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  3. U-Ausschuss berichtet: Amri-Abschiebung scheiterte an Rechtshürden und Tunesien

U-Ausschuss berichtet
05.01.2018

Amri-Abschiebung scheiterte an Rechtshürden und Tunesien

Tunesien weigerte sich, ihn zurückzunehmen: Der Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri.
Foto: Bundeskriminalamt (dpa)

Die Abschiebung des späteren islamistischen Attentäters Anis Amri im Jahr 2016 scheiterte nach Darstellung der Behörden in Nordrhein-Westfalen an den zahlreichen Vorschriften in Deutschland und dem Widerstand Tunesiens.

Der damalige Leiter der Abteilung für Flüchtlinge im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen schilderte im Berliner Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt die Hürden.

So seien die falschen Identitäten Amris allein nicht strafbar gewesen, sagte Burkhard Schnieder. Auch sonst habe man damals strafrechtlich wenig in der Hand gehabt, daher habe man Amri im Rahmen des Asylverfahrens abschieben wollen. Amris Heimatland Tunesien habe dann die bereits bekannte Weigerungs- und Verzögerungshaltung eingenommen und dessen Identität bestritten. 

"Tunesien ist ein ganz schwieriges Land bei der Rücknahme von Gefährdern und Straftätern", betonte Schnieder. Aus dem Land kämen ausgesprochen viele Islamisten und Terroristen und Tunesien setze alles daran, dass diese nicht wieder zurückkehren könnten.

Der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses soll ebenso wie der in NRW aufklären, welche Pannen Polizei und Behörden beim Umgang mit Amri unterlaufen sind. Bei dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 starben zwölf Menschen, mehr als 70 wurden verletzt.

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