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Extremismus
07.11.2012

Berlin: Verfassungsschutz schredderte Neonazi-Akten

Beim Berliner Verfassungsschutz sind Akten geschreddert worden, die eventuell für den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages von Interesse gewesen wären (Symbolbild).
2 Bilder
Beim Berliner Verfassungsschutz sind Akten geschreddert worden, die eventuell für den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages von Interesse gewesen wären (Symbolbild).
Foto: Anne Wall

Beim Berliner Verfassungsschutz sind Akten vernichtet worden, die möglicherweise auch für den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages interessant gewesen wären.

Beim Berliner Verfassungsschutz sind Akten geschreddert worden, die eventuell für den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages von Interesse gewesen wären. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag aus Abgeordnetenkreisen. Der Verfassungsschutz sprach von einem bedauerlichen Versehen. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Akten irgendeinen NSU-Bezug hatten", sagte eine Sprecherin. Der Vorfall sei nach Bekanntwerden sofort hausintern aufgearbeitet worden.

Berlin: Verfassungsschutz schreddert Neonazi-Akten

Unter anderem seien mit den Akten befasste Mitarbeiter befragt worden. Innensenator Frank Henkel (CDU) kündigte in der "Berliner Morgenpost" (Mittwoch) schnelle Aufklärung an: "Selbst wenn es sich offenbar um menschliches Versagen handelt und nach jetzigem Erkenntnisstand kein NSU-Bezug vorliegt, lässt dieser unerfreuliche Vorgang Fragen offen, die jetzt schnell aufgearbeitet werden müssen."

Material revisionistischer Gruppen

Die Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes, Claudia Schmid, sagte im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), bei den Akten habe es sich überwiegend um Material revisionistischer Gruppen wie der "Reichsbürgervereinigung" und um Akten der rechtsextremistischen Band "Landser" gehandelt. In der Verurteilung der Band seien keine Verbindungen zum Terrorismus festgestellt worden. Die Akte sei 2009 an den Geheimschutzbeauftragten gegeben worden, damit dieser sie dem Landesarchiv anbieten oder vernichten könne.

Die Vernichtung der Akten sei nach dem Datenschutzgesetz vorgesehen. Wenn ein Fall abgeschlossen sei, bestehe für den Verfassungsschutz die Verpflichtung, die Daten zu vernichten oder dem Landesarchiv anzubieten, erklärte Schmid im rbb. Beim Geheimschutzbeauftragten hätten Mitarbeiter nicht erkannt, welche Akten ins Archiv gehen sollten und welche zur Vernichtung anstanden.

Aktenvernichtung nach Versehen

Durch dieses Versehen seien dann auch Akten vernichtet worden, die eigentlich für das Archiv bestimmt waren. In der Vergangenheit hatte die Aktenvernichtung bei Verfassungsschutzbehörden mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Neben dem Präsidenten des Bundesamtes, Heinz Fromm, mussten auch mehrere Landesamtschefs ihren Posten räumen. (dpa, AZ)

 

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