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20.02.2019

Aufnehmen, verurteilen, abweisen

Gefangener IS-Kämpfer im Irak.
Foto: dpa

Wie EU-Länder mit IS-Rückkehrern umgehen wollen

In vielen europäischen Ländern läuft die Debatte, ob in Nordsyrien gefangene Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat aufgenommen werden sollen, nachdem US-Präsident Trump deren Aufnahme gefordert hat.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sitzen 42 IS-Anhänger mit deutschem Pass in Syrien, im Irak und der Türkei in Gewahrsam oder Haft. Gegen 32 liefen Ermittlungsverfahren, in 18 Fällen lägen Haftbefehle vor. Der Bundesnachrichtendienst sammle vor Ort Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung. Union und SPD planen, IS-Kämpfern mit mindestens zwei Pässen die Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie an Kampfhandlungen beteiligt waren. Bei Deutschen ist dies aber nicht möglich.

Innenminister Sajid Javid will britische IS-Kämpfer an der Rückkehr hindern, Justizminister David Gauke betonte aber, dass man Briten nicht staatenlos machen und deshalb nicht einfach an der Einreise hindern könne.

Paris hatte bereits im Januar angekündigt, 130 IS-Anhänger zurückholen zu wollen. Verteidigungsministerin Florence Parly warnte davor, die kurdischen Kräfte nach dem Abzug der USA in Syrien im Stich zu lassen. Der Westen verdanke den Kurden sehr viel.

Premierminister Charles Michel ist dafür, dass in Syrien inhaftierten IS-Anhängern mit belgischer Staatsangehörigkeit vor Ort in Syrien oder im Irak der Prozess gemacht wird. Aber er sprach sich für ein gemeinsames europäisches oder internationales Vorgehen aus.

Bei der Regierung und den oppositionellen Sozialdemokraten heißt es, die IS-Kämpfer müssten in der Region selbst vor Gericht gestellt werden. Die Regierung will prüfen lassen, ob es möglich ist, ihnen ihre dänische Staatsbürgerschaft in Abwesenheit zu entziehen. (AZ)

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