Bayerns Regierung will künftig das Volk befragen
CSU und Staatsregierung machen Ernst mit der Idee der Volksbefragung. Allerdings sollen sie längst nicht so weit gehen, wie von der Opposition im Landtag gefordert.
Bereits heute soll im Kabinett ein Gesetzentwurf beschlossen werden mit dem Ziel, neben Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern ein weiteres Instrument der Bürgerbeteiligung zu etablieren. Doch die CSU-Staatsregierung will nicht so weit gehen, wie es die Opposition im Landtag fordert.
Volksbefragungen sollen, so sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer auf Anfrage unserer Zeitung, nur mit Willen der Staatsregierung und Mehrheitsbeschluss im Landtag auf den Weg gebracht werden können. Sie sollen ausschließlich „Fragestellungen von landesweiter Bedeutung“, aber keine Gesetzesvorhaben betreffen.
"Wieder in der Monarchie angekommen"
Und ihre Ergebnisse sollen „rechtlich nicht bindend sein“. Thema einer Befragung, so Kreuzer, könnten zum Beispiel Grundsatzfragen zum Ausbau der Infrastruktur sein – wie die Entscheidung über Stuttgart21 in Baden-Württemberg.
SPD und Freie Wähler, die jeweils eigene Vorschläge vorgelegt hatten, reagierten mit Kritik. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sagte zu dem CSU-Vorschlag: „Damit wären wir endgültig wieder in der Monarchie angekommen.“ Der Generalsekretär der Freien Wähler, Michael Piazolo, warf der Staatsregierung vor, sich einen „Publikumsjoker“ zu konstruieren.
Konkrete Vorschläge von SPD und Freie Wähler
Die Idee kommt, wie berichtet, von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Er hatte in seiner Regierungserklärung vergangenen November angekündigt, Volksbefragungen zu politisch wichtigen Themen einführen zu wollen. Allerdings war Seehofer damit auch in den eigenen Reihen auf erhebliche Skepsis gestoßen. Ein konkreter Vorschlag ließ deshalb auf sich warten.
SPD und Freie Wähler meldeten sich dagegen schnell zu Wort. Die SPD forderte, dass ein Fünftel der Abgeordneten des Landtags ausreichen sollte, um eine Befragung zu starten. Die Freien Wähler gingen noch weiter. Sie forderten eine Verfassungsänderung, um eine „verbindliche Bürgerbeteiligung“ bei der Formulierung grundlegender politischer Ziele zu verankern.
Kommt die Volkbefragung wirklich dem Volk zugute?
Derart weitgehende Vorschläge lehnt die CSU ab. Ein Minderheitenrecht wäre aus Sicht Kreuzers nichts anderes als „ein politisches Kampfinstrument der Opposition“. Deshalb sollten nur Staatsregierung und Landtag gemeinsam eine Befragung einleiten können.
Den Vorwurf, eine solche Befragung sei nicht mehr als eine Meinungsumfrage der Regierung, wies Kreuzer zurück. Wenn sich das Volk bewusst mit einer Frage befasse und offiziell gefragt werde, habe dies „eine weitaus größere Bedeutung“.
Die SPD sieht nach Aussage Rinderspachers in dem CSU-Vorschlag „die Gefahr, dass die Staatsregierung die Volksbefragung für ihre Zwecke instrumentalisiert“. Piazolo kommentiert: „Ohne rechtliche Bindung ist eine Volksbefragung ein Instrument, das nicht dem Volk zugutekommt, sondern nur dem, der die Frage stellt.“
Die Diskussion ist geschlossen.