Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Großbritannien: Brexit am 31. Oktober wird immer unwahrscheinlicher

Großbritannien
21.10.2019

Brexit am 31. Oktober wird immer unwahrscheinlicher

Parlamentspräsident John Bercow erlaubt keine weitere Abstimmung.
Foto: Jessica Taylor, dpa

Der britische Premier-Minister Boris Johnson muss eine neue Schlappe hinnehmen: Das Unterhaus stimmte am Montag nicht über den Brexit-Deal ab.

Die Chancen des britischen Premierministers Boris Johnson auf einen pünktlichen Brexit am 31. Oktober schwinden. Das Unterhaus hat auch am Montag kein Votum über Johnsons neuen Austrittsvertrag abgegeben, weil Parlamentspräsident John Bercow die Abstimmung absetzte. Für den Regierungschef ist das eine weitere Schlappe. Er muss nun das Gesetz zur Ratifizierung des Vertrags im Eiltempo durchs Parlament bringen. 

EU-Parlament will erst nach dem britischen Unterhaus über Brexit-Vertrag abstimmen

Erst danach will das Europaparlament seinerseits über das Vertragswerk abstimmen. Das wird aber nicht mehr diese Woche geschehen, wie die Parlamentsspitze am Montagabend in Straßburg beschloss. "Das hat sich erledigt", sagte Linken-Fraktionschef Martin Schirdewan. Denkbar sei eine Sondersitzung am Austrittstag 31. Oktober, sofern der Vertrag in London rechtzeitig durchgehe und der Brexit nicht verschoben werde. 

Die britische Regierung wollte am Montag eine Grundsatzentscheidung, ein sogenanntes Meaningful Vote. Damit wäre zumindest klar gewesen, ob das Abkommen eine Mehrheit in dem total zerstrittenen Parlament findet. Doch Bercow ließ das mit der Begründung nicht zu, eine Vorlage gleichen Inhalts habe schon am Samstag zur Abstimmung gestanden. Auch die Umstände hätten sich nicht geändert. 

Am Samstag hatten die Abgeordneten ihr Votum vertagt, um die Regierung zu einem Antrag auf Fristverlängerung bei der EU zu zwingen. Den schickte Johnson am Wochenende auch zähneknirschend nach Brüssel, allerdings mit der Ansage, den Brexit doch am gültigen Termin 31. Oktober durchzuziehen. Entschieden werden dürfte über eine Verlängerung erst, wenn mehr Klarheit in London herrscht.

Brexit-Abkommen: Drei Lesungen im britischen Unterhaus sind notwendig

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) sagte dazu in Berlin: "Ich würde nicht ausschließen, falls es in Großbritannien Probleme gibt mit den Ratifizierungsschritten, dass es eine kurze technische Verlängerung geben könnte." 

Das Ratifizierungsgesetz wurde am Montag ins Unterhaus eingebracht. Nötig ist dafür ein Verfahren mit drei Lesungen in beiden Parlamentskammern. Dabei könnten Änderungsanträge den Kern des Abkommens verändern. Dann müsste eigentlich wieder mit der EU gesprochen werden. Denn der Vertrag entspräche dann nicht mehr dem Deal, den Johnson vergangene Woche in Brüssel ausgehandelt hatte.

Vereinbart wurde darin eine neue Lösung, wie die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland auch nach dem Brexit offen bleiben kann. Zudem hält eine politische Erklärung fest, dass sich Großbritannien auf längere Sicht nur lose an die EU bindet.

Nun wollen britische Abgeordnete aber beschließen lassen, dass ganz Großbritannien mit dem Rest der EU zumindest für eine Übergangszeit in einer Zollunion bleiben soll. Dies würde vor allem bei Brexit-Hardlinern auf Widerstand treffen, da Großbritannien dann nicht ohne weiteres Handelsabkommen mit den USA oder anderen Ländern abschließen könnte - für Befürworter ein Hauptvorteil des Brexits.

"Woche der Hölle": So nennen britische Abgeordnete die Brexit-Abstimmungs-Woche

Ein weiterer erwarteter Änderungsantrag sieht vor, dass Johnsons Deal dem Volk in einem weiteren Referendum zur Zustimmung vorgelegt werden muss. Unter diesen Umständen könnte sich zumindest ein Teil der Labour-Abgeordneten eine Zustimmung vorstellen. 

Die britische Regierung ist sich bewusst, dass die Zeit äußerst knapp wird. Regierungskreise sprachen von der "Woche der Hölle" im Parlament. Der Telegraph zitierte eine nicht näher genannte Regierungsquelle mit den Worten: "Alles steht auf Messers Schneide."

Den enormen Druck hat Johnson selbst aufgebaut: Er hat immer wieder versprochen, Großbritannien am 31. Oktober - also nächste Woche - aus der EU zu führen. Wiederholt hatte er auch mit einem Ausstieg ohne Abkommen gedroht. Im Falle einer ungeregelten Scheidung von der Staatengemeinschaft drohen chaotische Verhältnisse. In Prognosen wird etwa mit Engpässen bei Lebensmitteln und Arzneien sowie mit Protesten gerechnet. 

Johnsons Umgang mit der Vorgabe des Parlaments, Aufschub zu beantragen, beschäftigt auch ein Gericht in Schottland: Kritiker werfen ihm vor, den Willen des Parlaments zu torpedieren. Die Richter in Edinburgh erklärten am Montag, sie wollten vor einer Entscheidung erst beobachten, wie sich die Regierung in London weiter verhalte und ob sie vollends im Einklang mit dem Gesetz handele. Im Zweifel könne es noch immer zu einer Rüge kommen.  (dpa)

Alle Neuigkeiten rund um den Brexit lesen sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.