100.000 Asylbewerber sollen weniger Sozialleistungen erhalten
Im kommenden Jahr sollen rund 100.000 Asylbewerber weniger Leistungen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten.
Nach einem Entwurf des Arbeitsministeriums sollen im nächsten Jahr bis zu 100.000 Asylbewerber weniger Leistungen erhalten. Dieser sieht vor, dass alleinstehende Asylbewerber, die nicht in einer eigenen Wohnung leben, künftig behandelt werden sollen wie Paare. Dahinter steckt die Idee, dass für den Einzelnen geringere Kosten anfallen, wenn er in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft lebt.
Alleinstehende Asylbewerber sollen "Taschengeld" als Sozialleistung erhalten
Während die Geldleistungen für den "notwendigen persönlichen Bedarf" von Erwachsenen, die ohne einen Partner in einer eigenen Wohnung leben, zum 1. Januar 2020 von derzeit 135 Euro auf 150 Euro steigen sollen, erhalten Paare und nun auch Bewohner von Sammelunterkünften das im Vergleich zu den Leistungen des "notwendigen persönlichen Bedarfs" niedrigere "Taschengeld" in Höhe von 136 Euro, das bisher 122 Euro betrug. Da nun weniger Menschen die erhöhten Geldleistungen für den "notwendigen persönlichen Bedarf" erhalten sollen, während mehr Menschen in die Gruppe der "Taschengeld"-Empfänger fallen, soll die Maßnahme kostenneutral sein.
Vorschläge für Sozialleistungen für Asylbewerber ernten Kritik
Aus dem Arbeitsministerium hieß es, der Entwurf sei "kostenneutral". Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, warf der Regierung vor, sie versuche seit Jahren, "durch die Hintertür die Versorgung für Asylsuchende immer weiter auszuhöhlen". Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke) sagte, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verlange von den "in Sammellagern eingepferchten Asylsuchenden", dass sie mit ihnen völlig fremden Menschen eine Art Solidargemeinschaft bildeten, um dann - etwa durch gemeinsames Einkaufen - Einspareffekte zu erzielen. Das sei realitätsfern.
Unzufrieden zeigte sich auch der Koalitionspartner. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte der Rheinischen Post am Mittwoch, abgelehnte Asylbewerber und Ausländer, "die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, sollten insgesamt nur noch Sachleistungen erhalten".
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 deutlich gemacht, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt. Die Leistungssätze müssen in gewissen Abständen an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst werden. (dpa, AZ)
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