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Analyse
08.06.2019

Was das Migrationspaket bringt

Gedränge im Bundestag: Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Donnerstag für das umstrittene Migrationspaket.
Foto: Christoph Soeder, dpa

Union und SPD wollen die Einwanderung nach Deutschland steuern und begrenzen. Dafür wurden sieben Gesetze verabschiedet. Fachkräfte können jetzt leichter einreisen

Der Bundestag hat an einem Tag sieben Gesetze zu Migration und Asyl verabschiedet. Das zeigt, dass in diesem Bereich aus Sicht von Union und SPD immer noch viel zu regeln ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Reformen:

Was ändert sich für Asylbewerber?

Einige von ihnen erhalten etwas mehr Geld, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll in der Summe aber ohne zusätzliche Kosten umgesetzt werden. Das funktioniert nur, weil Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt der niedrigere Regelsatz von dann 136 Euro pro Monat. Außerdem sollen alleinstehende Erwachsene länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen – im Regelfall bis zu 18 Monate. Bisher werden sie grundsätzlich nach einem halben Jahr auf die Kommunen verteilt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und „Identitätstäuscher“ sollen noch länger in den großen Einrichtungen bleiben.

Werden demnächst mehr Ausländer abgeschoben?

Das ist die Hoffnung der Bundesregierung. Vor allem die Union sieht großen Handlungsbedarf, nachdem 2018 mehr als jede zweite Abschiebung gescheitert war. Dass deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung abgeschoben werden, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

Für wen wird der Zugang nach Deutschland leichter?

In vielen Branchen herrscht Personalmangel. Installateure, Programmierer, Pflegekräfte – die Liste der ausgebildeten Fachkräfte, die fehlen, ist lang. EU-Bürger dürfen zwar jetzt schon in Deutschland arbeiten und tun das auch in großer Zahl. Doch sie alleine werden das Fachkräfteproblem wohl nicht lösen. Deshalb sollen die Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Staaten etwas gelockert werden. Die bisher geltende Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger gefunden hat, der den Job machen könnte. Da IT-Spezialisten besonders begehrt sind, gibt es für sie eine Sonderregelung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen – vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben. Außerdem können qualifizierte Arbeitsmigranten für eine kurze Zeit nach Deutschland kommen, um einen Job zu suchen. Bisher war ein Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise.

Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern, die Arbeit gefunden haben?

Wer einen festen Job hat, seinen Lebensunterhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreitet und Deutsch spricht, erhält eine „Duldung“ und darf damit erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als Einladung für unqualifizierte Migranten aus aller Welt verstanden wird, bleibt sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 1. August 2018 eingereist ist, kann die „Beschäftigungsduldung“ erhalten.

Ist damit jetzt alles durch?

Nein. Eine achte Reform steht noch aus. Über Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht soll am Monatsende abgestimmt werden. Hier geht es darum, Doppelstaatlern, die sich einer Terrormiliz anschließen, den deutschen Pass wegzunehmen. Wer in einer Mehrehe lebt, darf nicht eingebürgert werden. Stellt sich in den ersten zehn Jahren nach der Einbürgerung heraus, dass der Neubürger über seine Identität gelogen hat, wird der Verwaltungsakt rückgängig gemacht.

Könnten einige dieser Gesetze im Bundesrat gestoppt werden?

Nein. Zustimmungspflichtig sind lediglich die neuen Regelsätze für Asylbewerber und neue Vorgaben für den Austausch von Daten aus dem Ausländerzentralregister zwischen Behörden. Hier geht es vor allem darum, dass die Nummer, mit der ein Ausländer in dem Register gespeichert ist, übermittelt werden darf. Das soll unter anderem verhindern, dass Zuwanderer wegen unklarer Schreibweise unter verschiedenen Namen registriert werden. Datenschützer halten das für bedenklich. (dpa)

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