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  3. Belgien: Rituelle Schlachtungen: Das umstrittene Ende eines blutigen Rituals

Belgien
21.08.2019

Rituelle Schlachtungen: Das umstrittene Ende eines blutigen Rituals

Schafe erkennen Gesichter auf Fotos mit hoher Trefferquote wieder.
Foto: Martin Schutt, dpa (Symbol)

Rituelle Schlachtungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Geht es bei dem Verbot des Schächtens um einen Schlag gegen Juden und Muslime?

Der Streit entzweit Belgien. Dabei sollte es eigentlich um das Wohl der Tiere gehen. Schon seit Jahresbeginn dürfen im flämischen Landesteil rituelle Schlachtungen gemäß jüdischen und islamischen Religionsvorschriften nicht mehr durchgeführt werden. Nach einer Übergangsfrist tritt das Verbot am 1. September auch in der französisch sprechenden Wallonie in Kraft.

Vor dem islamischen Opferfest Mitte August, das traditionell zum Höhepunkt und Abschluss der jährlichen Pilgerfahrt nach Mekka begangen wird, wurden dort gut 2600 Tiere geschächtet. Die Zahl soll nun auf null sinken. 2018 meldeten die Fachbetriebe noch die rituelle Schlachtung von gut 5900 Tieren.

Sowohl im Islam wie auch im Judentum gibt es bestimmte Regeln für das Schlachten. Die Schlagader der Tiere wird mit einem scharfen Messer durch einen Schnitt an der Halsunterseite durchtrennt, um das völlige Ausbluten zu gewährleisten, da den Gläubigen der Verzehr von Blut verboten ist. Entscheidend bleibt: Eine vorherige Betäubung gilt als Verletzung. Solche Tiere dürfen nicht verzehrt werden. Kritiker sprechen von einem qualvollen Tod, den viele Opfertiere erleiden.

Neue Vorschriften schreiben Betäubung vor

Initiator des belgischen Gesetzes von 2017 war die Tierschutz-Organisation GAIA, die sich als "Stimme der Stimmlosen" bezeichnet. In einer säkularen Welt dürfe die Religion nicht über das Leiden von Tieren entscheiden, betont GAIA-Chef Michel Vandenbosch immer wieder. Die Parlamente in Flandern und der Wallonie stimmten damals nahezu einstimmig für das Schächtverbot.

Die neuen Vorschriften schreiben eine Betäubung vor. Sie stehen im Einklang mit einer Verordnung der EU aus dem Jahre 2009. Diese ließ allerdings eine Ausnahme für "bestimmte religiöse Riten" zu. In Belgien soll damit nun Schluss sein.

Vertreter der beiden Glaubensgemeinschaften befürchten, dass diese Reform ein Signal für eine wachsende religiöse Intoleranz sein könnte. Sie sei "skandalös", erklärte Mosche Kantor, Präsident des Europäischen Jüdischen Kongresses (EJC), bereits zu Jahresbeginn. "Dieser Entschluss im Herzen Westeuropas schickt eine furchtbare Botschaft an jüdische Gemeinden auf dem Kontinent: Juden sind nicht erwünscht", sagte er.

Muslimische Spitzenvertreter und Gläubige deuten das neue Gesetz als Diffamierung Andersgläubiger unter dem Deckmantel des Tierschutzes. Schließlich habe der belgische Staat bereits durch ein striktes Burka-Verbot in der Öffentlichkeit gezeigt, dass er nicht bereit sei, die religiöse Praxis anderer zu akzeptieren.

Juden als "Kollateralschaden" in Kauf genommen?

In einem Bericht des unabhängigen Forschungszentrums CRISP in Belgien wird ein Zusammenhang zwischen der Kritik am Schächten und der Ablehnung von Juden und Muslimen hergestellt: "In einem Kontext zunehmender Feindseligkeit gegenüber dem Islam hat die extreme Rechte dieses Thema aufgegriffen und bereitwillig schockierende Bilder verwendet, um die Öffentlichkeit von der ‚Wildheit dieses aus dem Ausland importierten Brauchs’ zu überzeugen." Und auch Pinchas Goldschmidt, Präsident der europäischen Rabbiner, meinte, in Belgien werde die muslimische Gemeinschaft ins Visier genommen, wobei die Juden als "Kollateralschaden" in Kauf genommen würden.

Juden und Muslime setzen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der hatte zwar vor zwei Jahren schon einmal über das Schächten entschieden und sich dabei für eine Betäubung der Tiere vor der rituellen Schlachtung ausgesprochen. Allerdings ging es damals vor allem um die Frage, ob dieses Ritual nur in staatlichen Höfen stattfinden darf oder auch in temporären Schlachtstellen. Nun wollen Juden und Muslime ganz grundsätzlich wissen, ob das Tierwohl im Zweifel über der Religionsfreiheit steht. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

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