Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Brexit: Wie lange könnte der Brexit verschoben werden?

Brexit
14.03.2019

Wie lange könnte der Brexit verschoben werden?

Großbritannien bleibt wohl doch länger in der EU. Aber wie lange?
Foto: Daniel Leal-Olivas, dpa (Symbolbild)

EU-Ratspräsident Tusk hat eine Brexit-Verschiebung bis 2020 vorgeschlagen. Die britische Premierministerin May lehnt das ab. Aber welche Optionen gibt es?

Was tun mit einem Mitglied, das gehen will, aber partout nicht weiß wie? Die EU ist nach fast drei Jahren Streit über den britischen Austritt entnervt. „Die Verhandlungen verlängern? Wozu?“, fragte der stets beherrscht und emotionslos auftretende EU-Unterhändler Michel Barnier. Donald Tusk präsentierte sich hingegen zwischen den beiden Brexit-Abstimmungen in London am Mittwoch- und Donnerstagabend schon mal als Vordenker. Er werde an die Staats- und Regierungschefs der „EU27 appellieren, für eine lange Verlängerung offen zu sein, falls Großbritannien es für nötig hält, seine Brexit-Strategie zu überdenken und Konsens herzustellen“, schrieb der EU-Ratspräsident auf Twitter.

Schon vor einigen Tagen hatte Tusk angeregt, den Brexit nicht nur um ein paar Wochen, sondern gleich auf Ende 2020 zu verschieben. Seine Begründung: Dann könne man bis zum Ende dieser ohnehin geplanten Übergangsfrist das endgültige Abkommen über die künftigen Beziehungen aushandeln. Premierministerin Theresa May hatte allerdings postwendend „Nein“ gesagt.

Nimmt May doch am EU-Gipfel im Mai teil?

Bliebe also eine Verlängerung um wenige Wochen, was den Vorteil hätte, dass die Briten nicht mehr an der Europawahl teilnehmen müssten. Eine begrenzte Verschiebung des Brexits ist bis spätestens 30. Juni möglich. Am Tag darauf tritt das im Mai gewählte neue Europäische Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Sollte das Vereinigte Königreich über diesen Stichtag hinaus noch ordentliches Mitglied der Union sein, müsste es ebenfalls Abgeordnete nach Straßburg schicken.

Als „völlig abstrus“ wurde am Donnerstag in Brüssel die Vorstellung bezeichnet, dass die britische Regierungschefin beim EU-Gipfel am 9. Mai in Rumänien am Tisch sitzen würde, obwohl die Planung eigentlich vorsah, dass die 27 Staatenlenker nach vollzogenem Brexit unter sich so etwas wie einen Aufbruch der EU für eine Zukunft ohne das Königreich verabschieden. De facto müsste sich Großbritannien bis zum 12. April festlegen, ob es wählen lassen will oder nicht. Bis dahin muss nach dem britischen Europawahlgesetz von 2002 der Urnengang offiziell bekannt gegeben werden, wie es in einer Erläuterung der britischen Regierung heißt.

Großbritanniens Teilnahme an Europa-Wahl brächte Probleme

Für die EU brächte die Teilnahme der Briten an der Wahl zwei Probleme. Die mit Blick auf den Brexit beschlossene Verkleinerung des Hauses von 751 auf 705 Sitze fiele aus. Das ist zwar im Gesetz für diesen Fall schon so angelegt, es müsste also nichts beschlossen werden. Doch wurden auf Grundlage des Gesetzes schon einige Mandate unter den EU-Ländern neu verteilt und entsprechende Wahllisten aufgestellt. Politisch problematisch finden führende Europapolitiker zudem, dass die Briten nach der Wahl womöglich noch über den EU-Kommissionspräsidenten und andere Spitzenposten mitbestimmen dürften – und dann doch gehen.

Aber hat die EU überhaupt eine Wahl? So oder so werde die EU einem Antrag Großbritanniens am Ende wohl zustimmen, sagte Brexit-Experte Fabian Zuleeg vom European Policy Centre in Brüssel: „Das halte ich für sehr wahrscheinlich. Ich kann nicht sehen, dass die Mitgliedstaaten Großbritannien gegen die Wand fahren lassen, das wäre politisch sehr schwierig zu verkaufen.“ Auch Zuleeg registriert allerdings bei den EU27 immer mehr Unwillen, weitere Zugeständnisse an Großbritannien zu machen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.