Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Asyldebatte: Polizei kritisiert Pläne zur Zurückweisung als unzureichend

Asyldebatte
21.06.2018

Polizei kritisiert Pläne zur Zurückweisung als unzureichend

Bei Kontrollen an der Grenze wie hier in Kiefersfelden wurde im vergangenen Jahr 12.000 Menschen die Einreise nach Deutschland verweigert.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archiv)

Schon einmal abgewiesene Migranten dürfen nicht mehr aus Österreich nach Deutschland einreisen. Aber nur dort wird auch kontrolliert.

Dass an der deutsch-österreichischen Grenze nun bestimmte Gruppen von Flüchtlingen abgewiesen werden, sorgt für massive Kritik aus ganz unterschiedlichen Richtungen. Während Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei die Verfügung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für unzureichend hält und von „reiner Symbolpolitik“ spricht, sind die Grünen entsetzt.

Für den stellvertretenden Bundestagsfraktionschef Konstantin von Notz stellt die CSU mit der Maßnahme „die Erfolgsgeschichte der europäischen Integration und die Errungenschaften des Schengen-Systems offen infrage.“ Von Notz weiter: „Praktisch täglich erklären CSU-Verantwortliche inzwischen geltendes Europarecht für obsolet. Stattdessen bedient man die Verschwörungstheorie von der „Grenzöffnung 2015“ – der rechtsreaktionären Dolchstoßlegende unserer Zeit – und diskreditiert damit politische Entscheidungen, an denen man unmittelbar in jahrelanger Regierungsverantwortung beteiligt war.“

Sie werden abgewiesen, auch wenn sie ein Asylgesuch stellen

Die Debatte ist scharf und dabei geht es noch nicht einmal um den ganz großen Streit, der für die Union zur Zerreißprobe geworden, aber einstweilen vertagt ist. CSU und CDU sind zutiefst gespalten in der Frage, ob Flüchtlinge, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind, an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen. Bereits in Kraft getreten ist aber die Anordnung von Horst Seehofer, wonach Personen, gegen die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, an der Einreise nach Deutschland gehindert werden – auch wenn sie ein Asylgesuch stellen.

Betroffen sind etwa Flüchtlinge, die nach Ablehnung ihres Asylantrags abgeschoben wurden. Einreise- und Aufenthaltsverbote sind fester Bestandteil einer jeden Abschiebe-Anordnung. Anders als bisher werden nun außerdem auch solche Asylbewerber zurückgewiesen, die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung aus Deutschland in andere EU-Länder gebracht wurden.

Zwar konnten auch bislang Reisende, gegen die eine Einreisesperre vorlag, dazu gehören auch ausländische Straftäter, an den Grenzen abgewiesen werden – ebenso wie Personen ohne Papiere. So wurde 2017 laut Bundesregierung gut 12.000 Personen die Einreise verweigert. Doch einreisen durfte generell jeder, der ein Asylgesuch stellt.

Das hatte 2015 der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Absprache mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verfügt. Dass diese Direktive bedeutet, dass auch im Falle einer Wiedereinreisesperre eine Wiedereinreise möglich ist, habe sie „erst jetzt bei der vertieften Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen“, hatte Merkel am Montag gesagt.

Polizeigewerkschaft: Wer sonst ins Land kommt, wissen wir nicht

Nach Regierungsangaben sind 2017 rund 1600 Personen, für die eine Wiedereinreisesperre galt, trotzdem nach Deutschland eingereist. Für Jörg Radek, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei und dort für die Bundespolizei zuständig, ist die Zurückweisung von Personen für die eine Einreisesperre besteht „allenfalls ein Schritt auf Zehenspitzen in Richtung einer konsequenten Durchsetzung des Aufenthaltsrechts“.

Denn nur die Grenze zu Österreich werde ja überhaupt kontrolliert. „Wer über die Grenzen zu unseren acht anderen Nachbarstaaten sonst so ins Land kommt, wissen wir nicht.“ Zurück zu einem Europa der Schlagbäume will Radek aber nicht. „Wir brauchen keine nationalen Alleingänge, sondern eine europäische Lösung, die mit einem konsequenten Schutz der Außengrenzen beginnt“, sagte er unserer Zeitung.

Neuigkeiten zum Bundestag lesen Sie auch hier in unserem News-Blog.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.