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Brexit-Verhandlungen
10.11.2017

Brexit: EU setzt Briten Frist von zwei Wochen

Brexit-Verhandlungen: EU-Chefunterhändler Michel Barnier (l.) hat der britischen Regierung eine zweiwöchige Frist gesetzt, um sich zu den Finanzforderungen der EU zu äußern.
Foto: Geert Vanden Wijngaert, dpa (Archivbild)

Die EU hat London aufgefordert, sich in den nächsten zwei Wochen zu den Finanzforderungen der EU zu äußern. Sonst verzögere sich die 2. Phase der Brexit-Verhandlungen.

Die EU erhöht den Druck: London hat nun zwei Wochen Zeit, um sich zu den Finanzforderungen der EU zu äußern. Sonst könnten die Brexit-Verhandlungen im Dezember nicht in die zweite Phase gehen, sagte EU-Chefunterhändler Michael Barnier in Brüssel nach der sechsten Runde der Brexit-Gespräche.

Ein wesentlicher Streitpunkt bei den Gesprächen sind die Finanzforderungen der EU, die EU-Parlamentspräsident Antonio Tarjani unlängst auf bis zu 60 Milliarden Euro schätzte.

Für die EU muss London alle im mehrjährigen Haushalt bis 2020 eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Es müsste dann für mehr als anderthalb Jahre nach Vollzug des Brexit im März 2019 noch Zahlungen leisten. Das britische Angebot liegt bisher aber weit unter den EU-Forderungen.

Brexit: Großbritanniens Verhandlungshoffnungen erfüllten sich nicht

Großbritannien hatte eigentlich gehofft, schon im Oktober in die zweite Verhandlungsphase einzutreten, in der es um die Beziehungen nach dem Brexit und Handelsfragen gehen soll. Beim EU-Gipfel im vergangenen Monat bemängelten die anderen 27 Staats- und Regierungschefs aber das Fehlen ausreichender Fortschritte bei zentralen Austrittsfragen aus Phase eins der Gespräche.

Es sei alles bereit, um ab dem 1. Januar mit den Handelsgesprächen zu beginnen, hatte es am Donnerstag aus Brüsseler Diplomatenkreisen geheißen. Allerdings werde sich dies auf "Februar oder März" verschieben, wenn nicht "bis Ende November oder bis zur ersten Dezemberwoche" Einigkeit über die drei bislang ungelösten Themenkomplexe herrsche. Dann könnte der EU-Gipfel am 14. und 15. Dezember eine formale Entscheidung über Phase zwei treffen.

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Zu den weiteren Streitpunkten zählen die Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürger sowie der Briten, die in anderen EU-Staaten leben. Geklärt werden muss auch der künftige Status des zu Großbritannien gehörenden Nordirland sowie der Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland. AFP

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