Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Cannabis auf Rezept: Bei welchen Krankheiten Cannabis eingesetzt werden kann

Cannabis auf Rezept
24.01.2017

Bei welchen Krankheiten Cannabis eingesetzt werden kann

Cannabis-basierte Medikamente können bei rund 50 Krankheiten beziehungsweise Symptomen helfen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Cannabis ist als Medizin freigegeben worden. Bei welchen Krankheiten Cannabis auf Rezept Linderung bringen kann, wie man es bekommt und ob es Risiken mit sich bringt.

Das gibt es im Bundestag selten: Die Opposition lobt die Regierung, und am Ende beschließen alle zusammen ein Gesetz. Am Donnerstag hat es das gegeben, und zwar bei einem Thema, das schon oft strittig diskutiert worden ist - Cannabis als Medizin. Cannabis wurde als Medizin freigegeben, zur Schmerztherapie wird es zukünftig erlaubt sein.

Wer soll Cannabis künftig bekommen?

Schwerkranke, aber eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht. Cannabis kann etwa helfen gegen Spastiken bei Multipler Sklerose, gegen chronische Schmerzen bei Neuropathie, Rheuma, Multipler Sklerose oder Krebs. Wirksam ist es auch bei Appetitlosigkeit wegen AIDS, Krebs oder Alzheimer, bei Übelkeit infolge von Chemotherapien oder beim Tourettesyndrom, einer Nervenkrankheit.

Freigabe von Cannabis: Wie kommen Patienten an die Droge?

Wie kommen die Patienten an Cannabis?

Ein Arzt kann Cannabis auf Kosten der Krankenkassen verschreiben, wenn eine - laut Gesetz - "nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf eine positive Wirkung besteht. Er muss - anders als ursprünglich vorgesehen - zuvor nicht alles andere probiert haben. Der Medizinische Dienst der Kassen muss die Therapie genehmigen, hat dafür aber nur drei Tage Zeit. Die Patienten müssen - anonym - ihre Therapiedaten zur weiteren Erforschung der Cannabiswirkung zur Verfügung stellen.

Wie war das bisher?

Bereits 1.020 Patienten haben eine Sondergenehmigung für Cannabis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). In der Regel müssen sie die Kosten aber selbst tragen. Zwei Patienten wurde zudem die Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis erteilt.

Dürfen Patienten künftig Hanf etwa auf dem Balkon anbauen?

Nein. Den Anbau soll eine beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur regeln, sie soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Zuerst wird auf Importe zurückgegriffen. Ein BfArM-Sprecher sagte aber, die Einrichtung der Agentur werde schon vorbereitet. "Ziel ist es, dass die Cannabisagentur ohne Verzögerung ihre Arbeit aufnehmen kann, wenn das Gesetz in Kraft tritt." Das soll im März sein.

Cannabis zur Schmerztherapie: Welches Risiko birgt die Pflanze?

In welcher Form bekommen die Patienten Cannabis?

Als getrocknete Cannabisblüten oder als Extrakt. Öl aus Hanfpflanzen kann über eine Vorrichtung inhaliert werden. Mediziner berichten, dass manche Patienten angeben, Cannabis helfe ihnen am besten, wenn sie es rauchen. Bereits auf Rezept verfügbar sind Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis. 

Wenn Bananen überreif und braun werden, mag sie oft keiner mehr essen. 35 Stück davon enthalten aber so viel Alkohol wie fünf kleine Gläser Bier. Schuld ist die Gärung. 
7 Bilder
Von Banane bis Petersilie: Diese Lebensmittel berauschen die Sinne
Foto: Robert Schlesinger/dpa

Wird Cannabis wegen des Gesetzes nun massenhaft verbreitet?

Nein, Mediziner schätzen, dass die Patientenzahlen zwar nach oben gehen, aber es im Ganzen doch Einzelfälle bleiben. Am Verbot von Hanf als Rauschmittel für den Freizeitkonsum rüttelt der Gesetzgeber nicht.

Ist Cannabis ohne Risiko für die Patienten?

Nein, allerdings herkömmliche Therapien auch nicht. Cannabis kann abhängig machen, in seltenen Fällen in eine Psychose führen, außerdem können trockener Mund, Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit auftreten. Vieles über die medizinischen Wirkungen ist noch nicht erforscht. dpa

Mehr dazu:

Bundestag beschließt Freigabe von Cannabis auf Rezept

Für diese Patienten gilt Cannabis als Medikament als sinnvoll

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.