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  3. Norwegen: Attentäter Breivik scheitert mit Klage gegen Haftbedingungen

Norwegen
21.06.2018

Attentäter Breivik scheitert mit Klage gegen Haftbedingungen

Der norwegische Massenmörder scheitert mit der Beschwerde gegen seine Haftbedingungen.
Foto: Lise Aaserud, dpa (Archiv)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies den Antrag des Terroristen Anders Breivik ab. Der 39-Jährige hatte sich gegen seine lange Isolationshaft gewehrt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage des rechtsradikalen norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik gegen seine Haftbedingungen abgewiesen. Die Straßburger Richter wiesen die Klage am Donnerstag als unbegründet zurück. Ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention liege nicht vor.

Breivik hatte in seiner Klage argumentiert, die Bedingungen seiner Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis seien unmenschlich und verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Norwegen weist das zurück. Breivik war auch vor allen norwegischen Gerichtsinstanzen mit seiner Klage gescheitert.

Breivik hat 2011 auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet. Anschließend erschoss er auf der Insel Utöya 69 weitere Menschen, die an einem Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation teilnahmen. Breivik, der seinen Namen mittlerweile in Fjotolf Hansen änderte, wurde im August 2012 zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe kann um unbestimmte Zeit verlängert werden, solange Breivik weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingeschätzt wird. (afp)

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