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Vor einem Jahr wurde aus der unscheinbaren Frau Beate Zschäpe plötzlich „Das Gesicht des Bösen“. War sie Mittäterin oder Mitläuferin? Über diese Frage entscheiden die Richter.
Vor einem Jahr taucht eine unscheinbare Frau bei der Polizei in Jena auf. Es ist Beate Zschäpe. Fast 14 Jahre lang hatte sie im Verborgenen gelebt. Niemand interessierte sich für sie und ihre Geschichte. Das ändert sich an jenem Tag. Die grausamen Taten des Zwickauer Terrortrios, die nach und nach aus dem Dunkel an die Öffentlichkeit gelangen, verstören das ganze Land. Als einzige Überlebende der Mörderbande ist diese unscheinbare Frau plötzlich „Das Gesicht des Bösen“.
Zehn Menschen sind tot. Das macht fassungslos und weckt den Wunsch nach einer möglichst harten Bestrafung. Es wird nicht leicht sein, in dem Verfahren, das nun gegen Zschäpe geführt wird, zu unterscheiden zwischen den Taten der Gruppe und der Rolle, die der 37-Jährigen dabei zukam. Doch genau darauf wird es ankommen.
Urteil über Beate Zschäpe
Ein Rechtsstaat darf sich nicht von Emotionen leiten lassen. Es war deshalb richtig, dass sich die Bundesanwaltschaft ein Jahr Zeit für die Ermittlungen genommen hat. War Beate Zschäpe Mittäterin oder Mitläuferin? Über diese Frage haben nun die Richter zu entscheiden. Ihr Urteil muss über jeden Zweifel erhaben sein.
Den Familien der Opfer wird das ihre geliebten Menschen nicht zurückgeben. Aber es kann helfen, wieder Vertrauen in den deutschen Staat aufzubauen, dessen Behörden bei der Aufklärung der Mordserie katastrophal versagt haben.
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