Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Asyl: Tausende Hinweise, aber kaum Ermittlungen

Asyl
08.03.2019

Tausende Hinweise, aber kaum Ermittlungen

Eine Gruppe von Flüchtlingen erreicht auf diesem Archivfoto aus dem Oktober 2015 bei Passau die Grenze zu Bayern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass damals auch Kriegsverbrecher die Wirren nutzten, um sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen.
Foto: Armin Weigel, dpa

Jetzt stellt sich die Frage, ob die Behörden zu nachlässig mit mutmaßlichen Kriegsverbrechern unter den Flüchtlingen umgegangen sind. Das Innenministerium wiegelt ab. Warum Horst Seehofer es dennoch gerne genauer wissen möchte

Es war eine der großen Sorgen, als die Flüchtlingswelle im Herbst 2015 Deutschland erreichte: Dass unter den vielen ausländischen Männern und Frauen Kriminelle sind, die sich unbehelligt im Land niederlassen können. Diese Sorge ist offenbar berechtigt. Denn von 2014 bis heute gab es 5000 Hinweise auf Personen, die sich nach dem Völkerrecht strafbar gemacht haben sollen. Verfahren jedoch gab es nur in 129 Fällen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Das Bundesinnenministerium wiegelte auf Anfrage unserer Redaktion ab: Die Hinweise seien keineswegs ignoriert, „sondern selbstverständlich gesichtet und kategorisiert worden“. Innenminister Horst Seehofer wird sich dazu wohl bereits kommende Woche vor dem Bundestag erklären.

Der Bundesregierung zufolge verzeichnete das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2014 rund 5000 Hinweise auf „völkerstrafrechtlich zu würdigende Sachverhalte“, die es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bekam und die an die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen beziehungsweise später auch an die zuständigen Landeskriminalämter gesandt wurden. Verfahren gab es zunächst fast keine, die höchste Zahl war im vergangenen Jahr mit 49 Verfahren und 50 Beschuldigten zu verzeichnen, wie aus der Antwort hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt und über die die Bild-Zeitung zuerst berichtet hatte.

„Der Vorwurf, Hinweise des Bamf oder anderer Behörden auf Straftaten nach dem Völkerrecht seien nicht oder nicht ausreichend bearbeitet worden, wiegt schwer“, sagte die CSU-Innenexpertin Andrea Lindholz auf Anfrage unserer Redaktion. Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Inneres und Heimat vertraut dennoch der Arbeit der Sicherheitsbehörden. „Klar sollte sein, dass nicht jeder Hinweis automatisch ein Ermittlungsverfahren auslöst“, betonte die Aschaffenburgerin. Unabhängig davon seien die Hinweise laut Innenministerium jedoch gesichtet, kategorisiert und gewertet worden, erklärte Lindholz. Bundesinnenminister Seehofer wolle nächste Woche im Innenausschuss eine Bilanz seines ersten Amtsjahres abgeben. „In diesem Zusammenhang gehe ich davon aus, dass er auch zum Umgang mit den Hinweisen Stellung nehmen wird“, sagte die Abgeordnete.

Die FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg erklärte, man sei es auch den Opfern schuldig, dass Kriegsverbrecher in Deutschland keinen Schutz bekämen. „Darum ist es wichtig, dass Hinweisen angemessen nachgegangen wird“, forderte die Brandenburgerin, die sich gleichzeitig angesichts der Zahlen aber skeptisch zeigte, „ob die Bundesregierung das in den letzten Jahren immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt hat“. So sei 2015 und 2016 auf hundert Hinweise gerade einmal ein Ermittlungsverfahren gekommen. „Hier muss Innenminister Seehofer noch einmal genau nachprüfen und die Ermittlungsbehörden nach Kräften unterstützen, damit kein Täter seiner gerechten Strafe entkommt“, erklärte Teuteberg.

Seehofer will es offenbar tatsächlich genauer wissen. Er habe „zum konkreten Umgang mit diesen Hinweisen einen Bericht angefordert, der in den kommenden Tagen erstellt wird“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Hinweise des Bamf „wurden und werden auch in Zukunft für die laufenden Ermittlungen herangezogen“, sagte der Sprecher, der gleichzeitig darauf hinwies, dass Verbrechen des Völkerstrafgesetzbuches keinen Verjährungsfristen unterliegen. Außerdem handele es sich bei den Hinweisen keineswegs immer um Informationen, die in einem Strafverfahren angewendet werden könnten. Oft seien es stattdessen „Informationen über das Kriegsgeschehen in Krisenregionen oder aber zu tatverdächtigen Personen, die nicht identifizierbar sind“.

Alle Hinweise wurden dem Ministerium zufolge jetzt „auf Wertigkeit, Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft“. Wenn es Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat gegeben habe, seien durch den Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hieß es.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.