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BGH-Urteil zu Google: Finger weg von der Löschtaste

Kommentar Von Margit Hufnagel
27.07.2020

Es ist richtig, dass der Bundesgerichtshof die Balance zwischen Persönlichkeitsrecht und Informationsrecht wahrt - und jeden Fall einzeln prüfen lässt.

Es ist ein Satz, der fast schon zur Binse geworden ist: Das Internet vergisst nicht. Auch nach vielen Jahren lassen sich dort Informationen zu Personen finden, die diese am liebsten wenn nicht aus ihrem Leben, dann zumindest aus dem Netz löschen würden. Warum auch sollte sich jemand noch Jahrzehnte später öffentlich mit Verfehlungen aus der Vergangenheit konfrontieren lassen? Ist es nicht nachvollziehbar, dass jeder die Kontrolle über die eigene Biografie in den Händen halten will? Das Recht auf Vergessenwerden – es hört sich so logisch und einfach an und ist in Wirklichkeit doch ein schwieriger Balanceakt.

Informationsrecht: Autoritäre Staaten zeigen, wie schmal der Grat ist

Denn dem Persönlichkeitsrecht steht das mindestens ebenso hoch einzuschätzende Informationsrecht der Gesellschaft entgegen. Unliebsame Themen einfach verschwinden zu lassen, das geht nicht. Zu wichtig ist das Internet als Informationsquelle geworden. Das hat nun auch der BGH klargestellt. Wie schmal der Grat ist, das lässt sich in autoritären Staaten verfolgen, in denen die Stimmen von Regierungskritikern aus dem Internet getilgt werden. Deshalb ist es gut, dass die Justiz auf einer Prüfung jedes Einzelfalls besteht, ehe die Löschtaste gedrückt wird.

Lesen Sie dazu den Artikel: "Recht auf Vergessenwerden": Google muss kritische Artikel nicht löschen

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