auch beim Polizeigesetz Gesprächsbereitschaft erst, als schon beträchtlicher politischer Schaden entstanden war. So hat sie die Kritiker stark werden lassen, denen es fürwahr nicht immer um eine sachliche Debatte ging. Wie eine Kommission und eine Informationsoffensive im Nachhinein den Schaden begrenzen sollen, ist schleierhaft. Den Ärger um das Polizeigesetz hat sich die CSU redlich verdient.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.05.2018

Ach Leute, auch von der schreibenden Zunft, lasst doch mal die Tassen im Schrank. Kaum ein Gesetz ist vollkommen. Das mag auch für das PAG gelten. Aber seine Stoßrichtung stimmt doch.
Auch wenn Bayern das sicherste Land ist: Es ist keine Insel der Seligen, es steht vor den gleichen und immer größer werdenden Herausforderungen wie die Welt um uns herum. Deshalb soll und kann das PAG einen wichtigen Beitrag leisten, damit Bayern auch künftig das sicherste Land bleibt.
Details kann man selbstverständlich nachjustieren. Und für die "vierte Gewalt" gibt es immer Gelegenheit, auf mögliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen. Aber zunächst einmal und vor allem darf man eine Regierung auch mal loben, wenn sie sich mit aller Konsequenz für die Sicherheit ihrer Bevölkerung einsetzt.
Sicherheit ist eine conditio sine qua non für unsere Freiheit. Selbst die sprichwörtliche Liberalitas Bavarica hatte schon immer Grenzen. In einer ungemütlicher werdenden Welt sind immer größere Anstrengungen erforderlich, um Sicherheit und Freiheit gewährleisten zu können. Aus dieser Erkenntnis zieht die Staatsregierung richtige und wichtige Schlussfolgerungen: Das ist zumindest aus meiner Sicht die zentrale Botschaft des PAG!

17.05.2018

>> Das Risiko, dass einzelne Polizisten ihre neuen Rechte missbrauchen, ist da. <<

Das klingt so nach Hetze "Das Risiko, dass einzelne Asylbewerber in Europa Straftaten begehen, ist da"

Dieser Kommentar ist ein Tiefpunkt in der journalistischen Geschichte des AZ.

>> Sie legt das schärfste Polizeigesetz seit 1945 auf. <<

Es gab in den letzten Jahren in Europa auch die schwersten Terroranschläge seit Christi Geburt.

>> Ein Verdacht kann theoretisch jeden in eine unbefristete Präventivhaft wandern lassen. <<

Natürlich sperrt die CSU unbescholtene Leute ein, während demokratische Bundesländer in Deutschland dem als Gefährder eingestuften Leibwächter von Bin Laden ein schönes Leben in Freiheit mit großzügigen Sozialleistungen ermöglichen.

>> Die Menschen haben feine Antennen dafür, wann die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ins Wackeln gerät. <<

Sie meinen den Aufstieg der AfD nach Köln-Domplatte? Das war das Resultat von schwachem Staat und anfänglich unvorstellbar schlechtem Journalismus.

17.05.2018

Ich finde nicht, dass dieser Kommentar von Herrn Sabinsky-Wolf ein 'Tiefpunkt in der journalistischen Geschichte der AZ' ist. Im Gegenteil ist er ausgewogen und nennt die Risiken eines völlig überzogenen Gesetzes. Würde man ein eigenes Terrorgefahrenabwehrgesetz geschaffen haben und in dem klar definiert wäre, wogegen sich die Präventivmaßnahmen richten und wann sie greifen, hätten wir klare Regeln. So aber nutzt man die Situation einer über gerechtfertigte Maßen verängstigten Gesellschaft, um gleich noch dort mit aufzuräumen, wo man schon lange gerne eingegriffen hätte, es aber aufgrund der Notwendigkeit einer 'konkreten Gefahr' nicht konnte.

Das: Muss denn immer erst was passieren? - mag zwar unbefriedigend sein, aber wenn dem gegenübersteht, dass Bürger stasimäßig überwacht werden können, damit eben auch ja nichts passiert, dann lautet meine Entscheidung zugunsten der Freiheitsrechte wie sie das GG gewährt und wie ich sie nicht eingeschränkt sehen möchte.

Wichtig ist, dass der Begriff der 'drohenden Gefahr' im Vorfeld bereits klar definiert bzw. ausgelegt wird und nicht erst im Nachhinein durch Gerichtsurteile, wenn gegen Maßnahmen geklagt wird. Das ist eine Unsitte unseres Rechtssystems und unserer Gesetzgebung.

Muss Konstantin Wecker nun damit rechnen überwacht oder gar von der Bühne gezerrt zu werden, weil er öffentlich eine Revolution einfordert, dazu aufruft, sie herbeisingen möchte?

Im Interview mit Herrn Lindner spricht dieser davon, dass die drohende Gefahr einen Angriff von erheblicher Intensität oder Auswirkung auf ein bedeutendes Rechtsgut voraussetze. Ist das seine persönliche Auslegung? Steht das so im Gesetz?

Wann 'droht' denn nun eine Gefahr?