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08.06.2018

Angriff auf kleineParteien

Union und SPD setzen heimlich europäische Sperrklausel durch

Ob Tierschutzpartei, Freie Wähler, NPD oder Piratenpartei – für insgesamt sieben dieser kleinen Wählervereinigungen dürfte der Ausflug nach Europa spätestens 2024 enden. Nach langen und zeitweise sehr geheimen Bemühungen von CDU, CSU und SPD hat der EU-Ministerrat für Europafragen am Donnerstag in Brüssel den deutschen Antrag für eine neue Sperrklausel gebilligt. Die soll verpflichtend sein und vor allem Parteien, die bei der Europawahl nur Zuspruch im unteren einstelligen Bereich erzielen, den Einzug in die EU-Volksvertretung unmöglich machen. Die Vorschrift wurde auf besonderen Wunsch Deutschlands erlassen und betrifft außerdem nur noch Spanien.

Tatsächlich wollten die großen Gruppierungen erreichen, dass sie künftig auch groß bleiben. Denn im Europäischen Parlament darf die Bundesrepublik 96 Sitze belegen, die auf der Grundlage des deutschen Stimmergebnisses aufgeteilt werden. 2014 hatten für „Die Partei“, ÖDP, Familienpartei, Freie Wähler, NPD, Piraten und Tierschutzpartei rund zwei Millionen Wähler votiert. Das ergab sieben Mandate.

Das Bundesverfassungsgericht kippte vor vier Jahren zunächst die Fünf-Prozent-Hürde und anschließend auch eine Drei-Prozent-Klausel. Das Interesse an stabilen Verhältnissen sei nicht so hoch zu bewerten wie das Recht der zwei Millionen Wähler, deren Votum ansonsten gar nicht berücksichtigt worden wäre, argumentierten die Richter.

Fünf der sieben Abgeordneten schlossen sich inzwischen größeren Fraktionen an: So arbeitet die Piratin Julia Reda beispielsweise bei den europäischen Grünen mit, Ulrike Müller von den Freien Wählern ging zu den Liberalen. Sie bezeichnet nun das „Argument der Großen Koalition, man wolle einer Zersplitterung des EU-Parlaments vorbeugen“, als „scheinheilig“.

Doch ob die Neuregelung wirklich greift, ist offen. Für die nächste Europawahl im Mai 2019 kann keine neue Hürde mehr eingeführt werden – das verbieten die geltenden Regelungen des Europarates, denen zufolge ein Wahlgesetz nicht ein Jahr vor einem Urnengang verändert werden darf. Und fraglich ist ohnehin, ob das Bundesverfassungsgericht mitspielt, wenn für 2024 eine neue Hürde kommen soll.

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